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IGNORED

Sachkundeprüfung außerhalb des Vereins


noisehammer

Empfohlene Beiträge

Das sind nur die Gebühren für Landratsamt/Prüfung/Archivierung. Wenn jemand weitere Lehrmittel benötigt, muss er diese sich selbst besorgen.

Alle Lehrer/Prüfer arbeiten ehrenamtlich.

Der Kurs wird vom Landratsamt anerkannt (und nach früheren Problemen auch vom BDS).

Absolut günstig: und wie Du sagst: anerkannt. In der Einladung heißt es: Sachkunde nach §§ 1-3 AwaffV

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Das sind nur die Gebühren für Landratsamt/Prüfung/Archivierung. Wenn jemand weitere Lehrmittel benötigt, muss er diese sich selbst besorgen.

Alle Lehrer/Prüfer arbeiten ehrenamtlich.

Der Kurs wird vom Landratsamt anerkannt (und nach früheren Problemen auch vom BDS).

Nochmal zur Verdeutlichung: staatl. Anerkennung war gefragt. Diese ist nicht gleichzusetzen mit einer Anerkennung durch eine Behörde, diese kann jede WSK eines Verbandes/Vereins anerkennen. Staatl. Anerkennung bedeutet das, was SB in seinem Beitrag Nr. 22 geschrieben hat.

Die staatl. Anerkennung wird éiner Person ausgesprochen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und dies nachgewiesen hat.

Dann wird diese Anerkennung durch eine Waffenbehörde, versehen mit einem Aktenzeichen, z.B. Az.: 32.1.3xxxffvz.3d.S/may

ausgesprochen. Auf den zu fertigenden Urkunden/Bescheinigungen muss dieses Aktenzeichen ersichtlich sein, damit alle anderen Behörden Anfragen zielgerichtet stellen können.

Die Protokolle dieser Prüfungen werden bei der für den Wohnsitz des anerkannten Prüfers zuständigen Genehmigungsbehörde mit allen Daten archiviert.

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Der Kurs wird vom Landratsamt anerkannt (und nach früheren Problemen auch vom BDS).

Ich hatte seinerzeit auch genau diesen Kurs belegt und in meinem Zeugnis stand dann: "...für alle im DSB zugelassenen Waffen und Munitionssorten..."

Voreintrag beim BDS für eine 9Para gestellt und zur ANtwort bekommen: "...Sachkunde ist nur für den DSB anerkannt (!!!)..."

Dann wieder beim Veranstalter vorgesprochen und den Text in "...für alle bei anerkannten Verbänden zugelassene Waf...

Also mein Tipp: gleich auf die richtige Formulierung achten, dann klappt´s auch mit dem BDS.

Ansonsten ist der Inhalt meiner Meinung nach ausreichend um ein nachweis für´s Amt zu haben, besonders tiefgründig ist es aber nicht.

mephisto0815

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.......wenn schon jemand einfach auf Nachfrage die Formulierung einer Nachweisurkunde ändert! Schaut auf das anzugebende AKTENZEICHEN und NAMEN der BEHÖRDE die für die Anerkennung zeichnet. Alles andere ist............

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.......wenn schon jemand einfach auf Nachfrage die Formulierung einer Nachweisurkunde ändert! Schaut auf das anzugebende AKTENZEICHEN und NAMEN der BEHÖRDE die für die Anerkennung zeichnet. Alles andere ist............

Die BDS-9Para ähnelt auch stark der DSB-9Para :rolleyes:

Die Einschränkung macht in meinen Augen sowieso keinen Sinn.

mephisto0815

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.......wenn schon jemand einfach auf Nachfrage die Formulierung einer Nachweisurkunde ändert! Schaut auf das anzugebende AKTENZEICHEN und NAMEN der BEHÖRDE die für die Anerkennung zeichnet. Alles andere ist............

Stimmt so nicht ganz....... Die Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition wird auf Widerruf erteilt.

Auf dem Zeugnis muss nur Art und Umfang der Sachkunde, die zuständige Behörde des Veranstaltungsortes und welche Behörde die Staatliche Anerkennung erteilt hat stehen.

Aber sonst geb ich dir recht wenn jemand einfach so die Formulierung der Urkunde ändert ist jedenfalls Vorsicht geboten

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