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IGNORED

Ausfuhrgenehmigung in ei Eu-Land


mullerst

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Hallo

Wollte mal nachfragen ob das stimmt, wenn ein Händler eine Waffe ins Eu-Ausland verkauft, dass er für die Exportgenehnigung auf dem Amt in Deutschland nichts zu zahlen braucht ?

Bei Egun sind Händler drunter die zwischen 17 und 50 Teuro nehmen, für eine Ausfuhrgenehmigung (EU-Anlage 19)!!!

Danke

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Hallo

Wollte mal nachfragen ob das stimmt, wenn ein Händler eine Waffe ins Eu-Ausland verkauft, dass er für die Exportgenehnigung auf dem Amt in Deutschland nichts zu zahlen braucht ?

Bei Egun sind Händler drunter die zwischen 17 und 50 Teuro nehmen, für eine Ausfuhrgenehmigung (EU-Anlage 19)!!!

Danke

Also mein LRA verlangt von mir € 10. Wird beim Händler nicht anders sein.

Kirrmeister

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Soweit ich weiss ist es so:

Deutscher Händler an Privatkunde im EU-Ausland: Ausfuhrgenehmigung vom LRA nötig

Deutscher Händler an Ausländischen Händler: keine Ausfuhrgenehmigung nötig, dank irgendeiner EU Bestimmung bzgl. "Vereinfachtem Import/Export". Der Deutsche Händler braucht dazu die Handelsbewilligung von dem ausl. Händler, am besten geht das per Fax.

Wenn du dir die Euronen für die Ausfuhrbewiligung sparen willst, bitte den Händler an deinen Stammbüchser zu versenden (sofern der Einverstanden ist!! Vorher ausmachen...)

Viel wichtiger noch als die Ausfuhrgenehmigung (~20€ wurde mir immer gesagt) aus Deutschland ist speziell für Österreicher dass sie damit die 56€ Importbewilligung sparen!

Zwei meiner Waffen habe ich so bereits über meinen Stammbüchser importiert von Deutschen Händlern, bis auf die 15€ für die Meldung einer Kat. C Waffe musste ich nix bezahlen (im zweiten Fall wars ne FLinte, also 0€ da keine Meldung.) weil ich eben Stammkunde bin und Pro Monat sowieso im Schnitt 100-200€ dort liegenlasse für Munition, Zubehör, und Standmiete (Und hin und wieder eine Neue Waffe).

Ich schätze: Wer nirgendwo Stammkunde ist wird es schwieriger haben einen Händler zu finden der das macht.

Ganz schlecht kommt nat. auch wenn man eine Waffe importieren will die der Betreffende auch rumliegen hat.... :eclipsee_gold_cup:

lg

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E.N.R. :

Ausfuhrgenehmigung ist ganz sicher Notwendig! Ohne diese bekommst du auch die Waffe nicht aus der WBK ausgetragen und es fällt irgendwann auf wenn die fehlt... ;-) (Ich nehm mal an du bist Deutscher)

Ausstellen tut sie soweit ich weiss das Landratsamt? Bin aber grad nicht mehr so sicher...

Damit dir eine Ausfuhrgenehmigung ausgestellt wird muss du meines Wissens nach erstmal eine Einfuhrbewilligung des Käufers vorweisen können.

Eigentlich sollte das recht reibungslos gehen, das Manko sind halt die jeweiligen Gebühren und die höheren Versandkostenins Ausland. Da muss man sich halt überlegen ob es sich bei der jeweiligen Waffe lohnt oder nicht (als Käufer).

lg

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Dass die Händler unterschiedlich viel Verlangen, hängt nach Auskunft meines Händlers auch damit zusammen, dass es keine einheitliche Gebühr dafür gibt (wohl von 10-40 €). Dazu kommt der zusätzliche Aufwand, welchen er bei einem Inlandskunden nicht hat.

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Alle Waffenbehörden, die mangels eigenem Gebührenverzeichnis noch nach WaffKostV arbeiten (und das ist die große Mehrzahl, weil es sonderbarerweise keine Frist gibt, bis wohin das erfolgt sein muss) erheben nach Abschnitt II Ziff. 20 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV durchaus eine einheitliche Gebühr in Höhe von 10,23 Euro für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 31 Abs. 1 WaffG. Eigentlich viel zu wenig für das, was die Waffenbehörde dafür leistet, aber steht dort nun mal so. Zum Vergleich: ein Kleiner Waffenschein kostet 50,- Euro und ist wesentlich schneller ausgestellt.

Den Erlaubnisschein nach § 31 Abs. 1 WaffG benötigen selbstverständlich auch Waffenhändler, die das dann dem Auftraggeber erhöht in Rechnung stellen, weil sie für den Schriftkram diversen Eigenaufwand hatten und gemäß § 34 Abs. 4 WaffG bei Waffen der Kategorie B oder C der Waffenrichtlinie die erfolgte Verbringung auch noch dem BKA melden müssen.

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  • 1 Monat später...

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