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Waffe geerbt - was tun?


Gast Habanero

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Gast Habanero

Hallo,

ich habe mich eigentlich für ein Posting registriert, da ich keinen Rat online nachzuschlagen weiß...

Habe ein Problem und weiß keinen Rat, aber vielleicht können die Experten hier mir helfen:

Der Großvatter einer Bekannten verstarb letzte Woche mit über 90 Jahren und war wohl seinerzeit im Militär- und nach dem 2. Krieg im Polizeidienst. Er "hinterließ" der Familie eine uralte (ich weiß nicht, ob korrekt ausgeschrieben:) ?Parabellum 9 mm?.

Da der Mann nun tot ist und sonst keiner mit Waffen etwas zu tun hat, gilt es nun, die Waffe "loszuwerden" und zwar legal, da ja fortan niemand im Hause ist, der eine Waffenbesitzkarte o.ä. hat und die des Verstorbenen nichts mehr nützt.

Wie ist hier in solchen Fällen vorzugehen?

Lohnt es sich, diese Waffe an Sammler zu verkaufen? Was für einen Preis erzielt man mit so einer alten Waffe? (Hier hat die Familie keine Erfahrung, wie so ein Verkauf vorgehen muss und was zu beachten ist, um die Waffe nicht in falsche Hände kommen zu lassen!) oder sollte man sie anderweitig entsorgen und wenn ja, dann wie, ohne in Gefahr zu kommen, dass jemand mit dieser Waffe Blödsinn machen kann?

Vielleicht können Sie mir kurz eine Auskunft erteilen?

Schönen Gruß

Die bisherige Antworten (hier ein Dank an den hiesigen Webmaster), die ich habe:

1. Die Waffe der Behörde melden (welcher eigentlich?) und einen Erben-WBK beantragen. (Was ist WBK?)

2. NICHT mit der Waffe zur Polizei oder sonstwohin fahren, da dies unerlaubt ist und eine Straftat sei!

Zum Punkt 2 habe ich gleich eine Frage: Wenn das Fahren mit der Waffe schon eine Straftat darstellt, ist denn der Verkauf denn dann überhaupt zulässig?

Nicht, dass es später heisst, die Leute wären ?Waffenhändler? o.ä. ...

Hätte der verstorbene denn seine Berechtigung eigentlich permanent erneuern müssen? Die Erben wissen nicht, ob das Teil noch gültig ist und wie sich zu verhalten ist, wenn sie veraltet ist und nicht mehr gültig ist... Die Unterlagen sind mit den ganzen alten Kriegspapieren alle unter Verschluß und tragen noch teilweise das Hakenkreuz - es gilt also alles an Sammler und keine braunen Fanatiker loszuwerden, somit kein Blödsinn damit passiert.

Noch eine ganz banale Frage: Ihr als Waffenexperten kennt ja alle Formulare - woher soll Otto Normalverbraucher wissen, wie denn eine Waffenkarte aussieht und welche benötigt wird?

Vielen Dank für die Antworten!

Nachtrag: WO verkauft/inseriert man denn am besten in solchem Fall?

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Zuständig ist entweder die Stadtverwaltung, der Landkreis, die Kreispolizeibehörde oder gar das Landeskriminalamt.

Das kommt ganz drauf an, wo der Erblasser bzw. der Erbe wohnt.

Verkaufen darf man eine Waffe nur, wenn die Waffe legal, d.h. bei der Behörde angemeldet ist.

Ist die geerbte Waffe denn legal, d.h. hat der Großvater eine WBK (=Waffenbesitzkarte) besessen?

Gruß

Michael

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Meldet den Erwerb durch Erbe (evt. Fund?) dem zuständigen Landrats- oder Ordnungsamt innerhalb 14 Tagen nach Erwerb! Und fahr nicht damit durch die Gegend.

Edit:

... und die des Verstorbenen nichts mehr nützt.

Also legal, leg die dem Amt vor.

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1 und 2 sind vollkommen richtig.

In kreisfreien Städten ist sie in der Srtadt zu finden, ansonsten idR beim Landratsamt.

Zur Frist:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf

der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer

Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen

oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;

für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem

Erwerb der Schusswaffen.

Wenn man die Waffe nicht mehr möchte, einem Berechtigten überlassen (Munition natürlich auch). Eine Idee wäre hier einen Büchsenmacher aufzusuchen und ihn mit der Veräußerung zu betrauen.

Zu dem Wert der Waffe lässt sich schlecht etwas sagen, wenn das aber eine P08 sein sollte, wird man schon noch ein paar Euros für bekommen.

