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Speargun, ist der Besitz erlaubt ?


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Hallo an Alle! Hab ne kurze Frage, ist der Besitz von einem pneumatischen Speargun bei uns in Deutschland erlaubt? Ich möchte mir einen zulegen da ich öfters mal ins Ausland zum Spearfischen fahre. Was muss ich beim Transport beachten und soll man die Wumme anmelden?

Danke im Voraus!!! :ninja:

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Hallo an Alle! Hab ne kurze Frage, ist der Besitz von einem pneumatischen Speargun bei uns in Deutschland erlaubt? Ich möchte mir einen zulegen da ich öfters mal ins Ausland zum Spearfischen fahre. Was muss ich beim Transport beachten und soll man die Wumme anmelden?

Danke im Voraus!!! :ninja:

Harpunen unterliegen nicht dem WaffG, solange keine Munition verschossen wird. Pressluft dürfte wohl kaum als Munition gelten, damit sollte das kein Problem sein.

(Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1)

EDIT: Da §§ 2 I und 41 Anwendung finden musst du mind. 18 Jahre alt sein und die Behörde darf es dir nicht ausdrücklich untersagt haben.

Allerdings hab ich von einem Taucher gehört, dass in Deutschland das Hapunieren selbst nur mit Gummizug erlaubt sein soll. Genaueres weis ich allerdings auch nicht.

MfG Scorpio2002

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IMHO:

wilderei ist es nur dann wenn du "wild nachstellst und erlegst das dem jagdrecht unterliegt" und man dazu keine berechtigung hat. fische unterliegen nicht dieser regelung somit ist es auch keine "wilderei"! wilderei ist ausserdem eine "straftat", fische ohne schein zu fangen eine owi!

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IMHO:

wilderei ist es nur dann wenn du "wild nachstellst und erlegst das dem jagdrecht unterliegt" und man dazu keine berechtigung hat. fische unterliegen nicht dieser regelung somit ist es auch keine "wilderei"! wilderei ist ausserdem eine "straftat", fische ohne schein zu fangen eine owi!

Wenn schon genau dann so:

StGB:

§ 292 Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder

2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,

2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder

3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

§ 293 Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1. fischt oder

2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also nichts mit OWI bei Fischwilderei

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