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IGNORED

Hund mit LG angeschossen


ForrestJump

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich in ländlicher Gegend wohnend, werde verdächtigt mit meinem alten geerbten LG DIANA Mod 27

einen Hund angeschossen zu haben. War es aber nicht!

Ich bekam nach Monaten Besuch von den Uniformierten die

nach vorheriger Recherche beim Ordnungsamt herausgefunden hatten das ich

Sportschütze bin und noch andere Waffen habe. Das Luftgewehr habe ich freiwillig mitgegeben, damit sich nach

ballistischer Untersuchung hoffentlich herausstellt das das im Hund gefundene Projektil (Diabolo)

nicht aus meinem Gewehr verschossen wurde. Die ballistische Untersuchung hat aber nur herausgefunden das

mein Diana LG 12 Züge hat und die im Hund gefundene Kugel auch. Mit anderen Worten das Gewehr könnte es

gewesen sein, oder aber auch nicht. Nun habe ich bei mehreren LG Herstellern angefragt und erfahren das viele diese

Anzahl von 12 Zügen verwenden. Da es nun zu einem Gerichtsverfahren kommt,

ist für mich jedoch eminent wichtig ganz klar zu dem Ergebnis zu kommen das diese Kugel nicht aus meinem Gewehr stammt.

Was muss ich also nun tun, wenn hier noch mehrere Nachbarn Luftgewehre haben mit ebenfalls 12 Zügen.

Außerdem denke ich das mein altes Luftgewehr auf ca 30 Meter keine Hundehaut mehr durchschlägt.

Bin für jeden neuen Denkansatz dankbar.

ForrestJump

Geschrieben
Was muss ich also nun tun, wenn hier noch mehrere Nachbarn Luftgewehre haben mit ebenfalls 12 Zügen.

Außerdem denke ich das mein altes Luftgewehr auf ca 30 Meter keine Hundehaut mehr durchschlägt.

Lass mich mal raten - laendliche Gegend, freilaufender Hund und irgendwann kam der mit einer Schusswunde nach Hause....

1) Von wo aus wurde das Tier beschossen (angeblich), kann die Wunde zu dem angedachten Vorgang passen? Wenn aus einem Fenster auf 30m geschossen worden sein sollte, so muesste der Wundkanal schraeg von oben verlaufen...

2) Ist die Energie auf die Entfernung ausreichend, um die dokumentierte Wunde zu verursachen (hier noch einmal das balistische Gutachten, Energie auf 30m)

3) Ist das Dia identisch mit den von einem selbst verwendeten (geriffelter Kelche und man hat nur glatte zu Hause)

Da es sich um einen HUND handelt wird wohl kaum eine weitreichende Dokumentation der Wunde durch einen Gerichtsveterinaer erfolgt sein, oder? Ballistische Untersuchung fuer eine Toele - tolles Deutschland!

Ausser, das das Geschoss aus einem 4,5mm Luftgewehr kam, ist wohl nichts herauszubekommen. Eine denkbar duerftige Beweislage. Worauf stuetzt sich sonst noch die Ermittlung der Polizei bzw. die Anklage der Staatsanwaltschaft. Wenn es nur der Zusammenhang Schuetze - Hund hat was abbekommen ist, so sollte ein versierter Anwalt das Verfahren noch vor der Hauptverhandlung beenden koennen. Gibt es Zeugen, die irgendwann irgendwo irgendwas gesehen oder gehoert haben? Das wird wahrscheinlich eher ein Ansatzpunkt um alte Nachbarschaftsstreitigkeiten auszutragen.

ps: erster Fehler - man gibt der Polizei nichts mit, ausser freundlichen Gruessen und einem Kaffee. Wenn, dann muessen sie es beschlagnahmen und das bekommt man auch zurueck (in mieserablem Zustand).

Geschrieben
Lass mich mal raten - laendliche Gegend, freilaufender Hund und irgendwann kam der mit einer Schusswunde nach Hause....

1) Von wo aus wurde das Tier beschossen (angeblich), kann die Wunde zu dem angedachten Vorgang passen? Wenn aus einem Fenster auf 30m geschossen worden sein sollte, so muesste der Wundkanal schraeg von oben verlaufen...

2) Ist die Energie auf die Entfernung ausreichend, um die dokumentierte Wunde zu verursachen (hier noch einmal das balistische Gutachten, Energie auf 30m)

3) Ist das Dia identisch mit den von einem selbst verwendeten (geriffelter Kelche und man hat nur glatte zu Hause)

Da es sich um einen HUND handelt wird wohl kaum eine weitreichende Dokumentation der Wunde durch einen Gerichtsveterinaer erfolgt sein, oder? Ballistische Untersuchung fuer eine Toele - tolles Deutschland!

