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IGNORED

Waffenschrank VDMA vor 1995


frosch

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Moin!

Aus gegebenen Anlass hat mich ein Kamerad gefragt, wie es mit der waffenrechtlichen Behandlung von A und B Schränken aussieht, die vor 1995 hergestellt worden sind.

Diese Waffenschränke haben ja keinen "Aufkleber" in der Tresortür bezüglich Hersteller, Herstellungsdatum, Zertifizierung des Herstellers, Klassifizierung des Waffenschrankes nach VDMA A oder B.

Meine Antwort:

Es reicht aus, wenn der Waffenschrank "gleichwertig" zu VDMA A oder B Stand 1995 ist.

Das Problem dabei ist, diese Gleichwertigkeit auf Behördenverlangen nachweisen zu müssen.

Dies kann ja zum Beispiel mit einem Schreiben des Lieferanten/Herstellers aus dem die Gleichwertigkeit hervorgeht

oder durch eine "Nachzertifizierung" durch einen Gutachter geschehen, der die Gleichwertigkeit bescheinigt.

Problem beim Gutachter: Das preiswerteste Angebot, welches mir vorliegt kostet 150 Euro pro Waffenschrank. Das teuerste 300,-- Euro.

Dafür kriegt man teilweise schon neue Schränke mit Aufkleber im Baumarkt.

Hat jemand von Euch schon erfahrungen zu diesem Thema gesammelt?

Irgendwie gearscht sind ja alle Leute, die sich schon vor 1995 einen Schrank geholt haben, obwohl es nicht Pflicht war. Rechtlich reichte ja auch ein abschließbarer Holzschrank.

Gibt eigentlich diese alten VDMA Normen irgenwo zur Einsicht / Download?

Gruß,

frogger

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Moin!

Aus gegebenen Anlass hat mich ein Kamerad gefragt, wie es mit der waffenrechtlichen Behandlung von A und B Schränken aussieht, die vor 1995 hergestellt worden sind.

Diese Waffenschränke haben ja keinen "Aufkleber" in der Tresortür bezüglich Hersteller, Herstellungsdatum, Zertifizierung des Herstellers, Klassifizierung des Waffenschrankes nach VDMA A oder B.

Meine Antwort:

Es reicht aus, wenn der Waffenschrank "gleichwertig" zu VDMA A oder B Stand 1995 ist.

Das Problem dabei ist, diese Gleichwertigkeit auf Behördenverlangen nachweisen zu müssen.

Dies kann ja zum Beispiel mit einem Schreiben des Lieferanten/Herstellers aus dem die Gleichwertigkeit hervorgeht

oder durch eine "Nachzertifizierung" durch einen Gutachter geschehen, der die Gleichwertigkeit bescheinigt.

Problem beim Gutachter: Das preiswerteste Angebot, welches mir vorliegt kostet 150 Euro pro Waffenschrank. Das teuerste 300,-- Euro.

Dafür kriegt man teilweise schon neue Schränke mit Aufkleber im Baumarkt.

Hat jemand von Euch schon erfahrungen zu diesem Thema gesammelt?

Irgendwie gearscht sind ja alle Leute, die sich schon vor 1995 einen Schrank geholt haben, obwohl es nicht Pflicht war. Rechtlich reichte ja auch ein abschließbarer Holzschrank.

Gibt eigentlich diese alten VDMA Normen irgenwo zur Einsicht / Download?

Gruß,

frogger

Rechtliches Hier

Bitte alles anschauen!!

Ansonsten bitte die Suchfunktion benutzen !

MfG Ice

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Also ich kann nicht erkennen, in welcher Weise der von Dir genannte Thread, auf meine Fragestelleung eingeht.

Es geht mir nicht um die Schlüsselverwahrung, sondern um die Einstufung Waffenschränke <1995.

frogger

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Dies kann ja zum Beispiel mit einem Schreiben des Lieferanten/Herstellers aus dem die Gleichwertigkeit hervorgeht.....

frogger

Wenn denn der Hersteller die Gleichwertigkeit auch bescheinigen möchte!

