Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenanträge als Sportschütze / auch Jagdschein


HW1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe da mal eine Frage:

Als Sportschütze habe ich folgende Waffen beantragt:

WBK grün:

Pistole .40

Revolver .357

Vorderschaftrepetierflinte 12/76

Repetiergewehr .308

WBK gelb:

Repetiergewehr .243

Bockdoppelflinte 12/76

Danach habe ich (vor 5 Jahren) den Jagdschein gemacht und aufgrund dessen noch weitere 4 Langwaffen erworben.

Wenn ich mich jetzt vom aktiven Schießsport verabschiede (Verbands- und Vereinsaustritt), kann man mir da „ans Bein pinkeln“, mit der Begründung, dass ich für die als Sportschütze erworbene Waffen kein Bedürfnis mehr hätte…. Allerdings ist mein gesamter Waffenbesitz ja durch den Jagdschein gedeckt (2 KW, LW keine Begrenzung)

Grüße

HW1

Geschrieben

Nach meinem Rechtsverständnis könntest Du alle Waffen behalten, da sie auch jagdlich nutzbar sind.

Eventuell musst Du nur die beiden Repetiere von der gelben auf dei grüne WBK umschreiben.

Nach dem Rechtsverständnis meines SB hast Du diese Waffen als Sportschütze erworben und darfst sie deshalb auch nur zu sportlichen Zwecken nutzen.

Demnach müsstest Du als Sportschütze diese Waffen an Dich als Jäger übertragen. Willkommen in Absurdistan!

Wie es Dein SB die Lage sieht kann er Dir nur selber erklären.

Waidmannsheil

Michael

der sich gerade die weitere Entwicklung dieses Threads vorstellt :rolleyes:

Geschrieben
Nach meinem Rechtsverständnis könntest Du alle Waffen behalten, da sie auch jagdlich nutzbar sind.

Eventuell musst Du nur die beiden Repetiere von der gelben auf dei grüne WBK umschreiben.

Nach dem Rechtsverständnis meines SB hast Du diese Waffen als Sportschütze erworben und darfst sie deshalb auch nur zu sportlichen Zwecken nutzen.

Demnach müsstest Du als Sportschütze diese Waffen an Dich als Jäger übertragen. Willkommen in Absurdistan!

Wie es Dein SB die Lage sieht kann er Dir nur selber erklären.

Waidmannsheil

Michael

der sich gerade die weitere Entwicklung dieses Threads vorstellt :rolleyes:

War auch die Auskunft meines SB. Mit dem, was auf der Gelben steht, darf man nicht in den Wald, da gelten die Richtlinien für Sportschützen.

Ich würd den Kram einfach umtragen lassen, die gelbe WBK zurückgeben (oh, jemand gibt seine WBK ab, Applaus) und gut.

Geschrieben

tritt doch einfach in den bdmp ein - 50€ im jahr und die sache ist erledigt - keiner kann dir was du hast keine unliebsamen begrleiterscheinungen wie uniform, arbeitseinsätze etc

ist doch besser als nem sb in den arsch zu krichen oder probleme zu bekommen - findest du nicht? :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
tritt doch einfach in den bdmp ein - 50€ im jahr und die sache ist erledigt - keiner kann dir was du hast keine unliebsamen begrleiterscheinungen wie uniform, arbeitseinsätze etc

ist doch besser als nem sb in den arsch zu krichen oder probleme zu bekommen - findest du nicht? :eclipsee_gold_cup:

Meinst Du dass jetzt im Ernst, oder hast Du den falschen Smilie .....??

(bin (noch) im bdmp)

Geschrieben
Meinst Du dass jetzt im Ernst, oder hast Du den falschen Smilie .....??

(bin (noch) im bdmp)

ja natürlich ernst - was bringt dir der austritt?????

Geschrieben
Mit dem, was auf der Gelben steht, darf man nicht in den Wald, da gelten die Richtlinien für Sportschützen.

Da mache ich ein großes Fragezeichen dahinter.