Das beste ist natürlich immer sich eine WBK ausstellen zu lassen und dann in einen Schützenverein einzutreten um die Waffe auch zu schließen :gutidee:

Erbwaffen müssen übrigens, soweit sie nicht an einen Berechtigten gehen, gesperrt werden. Aber auch hier kann der Büchsenmacher sicher weiterhelfen.

MfG Scorpio2002

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Gast Habanero
Zuständig ist entweder die Stadtverwaltung, der Landkreis, die Kreispolizeibehörde oder gar das Landeskriminalamt.

Das kommt ganz drauf an, wo der Erblasser bzw. der Erbe wohnt.

Verkaufen darf man eine Waffe nur, wenn die Waffe legal, d.h. bei der Behörde angemeldet ist.

Ist die geerbte Waffe denn legal, d.h. hat der Großvater eine WBK (=Waffenbesitzkarte) besessen?

Gruß

Michael

Ja, die hat er besessen. Das ist ja seine alte Dienstwaffe - er war ja zuletzt bei der Polizei (wobei das damals völlig abgefahrene Namen hatte

und mit den heutigen nichts zu tun hat :) ). Wobei ich jetzt nicht weiß, ob die WBK denn aktuell war/gültig ist. (Muss mir die Info noch geben lassen,

falls es relevant ist.)

Die Beteiligten wohnen alle in RLP.

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Zur Frist:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf

der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer

Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen

oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;

für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem

War ich wohl falsch, Schande über mich ... :peinlich:

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Gast Habanero

Letzteres verstehe ich zwar nicht, aber muss ein Insider sein. Wie auch immer:

Das Beantragen der WBK würde bedeuten, dass sie diese Waffe behalten wollen und sie wollen sie eigentlich ganz flott loswerden,

deshalb an mich herangetreten, der sich im Netz "schlau" machen sollte.

Sagen wir mal, die würden ganz flux einen Käufer für das Teil finden: Müssten sie dann trotzdem das erst auf sich anmelden, um dann

dem Amt anschliessend zu sagen, dass sie keine Waffe mehr haben und diese verkauft ist??? Wäre ja völliger Irrsinn...

Bleibt noch die Frage, wo man inseriert? Wie man einen ehrlichen Käufer findet und woher ein Normalsterblicher wissen soll,

wer sie kaufen darf und wer nicht...

Hallo Polizei? Ich habe hier einen Käufer, der möchte die alte olle Waffe aus dem Krieg kaufen. Dürfen wir sie an ihn verkaufen?

Opa ist vorletzte Woche verstorben und wir möchten keine solche Waffe im Haus - kommt ihr vorbei und helft uns?

Nee - das ist alles irgendwie unbefriedigend. Zur Polizei werden sie gehen, wenn ihr meint - ich sollte erst vorab sondieren,

ob die nicht noch einen auf den Deckel bekommen, wenn sie das freiwillig melden, dass sie nun ungewollt "bewaffnet" sind :)

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Letzteres verstehe ich zwar nicht, aber muss ein Insider sein. Wie auch immer:

Das Beantragen der WBK würde bedeuten, dass sie diese Waffe behalten wollen und sie wollen sie eigentlich ganz flott loswerden,

deshalb an mich herangetreten, der sich im Netz "schlau" machen sollte.

Sagen wir mal, die würden ganz flux einen Käufer für das Teil finden: Müssten sie dann trotzdem das erst auf sich anmelden, um dann

dem Amt anschliessend zu sagen, dass sie keine Waffe mehr haben und diese verkauft ist??? Wäre ja völliger Irrsinn..

Sag' nicht, ich hätte Dich nicht gewarnt ... <_<

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Waffenrecht und Bürokratie hat nichts, aber auch garnichts mit Logik zu tun!

man könnte als Erbe versuchen mit der entsprechend zuständigen Behörde direkt ( und so schnell wie möglich!) in verbindung zu treten. und falls man sogar schon einen (berechtigten) Käufer für die Erbwaffe hätte, könnte man ein sofortiges Überlassen dieser Waffen an jenen Berechtigten vereinbaren und sich den "Umweg" über eine Erben-WBK und Blockiersystem sparen.

ABER: erst zur Behörde, Sachverhalt klären, und NICHT mit der Waffe durch die Gegend fahren! Die Waffe bleibt bis zur abschließenden Klärung genau da wo sie hingehört, und das ist der Waffenschrank in dem sie der Erblasser bislang auch sicher aufbewahrt hat!

gruß alzi

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Klink ein:

Hast du irgendeinen Plan von Waffen?

