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IGNORED

Wechselsysteme - Voreintrag sinnvoll ?


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

habe zuviele WS für meine XFve - momentan .40 s&w und .357SIG. 9mm und .22lr sind geordert, hab aber noch keinen Voreintrag. SB weiß Bescheid, daß die geordert sind. .22lr ist derzeit nicht lieferbar.

Macht ein Voreintrag (mit Munitionserwerb) Sinn, oder sollte ich einfach warten, bis der Kram da ist, und ihn dann eintragen lassen ...

Hintergrund ist, daß beim nachträglichen Eintragen ich bis zum Zeitpunkt des Eintrages keine Munition kaufen darf, sowie die unsichere Rechtslage mit dem Waffengesetz.

Geschrieben
Moin,

habe zuviele WS für meine XFve - momentan .40 s&w und .357SIG. 9mm und .22lr sind geordert, hab aber noch keinen Voreintrag.

 

wie - ???

noch keinen Voreintrag für die Basiswaffe ???

entschuldige bitte meine Naivität, aber sollte ich Recht haben ... ???

 

 

Geschrieben
 

wie - ???

noch keinen Voreintrag für die Basiswaffe ???

entschuldige bitte meine Naivität, aber sollte ich Recht haben ... ???

 

 

Latürnich ist die Basiswaffe eingetragen. XFive SA in .40 S6W als Basiswaffe. WS in .357 ist auch eingetragen.

Wechselgriffstück in DA/SA ist befürwortet worden und nach Voreintrag der EWB bestellt.

WS in 9mm und .22lr sind geordert. SB wußte vor Eintragung des Griffstücks, daß die 9mm/.22lr WS geordert werden sollten und wurde vor Rücksendung der WBK über die Bestellung informiert. Hat also alles so seine Richtigkeit.

Geschrieben

Du brauchst keinen Voreintrag.

Wenn das Kaliber des Wechselsystems kleiner oder gleich dem Originalkaliber ist, kannst Du kaufen, solange das Geld reicht.

Voreinträge würde ich immer für komplette Waffen aufsparen.

Eine Änderung des Waffenrechts, die hieran etwas ändert, ist derzeit nicht in Sicht.

Was die Munition betrifft, so erlaube ich mir an dieser Stelle den dezenten Hinweis auf das enorme Suchtpotenzial, welches das Wiederladen für die waffentechnisch interessierte Ingenieuse bereit hält. Koks ist im Vergleich dazu so harmlos wie Schnupftabak.

Geschrieben
Du brauchst keinen Voreintrag.

weiß ich. Mir geht es nur um die Praktikabilität.

Wenn das Kaliber des Wechselsystems kleiner oder gleich dem Originalkaliber ist, kannst Du kaufen, solange das Geld reicht.

Auch klar.

Voreinträge würde ich immer für komplette Waffen aufsparen.

ok, Voreintrag für Griffstück ist aber nunmal da.

Was die Munition betrifft, so erlaube ich mir an dieser Stelle den dezenten Hinweis auf das enorme Suchtpotenztial, welches das Wiederladen für die waffentechnisch interessierte Ingenieuse bereit hält.

Hab das Wiederladen mit .300 WinMag angefangen, hab gerade aber keine Lagerkapazität für KW-Pulver und hab meine Dillon noch nicht justiert ...

Aba trotzdem danke.

Geschrieben

Hallo zusammen!

@Klaus12

Flintenweib besitzt bereits eine Xfive mit Wechselsysthemen. So wie ich das verstehe bezieht sich der Voreintrag auf die WS.

@Flintenweib

Voreintrag für WS :confused:.

Der Besitz der Grundwaffe berechtigt zum Erwerb kalibergleicher bzw kaliberkleinerer WS. Ich kenne keinen Menschen der auf die Idee kommt für ein WS einen Voreintrag haben zu wollen. Du möchtest aber schon die Munition kaufen. Ich bin kein Waffenrechtsexperte aber in Berlin bekommt man erst den Stempel für den Munitionserwerb wenn auch die Waffe bzw das Wechselsysthem in die WBK eingetragen ist. Außerdem und jetzt sprechen meine schwäbischen Wurzeln sparst du dir das Geld für den Voreintrag.

jgr81

Geschrieben
Hallo zusammen!

@Klaus12

Flintenweib besitzt bereits eine Xfive mit Wechselsysthemen. So wie ich das verstehe bezieht sich der Voreintrag auf die WS.

genau.

@Flintenweib

Voreintrag für WS :confused:.

Der Besitz der Grundwaffe berechtigt zum Erwerb kalibergleicher bzw kaliberkleinerer WS. Ich kenne keinen Menschen der auf die Idee kommt für ein WS einen Voreintrag haben zu wollen.

Ich hatte mir vor der Bestellung des .357SIG WS schon den Voreintrag mit Munitionserwerb geben lassen. In der tiefergelegten norddeutschen demokratischen Teilrepublik geht das. Die Kosten sind die gleichen, da der Voreintrag des WS mit Nachtrag der Daten bei uns genauso viel kostet wie der Nachtrag. Munitionserwerb geht extra.

Ich hab jetzt ein Griffstück und ein 9mm WS sowie ein .22lr WS on Order. In .22 brauch ich keinen Muni-Erwerb, den hab ich schon. In 9mm hab ich ihn noch nicht. Daher die Frage, ob ich mir dafür nen Voreintrag hole oder nicht - ob es praktikabel ist.

Den Voreintrag bekomm ich, ich hab ja die Basiswaffe.

jgr81

Grüßlies

Flintenweib

Geschrieben
Du brauchst keinen Voreintrag.

