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IGNORED

Waffe bei anderem Berechtigten zwischenlagern ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Foristi,

ich möchte mir diese Woche noch meine erste LW (Ordonannz) kaufen.

Heute habe ich vom Lieferanten erfahren, dass sich die Lieferung meines A-Waffenschrankes für LW um 2-3 Wochen verzögert.

Was kann ich jetzt tun ?

Möglichkeit 1: Ein befreundeter Berechtigter mit LW-A-Schrank stellt die Waffe solange bei sich ein.

Möglichkeit 2: Ich stelle die Waffe im Verein in einen A-Schrank bis mein eigener kommt.

Was ist durch das Waffenrecht abgedeckt ?

Wie soll ich vorgehen ?

Ich bitte um Eure Tipps und Hilfe.

Gruß,

jayman

Geschrieben

Gib Sie einem Bekannten mit entsprechender Aufbewahrungsmöglichkeit. Leihschein ausfüllen und gut is.

Im Schützenhaus reicht ein A-Schrank nicht aus, oder ist Euer Schützenhaus ständig bewohnt?

Geschrieben
oder ist Euer Schützenhaus ständig bewohnt?

Fast... zumindest behauptet dies meine Frau! :rolleyes:

Nein - aber der Waffenraum wurde abgenommen.

Geschrieben
Fast... zumindest behauptet dies meine Frau! :rolleyes:

Nein - aber der Waffenraum wurde abgenommen.

Das gute Stück ist 1,31 m lang, also wirds wohl der Schützenverein.

Aber auf wen schreib ich dann den Überlassungsschein ?

Auf den 1. Vorstand ?

Geschrieben

Das ist ´ne gute Frage... auf mich? Ich hab´ den Schlüssel... bin aber (noch) nicht in der Vereins-WBK eingetragen...

Geschrieben
Im Schützenhaus reicht ein A-Schrank nicht aus, oder ist Euer Schützenhaus ständig bewohnt?

Das stimmt:

Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(6)

1. In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden.

2. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.

3. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

Geschrieben
Das gute Stück ist 1,31 m lang, also wirds wohl der Schützenverein.

Das passt in die meisten A-Schränke nicht rein. Ich brauchte einen neuen für meine SLF mit 1,32 m Länge. Wobei man die SLF wenigstens zerlegt lagern konnte, das dürfte bei einem Ordonanzrepetierer schwieriger werden.

Geschrieben

@Lusi:

Na, wie ist das nun mit den 1,31 m ?

und - on the other hand -

Wie ist das mit den max. drei Langwaffen im unbewohnten Gebäude, hm ?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Hallo Foristi,

ich möchte mir diese Woche noch meine erste LW (Ordonannz) kaufen.

Heute habe ich vom Lieferanten erfahren, dass sich die Lieferung meines A-Waffenschrankes für LW um 2-3 Wochen verzögert.

Was kann ich jetzt tun ?

Ist der Verkäufer bei Dir in der Nähe? Wenn ja, dann lass die Waffe doch solange dort verwahren.

Bei einem Händler sollte das doch kein Problem sein und bei einem Privatkauf zählt als Erwerb das Datum der Überlassung.

Geschrieben
Ist der Verkäufer bei Dir in der Nähe? Wenn ja, dann lass die Waffe doch solange dort verwahren.

Bei einem Händler sollte das doch kein Problem sein und bei einem Privatkauf zählt als Erwerb das Datum der Überlassung.

Es ist ein Händler, aber zu weit weg um noch nah zu sein (gute 1,5 h Fahrt Oneway).

Also leider keine Option.

Geschrieben
Wie ist das mit den max. drei Langwaffen im unbewohnten Gebäude, hm ?

Ich hab´s doch schon geschrieben:

Nein - aber der Waffenraum wurde abgenommen.
Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(6)

3. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

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