Musketeer Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 Hallo, sonst lese ich zwar nur passiv mit, aber heute bräuchte ich Auskunft ob jemand hier Erfahrung mit folgendem Szenario hat: Ich muß für begrenzte Zeit (maximal 2 Jahre) ins EU-Ausland umziehen und mich auch in Deutschland abmelden. Die Waffen sollen in Deutschland bleiben. Entweder in der Wohnung meiner Frau oder bei einem Waffenhändler. Im Waffengesetz und mit der Suchfunktion habe ich nichts zu dieser Situation gefunden. Kann ich die Waffen problemlos behalten? Das Bedürfnis ist Jagd. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 Hallo,sonst lese ich zwar nur passiv mit, aber heute bräuchte ich Auskunft ob jemand hier Erfahrung mit folgendem Szenario hat: Ich muß für begrenzte Zeit (maximal 2 Jahre) ins EU-Ausland umziehen und mich auch in Deutschland abmelden. Die Waffen sollen in Deutschland bleiben. Entweder in der Wohnung meiner Frau oder bei einem Waffenhändler. Im Waffengesetz und mit der Suchfunktion habe ich nichts zu dieser Situation gefunden. Kann ich die Waffen problemlos behalten? Das Bedürfnis ist Jagd. Diese Sache solltest Du mit Deinem SB besprechen. Ein Leihvertrag zum Zwecke der sicheren Aufbewahrung (z.B. bei einem Jägerkollegen) wird i.d.R. nur bis zu einem Jahr anerkannt. Wenn Du in Deutschland noch gemeldet wärst, z. B. bei Eltern oder Geschwister oder auch natürlich bei Deiner Frau, wäre es kein Problem einen Tresor in deren Wohnung unterzubringen. Vorausgesetzt kein Unberechtigter hat Zugriff. Also Schlüssel mitnehmen. Die Unterbringung bei einem Waffenhändler ist natürlich immer möglich. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Boule Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 Wenn Du in Deutschland abgemeldet wirst, ist nicht mehr Deine lokale Waffenbehoerde zustaendig. Sprich mal mit dem SB und er wird Dir den Zustaendigen nennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mike5 Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 wieso machst du die neue adresse nicht zum zweitwohnsitz? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 Ach ja, noch was wenn Du als legaler Waffenbesitzer Deinen ständigen Aufenthaltsort ins Ausland verlegst, bist Du sogar verpflichtet dies Deiner Waffenbehörde zu melden. Um das Gespräch mit Deinem SB kommst Du also nicht herum. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Musketeer Posted July 22, 2009 Author Share Posted July 22, 2009 Ok, danke. Dann werde ich mal mit der Behörde reden. Normalerweise sind die ganz vernünftig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted July 22, 2009 Share Posted July 22, 2009 Moin, wenn Du ins Ausland ziehst, musst Du dies Deiner Waffenbehörde melden, diese leitet dann die Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt weiter. Das Bundesverwaltungsamtz wird dann Deine WBK "verwalten" und auch die regelmäßigen Arbeiten durchführen, wie z.B. Bedürfnisprüfung nach den ersten drei Jahren und die relmäßige Zuverlässigleitsprüfung. Bei der Zuverlässigkeitprüfung werden die Dich anschreiben und nach dem örtlichen Führungszeugnis fragen, das musst Du dann besorgen! Bei einer Bedürfnisprüfung schickst Du halt die Kopie Deines 3-Jahre-Jagdscheins hin. Wenn Du die Waffen in D lassen willst stell eine Tresor bei Deiner Eltern auf, ohne das die eine Zugriff haben. Ansonsten sind ja auch 2 Jahre befristet, würde hier wohl auch mit einer Aufbewahrung gehen, das klär aber mit der Behörde ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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