 

richtig, aber normalerweise lernt man das in dem Sachkundelehrgang ...

und eigentlich müsste daß das Flintenweib auch wissen ...

 

 

Geschrieben

Ich brauch den Voreintrag für das Griffstück, aber nicht für das WS. Das weiß ich. Ich kann ihn aber trotzdem kriegen, wenn ich jetzt schon MUN bunkern will.

Mir ging es im wesentlichen um die Einschätzung der Praktikabilität, denn 9Para lad ich nicht wieder, daß ist mir zuviel Aufwand ...

Geschrieben
Ich brauch den Voreintrag für das Griffstück, aber nicht für das WS. Das weiß ich. Ich kann ihn aber trotzdem kriegen, wenn ich jetzt schon MUN bunkern will.

Mir ging es im wesentlichen um die Einschätzung der Praktikabilität, denn 9Para lad ich nicht wieder, daß ist mir zuviel Aufwand ...

Enweder ist es schon zu spät oder ich bin einfach nur verstrahlt. Kannst du mir das bitte nochmal erklären. Möchtest du jetzt auch noch zusätlich zu den WS ein passendes weiteres Griffstück. Dann kannst du dir ja gleich eine komplette Waffe kaufen. Das ist einfacher :pro: .

gruß jgr81

Geschrieben
Enweder ist es schon zu spät oder ich bin einfach nur verstrahlt. Kannst du mir das bitte nochmal erklären. Möchtest du jetzt auch noch zusätlich zu den WS ein passendes weiteres Griffstück. Dann kannst du dir ja gleich eine komplette Waffe kaufen. Das ist einfacher :pro: .

gruß jgr81

offline ...

Geschrieben
Möchtest du jetzt auch noch zusätlich zu den WS ein passendes weiteres Griffstück. Dann kannst du dir ja gleich eine komplette Waffe kaufen. Das ist einfacher :pro: .

kenne mich mit dem Deutschen Waffengesetz absolut nicht aus - aber ich denke jetzt einmal wie ein Bürokrat.

Könnte es sein, dass das Problem folgendes ist

1. Waffe 40 S&W mit SA Griffstück mit Seriennummer aa

2. fast gleiche Waffe aber in 9mm und mit DA/SA Griffstück mit Seriennummer xx

beide Waffen sind in der WBK eingetragen. Darf man jetzt die Komponenten der beiden Waffen untereinander austauschen, also z.B. Schlitten der 1. Waffe auf das Griffstück von der 2. Waffe und umgekehrt und hat dabei dann einen Seriennummern-MixMax mit zwei Waffen - also jede der zwei Waffen hat dann auch zusätzlich die Seriennummer der jeweils anderen Waffe?

MfG

Roger

Geschrieben
Der Besitz der Grundwaffe berechtigt zum Erwerb kalibergleicher bzw kaliberkleinerer WS. Ich kenne keinen Menschen der auf die Idee kommt für ein WS einen Voreintrag haben zu wollen. Du möchtest aber schon die Munition kaufen. Ich bin kein Waffenrechtsexperte aber in Berlin bekommt man erst den Stempel für den Munitionserwerb wenn auch die Waffe bzw das Wechselsysthem in die WBK eingetragen ist. Außerdem und jetzt sprechen meine schwäbischen Wurzeln sparst du dir das Geld für den Voreintrag.

Da hätte ich auch mal ne Frage dazu. Ich besitze eine CZ Kadet in .22lr als komplette KK Pistole. Kann ich dann einfach so, da ja Kalibergleich nochmal ein kadet WS kaufen?

Eins könnte ich mir neuwertig aufheben und durch das andere könnte ich ja dann immer schön die verschleißstarke HV muni verschießen.

Geschrieben
Da hätte ich auch mal ne Frage dazu. Ich besitze eine CZ Kadet in .22lr als komplette KK Pistole. Kann ich dann einfach so, da ja Kalibergleich nochmal ein kadet WS kaufen?

Eins könnte ich mir neuwertig aufheben und durch das andere könnte ich ja dann immer schön die verschleißstarke HV muni verschießen.

ja

Geschrieben
Darf man jetzt die Komponenten der beiden Waffen untereinander austauschen, also z.B. Schlitten der 1. Waffe auf das Griffstück von der 2. Waffe und umgekehrt und hat dabei dann einen Seriennummern-MixMax mit zwei Waffen - also jede der zwei Waffen hat dann auch zusätzlich die Seriennummer der jeweils anderen Waffe?

ja, weil es als 1 Waffe mit zusätzlichem Griffstück und etlichen WS eingetragen ist. Die Frage drehte sich wirklich nur um den Mun-Erwerb.

Geschrieben

So,

jetzt mal eine Antwort zum Thema:

Nein, der Voreintrag macht wegen des Munitionserwerbes keinen Sinn, weil du nur mit einern Voreintrag keine Munition erwerben darfst.

Bevor jetzt die Diskussionen losgehen:

Der Munitionserwerb gilt für die in die WBK eingetragenen Waffen, bei einen Voreintrag ist keine Schußwaffe eingetragen

Zu dem Argument "der Munitionserwerb ist aber reingestempelt".

Erstens: siehe oben

Zweitens: ist der Stempel auch bei ausgetragenen Waffen noch drin und wird nicht expliziert gestichen;

weil der Munitionserwerb eben nur für in die WBK eingetragene Waffen gilt - so schließt sich der Kreis wieder.

Falls das von manchen Kollegen falsch gehandhabt wird, ist es nicht erforderlich hier öffentlich darauf hinzuweisen und dem Betreffenden dadurch möglicherweise Probleme zu bereiten.

Jetzt noch ein paar rechtliche Grundlagen

Waffengesetz

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

-snip-

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Grüße aus Grünstadt

Robert

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Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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