Hast Du einen Büchsenmacher/ ein Waffengeschäft in der Nähe?

BITTE: Gib KEINEM!!! die reale Gewalt (Also so richtig in den Händen halten..) über die Waffe. Wenn Du sie anfasst: Betrachte sie als geladen. FINGER WEG vom Abzug, NIE !!! auf etwas halten, was du nicht kaputten möchtest !!, Also keine Vase, Frau oder Fernseher.

Lass sie gut verschlossen liegen, mach Photos davon.

Dann rufe mal beim Ordnungsamt an, und frage nach der Erben WBK/ schildere Deinen Fall, das sie !!_registriert_!! wird. Am sichersten ist, wenn Du keinen Plan von dem Ding hast, dass ein Berechtigter, also Büchsenmacher oder so, das Ding in seine Obhut nimmt. Evtl. kann der das Ding auch verticken, mach dazu aber mal Photos und stell sie hier rein, vllt isses ja ein Superseltenes Ding, und der Lump will Dich mit nem Zwanni abspeisen..

Greetz und Welcome on Board

Tom

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Gast Habanero

Ich werde um Bilder bitten und stelle sie dann hier rein.

Ja, ich selbst kann mit Waffen umgehen, habe also keinen Bammel vor dieser "Uraltkanone" :)

Meine Erfahrungen beziehen sich nur auf die P1 und P8 beim Bund und das war´s auch schon.

Die Waffe, um die es geht, habe ich selbst noch nicht gesehen - sobald ich Bilder habe, stelle sie dann online.

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Ich werde um Bilder bitten und stelle sie dann hier rein.

Ja, ich selbst kann mit Waffen umgehen, habe also keinen Bammel vor dieser "Uraltkanone" :)

Meine Erfahrungen beziehen sich nur auf die P1 und P8 beim Bund und das war´s auch schon.

Die Waffe, um die es geht, habe ich selbst noch nicht gesehen - sobald ich Bilder habe, stelle sie dann online.

Nochmal ganz deutlich. Mit der Waffe auf keinen Fall zu Polizei fahren. Wenn du sie verkaufen willst, schließ dich mit einem niedergelassenen Büchsenmacher in deiner Region kurz ob er Interesse an der Waffe hat oder sie im Kundenauftrag verkaufen würde.

Selbst verkaufen würde ich sie nicht, da gibt es doch einiges zu beachten und einem Laien kann da mal schnell ein folgenschwerer Fehler unterlaufen. Im Ergebnis Ärger den man mit Sicherhheit nicht haben möchte. Nichts desto trotz der anruf beim Ordnungsamt MUSS zwingend erfolgen. Ob man dann ne Erben WBK beantragt ist ne andere Frage. Wenn die Waffe nicht behalten werden soll braucht ihr keine, dann muss aber ein zeitnaher Verkauf erfolgen (WIe gesagt am einfachsten und sichersten über einen Büchsenmacher)

MfG Scorpio2002

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Gast Habanero
Nochmal ganz deutlich. Mit der Waffe auf keinen Fall zu Polizei fahren. Wenn du sie verkaufen willst, schließ dich mit einem niedergelassenen Büchsenmacher in deiner Region kurz ob er Interesse an der Waffe hat oder sie im Kundenauftrag verkaufen würde.

Selbst verkaufen würde ich sie nicht, da gibt es doch einiges zu beachten und einem Laien kann da mal schnell ein folgenschwerer Fehler unterlaufen. Im Ergebnis Ärger den man mit Sicherhheit nicht haben möchte. Nichts desto trotz der anruf beim Ordnungsamt MUSS zwingend erfolgen. Ob man dann ne Erben WBK beantragt ist ne andere Frage. Wenn die Waffe nicht behalten werden soll braucht ihr keine, dann muss aber ein zeitnaher Verkauf erfolgen (WIe gesagt am einfachsten und sichersten über einen Büchsenmacher)

MfG Scorpio2002

Wurde so weitergegeben. Vielen Dank an alle für die Auskünfte!

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Hi!

Sucht mal bei Opa nach der WBK, damit geht Ihr zur zuständigen Waffen-Behörde/Polizeidienststelle und meldet die Erbschaft bzw. den Fund der Waffe.

Der Weiterverkauf kann z.B. über einen Waffenhändler erfolgen oder privat z.B. über Egun. Aber bitte nur nach Absrache mit der Behörde, die Waffe muß dann aus der WBK ausgetragen werden.

Ist es so eine?

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