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IGNORED

Urteil gesucht: Voreintrag der Hülsenlänge bei Kaliber 12


Grizzly.50 AE

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde, ich benötige Eure Hilfe nachdem auch die Suchfunktion kein Ergebnis gebracht hat.

Es gab mal ein Urteil zu einem Voreintrag einer Flinte im Kaliber 12, bei dem die Behörde unbedingt die Hülsenlänge eintragen wollte. Der Betroffene wehrte sich erfolgreich dagegen. Leider kann ich keinen Beitrag dazu finden. Weiß jehmand das AZ oder kann weitere Angaben machen?

Ich habe gerade einen änhlichen Fall und möchte nicht schon wieder Klagen müssen und das Thema vorher mit der Behörde klären.

Danke für Eure Hilfe!

Geschrieben

Hi,

googel das mal:

Urteil zu einem Voreintrag einer Flinte im Kaliber 12

dann kommst du direkt zum Urteil auf der ersten Seite als PDF.

Sorry kriege das mit der Verknüpfung leider nicht hin.

Ciao

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht ganz.

Will hier irgendeine "Behörde" schon wieder versuchen eine 12-76 auf 12-67,5 zu "begrenzen".

Anders herum, würde es mir ja einleuchten !

Geschrieben

Da es einigermaßen zum Thema passt, will ich gleich mal ne Frage stellen:

Da ich noch keine 25J alt bin und keinen Bock auf das Psycho-Gedöns habe, hab ich ne "beschränkte" Gelbe (.22 und 12/70).

Sollte es mich jetzt mal überkommen und ich möchte mir ne Flinte kaufen, die hat aber Kaliber 12/76, könnte ich die dann kaufen wenn ich den Munitionserwerb (freilwillig) auf 12/70 beschränken lasse?!

Geschrieben

Das mußt du mit deiner Behörde abklären. 12/70 ist für Bleischrot. 12/76 ist für Stahl oder Weicheisenschrot. Für Stahlschrot brauchst du eben mehr Feuer um die gleiche Wirkung wie mit Bleischrot zu erziehlen. Zumindestens beim Trap Schießen.

Geschrieben
Das mußt du mit deiner Behörde abklären. 12/70 ist für Bleischrot. 12/76 ist für Stahl oder Weicheisenschrot. Für Stahlschrot brauchst du eben mehr Feuer um die gleiche Wirkung wie mit Bleischrot zu erziehlen. Zumindestens beim Trap Schießen.

Das ist so nicht richtig. Es geht nur um den zulässigen Gasdruck. 12/76 wird nicht für Trap verwendet.

Aber das hat mit der waffenrechtlichen Beurteilung nichts zu tun. Bitte wieder zurück zum Thema.

Geschrieben
Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht ganz.

Will hier irgendeine "Behörde" schon wieder versuchen eine 12-76 auf 12-67,5 zu "begrenzen".

Anders herum, würde es mir ja einleuchten !

Geht darum, dass im Sporthandbuch nur Kaliber 12 steht, im Bedürfnissantrag somit auch, nur in der WBK steht plötzlich 12/70. Und eine Vorderschafftrepetierflinte in 12/70?

Geschrieben

Hallo...Also in meinem Bedürfniss stand nur das Kaliber ( 12 ) und nicht die Hülsenlänge. Und somit ist auch in meiner WBK nur Kaliber 12 eingetragen und KEINE Hülsenlänge. :00000733:

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