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IGNORED

Luftgewehr vor 1970 in Waffenschrank?


stebbacher

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Eine Frage zur Aufbewahrung: Besitzer eines Luftgewehrs vor 1970 gekauft und registriert (WBK grün) wird von Ordnungsamt aufgefordert, die Aufbewahrung im Waffenschrank nachzuweisen. Ist das in Ordnung? Er hat bisher nur einen kleinen B-Schrank für eine Kurzwaffe und soll jetzt einen Waffenscgrank anschaffen. Danke für Eure Antworten. :confused:

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luftgewehr austragen lassen, weil darf inzwischen erlaubnisfrei besessen werden ( war anfang der 1970er mal etwas anders ), und dann hat sich der fall erledigt........ würde ich mal sagen.

(vorausgesetzt es handelt sich wirklich um ein luftgewehr das nach heute geltendem recht nicht (mehr) erlaubnispflichtig und nicht (mehr) eintragungspflichtig ist!)

gruß alzi

Edit: habs jetzt nicht parat, aber gibt hier einige threads zum thema, ab wann luftdruckwaffen das F im fünfeck haben mussten und bis wann sie das nicht haben mussten, deswegen aber heute trotzdem erlaubnisfrei sind

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luftgewehr austragen lassen, weil darf inzwischen erlaubnisfrei besessen werden ( war anfang der 1970er mal etwas anders ), und dann hat sich der fall erledigt........ würde ich mal sagen.

(vorausgesetzt es handelt sich wirklich um ein luftgewehr das nach heute geltendem recht nicht (mehr) erlaubnispflichtig und nicht (mehr) eintragungspflichtig ist!)

gruß alzi

Edit: habs jetzt nicht parat, aber gibt hier einige threads zum thema, ab wann luftdruckwaffen das F im fünfeck haben mussten und bis wann sie das nicht haben mussten, deswegen aber heute trotzdem erlaubnisfrei sind

Danke,

wir probieren es aus.

Harald

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(vorausgesetzt es handelt sich wirklich um ein luftgewehr das nach heute geltendem recht nicht (mehr) erlaubnispflichtig und nicht (mehr) eintragungspflichtig ist!)

Äh, die vor 1970 in den Handel gebrachten LG waren doch schon immer erlaubnisfrei ! Nur manche haben halt bei der Altbesitzanmeldung gepennt und auch ältere angemeldet. Um die dort wieder rauszubekommen muss man sich eine Bescheinigung vom Hersteller besorgen.

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