Ich habe die Fa. Melsmetall vor Jahren mal wegen eines Schranks, der als

A-Schrank gekauft wurde und nicht über ein entsprechendes Typenschild

verfügte, angeschrieben.

Resultat: Man bescheinigt die Gleichwertigkeit mit einem (A-) Schrank nach

der (veralteten) VDMA 24992 grundsätzlich nicht.

Kein Wunder, man wollte halt einen neuen Schrank verkaufen.

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Moin!

Aus gegebenen Anlass hat mich ein Kamerad gefragt, wie es mit der waffenrechtlichen Behandlung von A und B Schränken aussieht, die vor 1995 hergestellt worden sind.

Diese Waffenschränke haben ja keinen "Aufkleber" in der Tresortür bezüglich Hersteller, Herstellungsdatum, Zertifizierung des Herstellers, Klassifizierung des Waffenschrankes nach VDMA A oder B.

Meine Antwort:

Es reicht aus, wenn der Waffenschrank "gleichwertig" zu VDMA A oder B Stand 1995 ist.

Das Problem dabei ist, diese Gleichwertigkeit auf Behördenverlangen nachweisen zu müssen.

Dies kann ja zum Beispiel mit einem Schreiben des Lieferanten/Herstellers aus dem die Gleichwertigkeit hervorgeht

oder durch eine "Nachzertifizierung" durch einen Gutachter geschehen, der die Gleichwertigkeit bescheinigt.

Problem beim Gutachter: Das preiswerteste Angebot, welches mir vorliegt kostet 150 Euro pro Waffenschrank. Das teuerste 300,-- Euro.

Dafür kriegt man teilweise schon neue Schränke mit Aufkleber im Baumarkt.

Hat jemand von Euch schon erfahrungen zu diesem Thema gesammelt?

Irgendwie gearscht sind ja alle Leute, die sich schon vor 1995 einen Schrank geholt haben, obwohl es nicht Pflicht war. Rechtlich reichte ja auch ein abschließbarer Holzschrank.

Gibt eigentlich diese alten VDMA Normen irgenwo zur Einsicht / Download?

Gruß,

frogger

Hallo frogger,

ich komme aus dem Kreis Mettmann.

Ich habe einen Safe Marke Burgwächter ohne Klassifizierung geschenkt bekommen, ohne Aufkleber da vor 1995.

Ich habe den Schrank vermessen, Fotos gemacht und die Daten per email an Burgwächter geschickt. Frage welche Klasse das Teil hat. Sieht nach N aus Dreiseitige Verriegelung

1 cm Stahl Wände.

Antwort: Schrank ist gleichwertig VDMA B.

Ich habe meinen Sachbearbeiter angemailt das Schreiben von Burgwächter + Fotos drangehängt und gefragt, ob und für was ich den nutzen darf.

Antwort Waffenbehörde: 5 Kurzwaffen kein Problem

Gruß Ingo

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Ich hatte das Problem, da auch mein Waffenschrank kein Typenschild hat. Laut Auskunft des Verkäufers damals (ich habe den Waffenschrank gebraucht gekauft) war er von der Firma Melmsmetall. Diese konnten mir jedoch, wie auch bei Jürgen, nicht weiterhelfen.

Daraufhin habe ich das Kommisariat Vorbeugung angerufen und gebeten, für meine Waffenbehörde (ist hier ebenfalls die Polizei) den Tresor einzustufen. Der Herr kam ein paar Tage später und sagte nach kurzer Begutachtung, dass er mindestens gleichwertig Stufe B, wenn nicht besser ist. Dies hat er der Behörde mitgeteilt und diese hat mir schriftlich bestätigt, dass der Tresor als gleichwertig Stufe B anerkannt wird.

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Die VDMA 14992 gibt es nicht mehr, sie wurde ersatzlos gestrichen. Mein Tipp: Präventive (vor Einlagerung) Begutachtung durch von der Waffenbehörde benannte Organe.

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