Denn mein Cousin, der Jäger ist, war schon häufig mit Sachen, die auf meiner Gelben oder Grünen stehen, im Lodenbezirk (insbesondere wenn meine Tiefkühltruhe wieder gefüllt werden mußte :s82: ).

Natürlich gehört offiziell eine "Leihbescheinigung" dazu. :ninja:

Und wie oft ich schon seine .375 H&H auf dem Stand habe krachen lassen, läßt sich nur noch an den blauen Flecken meiner Schulter nachvollziehen.

Unsere SBs (wir haben verschiedene, da in unterschiedlichen Landkreisen) hatten das seinerzeit beide sofort bejaht ohne großartiges Brimborium oder Begründung.

Stichwort: Bedürfnisumfasster Zweck !

Geschrieben
was bringt dir der austritt?????

Welche Vorteile habe ich davon?????

Bin auch noch in einem anderen Sportschützenverband. Es wird mit Sicherheit so sein, dass nach der Waffenrechtsnovelle das Bedürfnis auch nach 3 Jahren überprüft werden wird. Diesen Nachweis über das sportliche Schießen (regelmäßig ~18 mal im Jahr oder so) werde ich nicht erbringen können, da ich jetzt seit ein paar Jahren andere Schwerpunkte habe = Jagdausübung und entsprechendes jagdliches Übungsschießen.

Was will ich da in 2 Verbänden (~100 Euro) + Sportschützenverein (mtl. 36 Euro mit all seinen Vorzügen)?

Grüße

HW1

Geschrieben
... da ich jetzt seit ein paar Jahren andere Schwerpunkte habe = Jagdausübung und entsprechendes jagdliches Übungsschießen.

...

Lass die Waffen auf Jagdschein umtragen. Das ist zwar (noch) nicht zwingend erforderlich, vermeidet aber möglichen Stress mit deinem SB bei Austritt aus dem BdMP. Alle deine Waffen sind jagdlich verwendbar, deine beiden KW für den Fangschuss geeinget. Das einzige, was lästig ist, ist das Geld, was das Aus- und Eintragen kostet.

Geschrieben

@all in diesem Forum

Hat jemand von euch Erfahrung beim Umtragen von Kurzwaffen von einer grünen Sportschützen-WBK nach einer grünen Jagdschein-WBK? Würde mich interessieren.

Ich frag lieber erst mal hier im Forum nach, bevor ich auf dem zuständigen Ordnungsamt möglicherweise schlafende Hunde wecke.

Konkrete Situation:

5 Kurzwaffen auf grüner Sportschützen-WBK (1xSportpistole .22lfb, 4xGK-Pistolen/Revolver), dort als Sportpistolen/-revolver eingetragen

2 GK-Kurzwaffen auf grüner Jagdschein-WBK (welche ich auch für DSB-Wettkämpfe nutze), dort als Pistole/Revolver eingetragen

Ich denke, dass es wohl generell möglich ist, von Sportschützen-WBK nach Jagdschein-WBK "umzuschichten", jedoch mit der Einschränkung, dass die dann ehemaligen Sportwaffen jagdlich nicht geführt werden dürfen - wohl aber für das jagdliche Schießen verwendet werden können.

Bin für jeden Hinweis/Rat dankbar.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
@all in diesem Forum

Hat jemand von euch Erfahrung beim Umtragen von Kurzwaffen von einer grünen Sportschützen-WBK nach einer grünen Jagdschein-WBK? Würde mich interessieren.

Nur mal zum Verständnis. Sind auf den WBKn irgendwelche Vermerke zum Thema Jagd oder Sport?

Normalerweise ist die Grüne WBK eine Grüne WBK.

Als Jäger und Sportschütze erfüllst Du im Prinzip 2 Bedürfnisse.

Oder willst Du vom Sport zur Jagd wechseln?

Das Problem >2 KW könnte im Raum stehen wenn Du den Sport aufgibst.

