Jochen. Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 Hi, mal ne rechtliche Frage zu Flinten. Ich hab vor kurzem wo gelesen, dass Flinten nicht zu den GK gehören, man sie also mit WBK schon ab 18Jahren und ohne ärztliches Gutachten erwerben darf. Stimmt das oder ist das völliger Schwachsinn? Oder doch erst ab 25 bzw ab 21 mit ärztlichem Gutachten? Danke schonmal. :-) Gruß Jochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 Flinten mit Kaliber 12 und kleiner dürfen ab 18 Jahren erworben werden. Einzelladerflinten gemäß den Bestimmungen auf die Gelbe WBK. Mir persönlich sind noch kaum Flinten mit größerem Kaliber (z.B. 10) aufgefallen. Diese Regelung dürfte dazu dienen, den Sportschützen schon mit 18 das Trap und Skeet zu ermöglichen, welches ja olympisch ist. Flinten zu KK oder Großkaliber zu zählen halte ich für unpassend. Würde diese als dritte "Art" ansehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen. Posted April 16, 2009 Author Share Posted April 16, 2009 Flinten mit Kaliber 12 und kleiner dürfen ab 18 Jahren erworben werden.Einzelladerflinten gemäß den Bestimmungen auf die Gelbe WBK. Mir persönlich sind noch kaum Flinten mit größerem Kaliber (z.B. 10) aufgefallen. Diese Regelung dürfte dazu dienen, den Sportschützen schon mit 18 das Trap und Skeet zu ermöglichen, welches ja olympisch ist. Flinten zu KK oder Großkaliber zu zählen halte ich für unpassend. Würde diese als dritte "Art" ansehen. Alles klar, vielen Dank für deine Antwort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 17, 2009 Share Posted April 17, 2009 Es duerfen aber nur normale Einzellader-BF oder DF (und falls es dafuer ne Sportordnung gibt, die klapprigen Einlaufflinten) von Jungsportlern erworben werden. Bei poesen Flinten, wie "Pumpguns" oder HA ists wieder nur mit MPU ab 21. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kimber-Desert-Warrior Posted April 17, 2009 Share Posted April 17, 2009 Hi,mal ne rechtliche Frage zu Flinten. Ich hab vor kurzem wo gelesen, dass Flinten nicht zu den GK gehören, man sie also mit WBK schon ab 18Jahren und ohne ärztliches Gutachten erwerben darf. Stimmt das oder ist das völliger Schwachsinn? Oder doch erst ab 25 bzw ab 21 mit ärztlichem Gutachten? Danke schonmal. :-) Gruß Jochen Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Also, es muss ein Einzellader sein mit glatten Läufen. Zum Thema KK / GK. Der Begriff Kleinkaliber wird meines Wissens nach nur für das Kaliber .22lfB / .22lr, bzw. 5.6mm (was ja alles das selbe ist) benutzt. Da die Flinten ja nicht in einem solchen Kaliber sind, ist es auf alle Fälle KEIN KK. Just my 2 Cent. Grüße Johnny Link to comment Share on other sites More sharing options...
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