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IGNORED

Strengeres Waffrecht geplant, koalition einig über Paintballverbot


earl66

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Kam gerade im Videotext:......"Außerdem sollnach Aussage des CDU Politikers Bosbach auch das umstrittene Verbot von Paintball und Laserdome erlassen werden."

Ende Mai soll die Reform in den Bundfestag eingebracht werden.

Tja, was wir wussten, scheint jetzt Formen anzunehmen. :peinlich:

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Verfasser: Fallenhunter

Betreff des Beitrags: Verbot von Paintball !?

Paintball kann nicht verboten werden, da es schon einmal ein entsprechendes Rechtsurteil gab, was es gar nicht möglich macht, solcherlei Spiele zu verbieten.

Mit einem Urteil vom 31. Januar 2007 (Az. 14 K 2097/03) hat die für das Polizeirecht zuständige 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Bautzen aufgehoben. Der Sachverhalt: Die Klägerin betreibt gewerblich eine Freizeit- und Sporthalle auf dem Gebiet der beklagten Stadt, in der sie auch die Sportarten »Speedball«, »Paintball« und »Sub-Air« anbietet. Mit Ordnungsverfügung vom 26. August 2002 untersagte die Beklagte der Klägerin, dort die Gelegenheit dafür zu bieten, dass mit Waffen oder Schussgeräten Farbmarkierungskugeln auf Menschen geschossen werden.

Den Widerspruch der Klägerin gegen diese polizeirechtliche Verfügung hatte das Landratsamt Bautzen mit Widerspruchsbescheid vom 19. März 2003 zurückgewiesen. Die Behörden waren in ihren Bescheiden – wie jetzt die Koalitionsparteien der Bundesregierung – davon ausgegangen, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, mit realitätsnahen Waffen im Rahmen eines Kampfspiels auf Menschen zu schießen .

Dem gewerblichen Unterhaltungsspiel wohne eine Tendenz zur Bagatellisierung von Gewalt bei. Hiergegen war die Klägerin, die bereits einstweiligen Rechtsschutz erhalten hatte (Beschluss vom 28.1.2003, 14 K 2777/02) mit ihrer Klage erfolgreich. Die Richter kamen zur Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Polizeigesetz verlangte »Gefahr für die öffentliche Ordnung« nicht vorliegt. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens. Das ist eines von mehreren gleichlautenden Urteilen, die man im Bundestag nicht zu kennen scheint.

Verfasser: Balu

Betreff des Beitrags: Verbot von Paintball !?

Bin zwar kein Jurist, aber kann ich mir gut vorstellen das Urteile und Gerichtsbeschlüsse bei einer Gesetzesänderung oder Anpassung, bzw. dem Erlass neuer Gesetze, seine Gültigkeit verlieren.

lg

ps

ich finde es aber auch schlimm. du läufst in vollem körperpanzer durch das spielgelände denkst an nix böses und plötzlich fliegen die geleebälle, schlimm das macht die ausrüsung immer so dreckig.

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Verboten wohl nicht, sondern "nur" die "Simulation von Töten" das würde bedeuten die Woodlandspieler sind Böse -> Sup'Air sind Gut. Wäre dann identisch wie im Schiessen geregelt. Wo bestimmte Übungen u.s.w. verboten sind, da Böse (z.B. Überkreuzziehen)

http://www.google.com/hostednews/afp/artic...rCKS8sX4nxbX1-g

Zitat:

Darüber hinaus kamen die Koalitionäre den Angaben zufolge überein, dass "die Teilnahme an Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter dem Einsatz von Schusswaffen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden" sein soll. Dabei geht es um Kampfspiele wie Paintball, bei denen Spieler etwa mit Farbmunition in Luftdruckwaffen oder mit Laserpistolen aufeinander Jagd machen. Den Veranstaltern solcher Spiele soll laut Bosbach jedoch ein Übergangszeitraum eingeräumt werden, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Hier geht es jetzt darum zu definieren, was ist eine verbotene Spielart? Ich vermute mal -> Spielen in Kampfanzügen, da hier gegnerische Soldaten dagesetllt werden.

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Ich denke nicht, dass Örtlichkeiten oder Kleidung den Ausschlag geben werden, sondern die Nutzung unserer Paintballmarkierer für das Spiel ansich.

Aber egal nach welchen Gesichtspunkten definiert wird, es ist ein Schlag in´s Gesicht.

Hier wurden sämtliche früheren Gerichtsurteile und Gutachten in den Wind geschlagen und ignoriert.

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Hier wurden sämtliche früheren Gerichtsurteile und Gutachten in den Wind geschlagen und ignoriert.

Das eine hat mit dem anderen leider nichts zu tun. Einigermaßen sicher wäre man nur mit einem Urteil des Verfassungsgerichtes. Denn Urteile und Gutachten entstehen immer auf Grundlage der aktuell gültigen Gesetze. Wenn sich die Gesetze ändern, ändern sich auch die Grundlagen für die Urteile und Gutachten.

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Das eine hat mit dem anderen leider nichts zu tun. Einigermaßen sicher wäre man nur mit einem Urteil des Verfassungsgerichtes. Denn Urteile und Gutachten entstehen immer auf Grundlage der aktuell gültigen Gesetze. Wenn sich die Gesetze ändern, ändern sich auch die Grundlagen für die Urteile und Gutachten.

eben!

Es gibt keine Rechtssicherheit bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen.

Es bleibt einem immer nur der politische (Wahl-)Kampf! :bud:

Rann an die Tasten und allen schreiben, warum sie nicht gewählt werden!

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