Geschrieben
...Wenn ich mich jetzt vom aktiven Schießsport verabschiede (Verbands- und Vereinsaustritt), kann man mir da „ans Bein pinkeln“, mit der Begründung, dass ich für die als Sportschütze erworbene Waffen kein Bedürfnis mehr hätte…. Allerdings ist mein gesamter Waffenbesitz ja durch den Jagdschein gedeckt (2 KW, LW keine Begrenzung)

Grüße

HW1

Wie definierst Du "...vom aktiven Schießsport verabschiede(n)..."?

Behalte doch einfach alle Deine Waffen und WBKs und gehe Deinem Schießsporthobby als freier Schütze nach:

Du führst dann ein eigenes Schießbuch, gehst auf den Stand, der Dir gerade am liebsten ist, lässt Dir Deine Schießstandtermine abstempeln und bist laut WaffG auf der sicheren Seite (siehe entsprechender § ).

IMI

Geschrieben
Nur mal zum Verständnis. Sind auf den WBKn irgendwelche Vermerke zum Thema Jagd oder Sport?

Normalerweise ist die Grüne WBK eine Grüne WBK.

Als Jäger und Sportschütze erfüllst Du im Prinzip 2 Bedürfnisse.

Oder willst Du vom Sport zur Jagd wechseln?

Das Problem >2 KW könnte im Raum stehen wenn Du den Sport aufgibst.

Zunächst besten Dank für Deine Rückmeldung, God.

Die KWn für das sportliche Schießen sind expresis verbis als "SPORTPISTOLE" bzw. "SPORTREVOLVER" in einer grünen WBK eingetragen - ist möglicherweise historisch bedingt, da diese Einträge vor ca. 30 Jahren gemacht wurden.

Die KWn bezogen auf den Jagdschein expresis verbis als "PISTOLE" bzw. "REVOLVER" ebenfalls in einer (separaten) grünen WBK.

Ich möchte nicht vom Sport zur Jagd wechseln (ganz im Gegenteil, ich möchte auf meine alten Tage hin weiter als Sportschütze Flagge zeigen). Hintergrund meiner Überlegung ist, ob man mit einem Umtrag der Sportwaffen auf die Jagdschein-bezogene WBK die anstehenden Probleme bei der Verschärfung des Waffenrechts (Bedürfnis, Nachweispflicht, in der Diskussion wa ja auch mal von einer Begrenzung der Anzahl die Rede) zumindest abfedern kann. Ich kann mir vorstellen, daß es beim "Umschichten" von Sport nach Jagd insofern ein Problem geben kann, daß die Sportwaffen bei der Jagd nicht geführt werden können, da ursprünglich ein anderes Bedürfnis. In jedem Falle wären dann > 2KWn auf Jagdschein, für die ich allerdings dann für das jagdliche Schießen ein Bedürfnis hätte.

Aber genau das wollte ich mal in Erfahrung bringen, vielleicht hatte der ein oder andere im Forum auch mal eine solche Situation.

Geschrieben

Da jeder SB seiner Interpretation bzw. Auslegung des WaffG und der AWaffV folgt, wird es schwierig, hier eine für Dich gültige Aussage zu treffen.

Wie schon geschrieben, mein SB würde ziemliche Schwierigkeiten machen, andere SBs sicherlich nicht.

Gruß

Michael

Geschrieben
Da jeder SB seiner Interpretation bzw. Auslegung des WaffG und der AWaffV folgt, wird es schwierig, hier eine für Dich gültige Aussage zu treffen.

Wie schon geschrieben, mein SB würde ziemliche Schwierigkeiten machen, andere SBs sicherlich nicht.

Gruß

Michael

*Zustimm*

Aussage meines SB: Grün ist grün, jagdlich wird Bedürfnis für 2 KW anerkannt, mit Waffen von gelber WBK auf Jagd gehen ist nicht, da nicht vom Bedürfnis gedeckt, daher umtragen.

So gehört im LK Ammerland (tiefergelegte norddeutsche demokratische Teilrepublik)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.