Ausser, das das Geschoss aus einem 4,5mm Luftgewehr kam, ist wohl nichts herauszubekommen. Eine denkbar duerftige Beweislage. Worauf stuetzt sich sonst noch die Ermittlung der Polizei bzw. die Anklage der Staatsanwaltschaft. Wenn es nur der Zusammenhang Schuetze - Hund hat was abbekommen ist, so sollte ein versierter Anwalt das Verfahren noch vor der Hauptverhandlung beenden koennen. Gibt es Zeugen, die irgendwann irgendwo irgendwas gesehen oder gehoert haben? Das wird wahrscheinlich eher ein Ansatzpunkt um alte Nachbarschaftsstreitigkeiten auszutragen.

ps: erster Fehler - man gibt der Polizei nichts mit, ausser freundlichen Gruessen und einem Kaffee. Wenn, dann muessen sie es beschlagnahmen und das bekommt man auch zurueck (in mieserablem Zustand).

Ich soll von dem Balkon der Schwiegereltern geschossen haben. Oder Dachbodenfenster.

Schusswunde am Bauch, näheres weiß ich nicht. (Jack Russel)

Passt jedenfalls schonmal nicht.

Keine Mun vorhanden. Gewehr war auf dem Dachboden verwahrt. Wir wohnen im Erdgeschoß.

Schlechte Sichtverhältnisse durch Baumbestand.

Zeuge ist der Besitzer der nichts gesehen und gehört hat und den Hund nur mal kurz zum pinkeln auf die Wiese

hinterm Haus rausgelassen hatte. Die Wiese grenzt an unser Grundstück und an die eines anderen Nachbarn.

Habe einen Strafrechts Fachanwalt beauftragt, aber der kennt sich mit Waffendingen nicht so gut aus.

Ich muss ihm helfen <_<

Geschrieben
Ich soll von dem Balkon der Schwiegereltern geschossen haben. Oder Dachbodenfenster.

Schusswunde am Bauch, näheres weiß ich nicht. (Jack Russel)

Passt jedenfalls schonmal nicht.

Keine Mun vorhanden. Gewehr war auf dem Dachboden verwahrt. Wir wohnen im Erdgeschoß.

Schlechte Sichtverhältnisse durch Baumbestand.

Zeuge ist der Besitzer der nichts gesehen und gehört hat und den Hund nur mal kurz zum pinkeln auf die Wiese

hinterm Haus rausgelassen hatte. Die Wiese grenzt an unser Grundstück und an die eines anderen Nachbarn.

Habe einen Strafrechts Fachanwalt beauftragt, aber der kennt sich mit Waffenrecht nicht so gut aus.

Ich muss ihm helfen <_<

ein anwalt der keine ahnung hat - hast du dabei nen gutes gefühl?? wenn nicht dan schau mal auf deine pm

Geschrieben
Habe einen Strafrechts Fachanwalt beauftragt, aber der kennt sich mit Waffendingen nicht so gut aus.

Ich muss ihm helfen <_<

Ich muss ihm helfen...

Dann kannste dich gleich selbst verteidigen, spart Geld und Nerven. <_<

Geschrieben
Habe einen Strafrechts Fachanwalt beauftragt, aber der kennt sich mit Waffendingen nicht so gut aus.

Ich muss ihm helfen <_<

Das heisst nur, das Du einen anderen Anwalt finden solltest.

Ich soll von dem Balkon der Schwiegereltern geschossen haben. Oder Dachbodenfenster.

Schusswunde am Bauch

Hat bei dieser Konstellation die Staatsanwaltschaft tatsaechlich Anklage erhoben oder nur ein Ermittlungsverfahren?

Geschrieben

Du musst nicht beweisen, dass Du unschuldig bist! Noch leben wir in einem Rechtsstaat, da liegt die Beweislast immer noch beim Kläger (Staatsanwalt)!

Gruß Samuari

Geschrieben
...

Da es sich um einen HUND handelt wird wohl kaum eine weitreichende Dokumentation der Wunde durch einen Gerichtsveterinaer erfolgt sein, oder? Ballistische Untersuchung fuer eine Toele - tolles Deutschland!

...

Hier stehen strafbare Sachbeschädigung (Tiere gelten hier als Sachen) und Tierquälerei im Raum, ebenso ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz (Behandlungskosten/Veterinär).

Was ist nun so ungewöhnlich an einem Ermittlungsverfahren?

Geschrieben

Nach deutschem Recht mußt nicht Du Deine Unschuld beweisen, sondern die Ankläger müßen Deine Schuld beweisen.

Da nun mehrere LG in Frage kommen können, wird es schwer sein, Dich für schuldig zu befinden.

Es sei denn, es findet sich irgend ein SCHWEINEHUND; der Dich denunziert.

Das ist ja leider Gottes wieder ganz große Mode geworden.

Gruß

Mattes

Geschrieben
Es sei denn, es findet sich irgend ein SCHWEINEHUND; der Dich denunziert.

Hier muss man natürlich feine Unterschiede machen.

Natürlich gibt es Denunzianten. Es soll aber auch Leute geben, die andere auf Grund von eindeutigen Tatsachen anzeigen.

Ich habe kein Problem damit, einen Tierquäler, der auf Hunde oder Katzen mit einem Luftgewehr schießt, anzuzeigen. Aber auch nur, wenn ich selbst Zeuge bin.

Anschwärzen wegen irgendwelcher Gerüchte kommt natürlich nicht in Frage. Üble Nachrede kann ich mir sparen.

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