Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenverkauf Privat an Privat


Herra

Empfohlene Beiträge

Grüße!

Ich möchte mich jetzt von meiner geliebten Mosin Nagant M38 trennen (vorher führ ich sie aber noch in Stammersdorf "gassi" :)) und wüsste gerne, wie das rechtlich ablaufen muss, da ich mir da definitiv keine Probleme einfangen will.

Wie ist das, wenn ich als Privatperson ohne Waffenschein/... eine "Frei ab 18" Waffe (in dem Fall ein Repetiergewehr) an Privat verkaufen möchte?

Wie sieht das ganze aus, wenn ich es an einen Waffenhändler verkaufe?

Danke für die Hilfe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du gehst einfach mit dem Käufer zu einem Büchsenmacher und dieser trägt es dann gegen eine kleine Gebühr in sein "Waffenbuch" ein. (Ausweispflicht)

Natürlich ist ein Kaufvertrag insbesondere mit den Daten des Erwerbers und der Waffenbezeichnung + Nummer immer eine gute Idee, eventuell auch mit Kopie eines Ausweises des Erwerbers.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du gehst einfach mit dem Käufer zu einem Büchsenmacher und dieser trägt es dann gegen eine kleine Gebühr in sein "Waffenbuch" ein. (Ausweispflicht)

Natürlich ist ein Kaufvertrag insbesondere mit den Daten des Erwerbers und der Waffenbezeichnung + Nummer immer eine gute Idee, eventuell auch mit Kopie eines Ausweises des Erwerbers.

Okay, wie siehts mit den drei Tagen Wartezeit und dem Kontrollieren eines gegebenen Falles bestehenden Waffenverbots aus?

Danke dir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du als Verkäufer musst dich überzeugen das der Käufer über 18 ist. Der Verkäufer muss die Waffe innerhalb 4 Wochen die Waffe bei einen Büchsenmacher melden.!!Die Abmeldung ist nicht gefragt!! Obwohl manche Büchser gerne einen anderen Schmarren erzählen.

Es ist nicht mehr und nicht weniger gefragt.Also warum die Mühe machen?

Man muss nicht Päpstlicher als der Papst sein.

Kaufvertrag ist nicht gefragt,die Abkühlfrist von 3 Tagen von Privat zu Privat auch nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Exact!

Du lässt dir nen Ausweis zeigen ob er 18 ist, alles andere ist nicht dein Bier und es kann dir auch keiner an den Karren fahrn!

ER ist dafür verantwortlich dass er das Teil meldet innert 4 Wochen, und wenn ers nicht tut kannst du garnix dafür!

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist das, wenn ich als Privatperson ohne Waffenschein/... eine "Frei ab 18" Waffe (in dem Fall ein Repetiergewehr) an Privat verkaufen möchte?

Wie sieht das ganze aus, wenn ich es an einen Waffenhändler verkaufe?

das wichtigste wurde ja bereits gesagt - (gemeinsam) zum händler gehen müsst ihr definitiv nicht, dich trifft allenfalls die pflicht, das alter des käufers zu überprüfen da du sonst gegen überlassungsbestimmungen verstößt.

eine gängige praxis ist es durchaus auch, die personalien des käufers aufzunehmen (zB indem die überlassungsmeldung gemeinsam aufgesetzt wird und eine kopie bei dir verbleibt). das ist zwar gesetzlich nicht gefordert, könnte aber durchaus in deinem interesse sein sollte mal jemand anfangen die waffenbücher des handels zu durchforsten und bei dir nachzufragen wo eigentlich das gewehr geblieben ist das du anno dazumals brav gemeldet hast. kostet nix und würde dann das beantworten der frage einfacher machen.

da der käufer auf seiner meldung ja ohnehin auch die letzte meldung anführen sollte (sonst wird es halt als "erstmeldung" gehandhabt) ist das keine große sache solche informationen auszutauschen. der entsprechende paragraf dazu lautet übrigens:

§ 32. (1) Wer - ohne ein Gewerbetreibender gemäß § 30 zu sein - einem anderen eine

meldepflichtige Waffe überläßt, so daß dieser der Meldepflicht unterliegt, hat dem

nunmehrigen Besitzer Einsicht in die Bestätigung über die erfolgte Meldung des eigenen

Erwerbs zu gewähren. Der neue Besitzer ist in diesen Fällen verpflichtet, anläßlich der

Meldung bekanntzugeben, bei welchem Gewerbetreibenden der letzte Erwerb dieser Waffe

gemeldet worden ist.

Zur von dir verwendeten begrifflichkeit:

"frei ab 18" ist zwar de facto nicht ganz falsch aber klingt so ein bisschen nach luftdruckgewehr.

dein Nagant M38 ist als schusswaffe mit gezogenem lauf die nicht unter den 3. (kriegsmaterial, verbotene) oder 4. Abschnitt (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und

halbautomatische Schußwaffen) fällt folglich eine meldepflichtige waffe :) klingt doch viel professioneller als "frei ab 18".

an den händler gelten im prinzip die genau gleichen regeln.

lg

Martin

p.s.: nur dass das nochmal klargestellt ist: das gesagte gilt selbstverständlich NUR bei meldepflichtigen waffen. bei genehmigungspflichtigen (kat. 'B) sieht das ganz anders aus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

Ist diese Auskunft so noch aktuell für den Verkauf von Repetiergewehren der Kat. C?

Beide Parteien sind sich persönlich bekannt, Alter somit keine Frage.

Der Käufer besitzt legal zahlreiche weitere Waffen (Kat. D, C und B ), somit kann auch ein Waffenverbot ausgeschlossen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber der Verkäufer muss den Verkauf nicht an die Behörde melden?

Vor allem mit dem neuen, zentralen Waffenregister wäre das ja interessant...

Wobei ich da die Waffe noch nicht gemeldet habe, da ich schon länger vor habe sie zu verkaufen und die Frist ja noch einige Monate läuft

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.