jagdostfriese Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Hallo Leute, bei egon wird eine Waffe ohne deutsches Beschußzeichen angeboten. Kann ich die ohne weiteres erwerben und mich selber um ein Beschußzeichen kümmern. Vielleicht weiß der Eine oder Andere auch noch den passenden Gesetzestext dazu? MfG Jagdostfriese Link to comment Share on other sites More sharing options...
liger Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Hallo Leute,bei egon wird eine Waffe ohne deutsches Beschußzeichen angeboten. Kann ich die ohne weiteres erwerben und mich selber um ein Beschußzeichen kümmern. Vielleicht weiß der Eine oder Andere auch noch den passenden Gesetzestext dazu? MfG Jagdostfriese als sammler oder händler kannst du das kaufen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Druss Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 wenn die waffe von privat verkauft wird sollteste die normal auch kaufen können. der händler darfs glaub net verkaufen außer du bist sammler oder büma Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Wieder die gleichen ewigen Falschauskünfte. Zum Mäusemelken. Einer schreibt's dem anderen nach, keiner schaut ins Gesetz bzw. die VO. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doc1966 Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 § 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht (1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen: 1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung bedarf, 2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner als 6 Millimeter und einer Länge kleiner als 7 Millimeter sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte höchstbeanspruchte Teile von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf, 3. Feuerwaffen, die a) zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden, Waffen- oder Munitionsherstellern bestimmt sind, B) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind, c) aa) vorübergehend nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes oder bb) zur Lagerung in einem verschlossenen Zolllager in den Geltungsbereich dieses Gesetzes mitgenommen werden oder d) für die in § 1 Abs. 4, auch in Verbindung mit Abs. 5 oder 6, genannten Behörden in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder hergestellt und ihnen oder ihren Bediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit jeweils überlassen werden, soweit eine diesem Gesetz entsprechende Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist, 4. höchstbeanspruchte Teile von im Fertigungsprozess befindlichen Feuerwaffen nach § 3 Abs. 1 sowie vorgearbeitete höchstbeanspruchte Teile und Laufrohlinge. (2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist. Der Absatz 2 dürfte wohl der wichtigste für Otto-Normal-Waffenbesitzer sein. Zu diesen Staaten gehören: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Soweit ich weiß, gehören die den sogenannten CIP-Staaten an. Du kannst auch selbst für den Beschuss Deiner Waffen sorgen, bzw. sie selbst dahin schaffen. Kommt billiger als über einen Büchser. Schau mal hier, ist recht interessant: http://www.beschussamt.de/Fragen/index.html Gruß, Doc Link to comment Share on other sites More sharing options...
gletscherpris Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Druss, das seh ich aber anders. Im Zusammenhang mit Sammeln mags die Ausnahme geben. Generell gilt aber das in den Umlauf bringen. Auch für Privatmenschen! Heißt: wer die Waffe in den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. der Verordnung bringt ist verantwortlich dafür dass sie einen Beschuß hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 als sammler oder händler kannst du das kaufen So ist es. Sonst darfst Du nicht kaufen! So ists zumindest, wenn Du in D kaufst. Bei meinen in USA gekauften Waffen/Teilen kaufte ich auch ohne deutschen Beschuss. Das ist erlaubt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Liebertee Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Ich habe in DK eine Waffe ohne deutschen Beschuß erworben. Vorher SB gefragt ob Beschuß bei einem bestimmten Beschußamt gewünscht, dem war nicht so. EU 19 Formular zum Händler geschickt, 14 Tage später durfte ich die Waffe bei meinem Nachbarn abholen, weil ich nicht da war als das Paket kam. Gewehr tags drauf wieder eingepackt, nach Suhl geschickt, bezahlt und zwei Wochen später wieder in Empfang genommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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