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IGNORED

Armes Deutschland........


jotha

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und genau solche Art von "Rechtssprechung" und dem noch viel mehr, gaben bei mir vor vielen Jahren den Ausschlag, dieses schöne Land mit seiner total verblödenden und volksfeindlichen Unrechtssprechung zu verlassen. Ich bereue diesen Schritt nicht im geringsten. Das schönste ist, dass diese Polit- und Justizjunta von mir keinen Pfifferling an Steuern mehr bekommt.

Geschrieben
Bestimmt.

Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess.

Und das ist nicht gestattet.

Der mutige junge Mann hätte halt warten sollen, bis sich der Räuber wieder umdreht und auf ihn zukommt in der Absicht den Angriff fortzusetzen.

Gerichte entscheiden immer im Nachhinein und haben vieeeel Zeit den Sachverhalt zu beurteilen.

Als Betroffener sieht das anders aus.

Nacheile ist halt den Sherrifs vorbehalten. Tschja....

Selten so einen Quatsch gelesen! Empfehle zur Lektüre den § 127 Abs. 1 StPO. Sollte JEDER Bürger kennen. Über die Mittel ist dort bewußt nichts vermerkt.

Und wir beschweren uns über die Experten bei der Anhörung....

Den Ausgang des Verfahrens würde ich auch erst einmal abwarten. Spätestens in der zweiten Instanz wird das geklärt.

Geschrieben
Selten so einen Quatsch gelesen! Empfehle zur Lektüre den § 127 Abs. 1 StPO. Sollte JEDER Bürger kennen. Über die Mittel ist dort bewußt nichts vermerkt.

Mit Verlaub, Lobo-s, unabhängig von der juristischen Beurteilung des Sachverhaltes, gefällt mir Deine Art auf meinen Beitrag zu reagieren, nicht!

Von "Quatsch" zu reden ist ausgesprochen unhöflich.

Geschrieben
Mit Verlaub, Lobo-s, unabhängig von der juristischen Beurteilung des Sachverhaltes, gefällt mir Deine Art auf meinen Beitrag zu reagieren, nicht!

Von "Quatsch" zu reden ist ausgesprochen unhöflich.

Crossman - der "Quatsch" bezog sich nicht auf deinen Post allein, dieser war nur dermaßen selbstüberzeugt aufgemacht, dass ich eben auf ihn geschrieben habe. Und hier ist !Quatsch" keine Unhöflichkeit, sondern dient der Vereinfachung und ist im besonderen Fall sehr schmeichelhaft

Fast alle hier sind Sachkundig. Fast alle sind Bürger dieses Staates. Da gehe ich einfach davon aus, dass man die einfachsten und Grundlegenden Bürgerrechte/Pflichten kennt. Dazu gehört das Festnahmerecht für Jedermann nach § 127 StPO. Eigentlich sollte es, genau wie die Nothilfe, eine Bürgerpflicht sein. Aber (zum Glück) wird man bei uns selten bestraft, wenn man nichts tut.

Wer in einem solchen Zusammenhang von Notwehr und gar Notwehrexzess faselt, den kann ich zumindest nicht als Sachkundig nach § 7 WaffG ansehen.

Da nützt auch Höflichkeit nichts. Jeder Sachkundige Schütze gibt den "Neuen" ein Beispiel, sehr oft unterrichten er sie auch noch im Bereich WSK im Verein.

Falls du dich also auf den Schlips getreten fühlen solltest - war nicht auf deine Person bezogen aber allgemein erwünscht!

Geschrieben
Empfehle zur Lektüre den § 127 Abs. 1 StPO. ... Über die Mittel ist dort bewußt nichts vermerkt.

Wenn der Verteidiger auf Notwehr plädiert, dann nützt §127 nichts.

Geschrieben
Und hier ist !Quatsch" keine Unhöflichkeit, sondern dient der Vereinfachung und ist im besonderen Fall sehr schmeichelhaft

Da ich nicht weiss, ob Du einen Schlips trägst (ich übrigens nicht) und mir pseudojuristische Fachsimpelei auch nicht wirklich Spass macht, bleibt mir nur für Deine fürsorgliche Erinnerung an meine Sachkunde zu danken.

Archiviert

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