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IGNORED

Hilfe bei Symbolen auf Lauf


Kampffuchs

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Geschrieben

Bevor ich meine Waffe nach Ulm schicke frag ich lieber hier nochmal in die Runde. Meine Waffe hat zwei Zeichen auf dem Lauf und zwei im Griffstück die ich nicht zuordnen kann.

Das erste Zeichen auf dem Lauf (von Links nach rechts) ist ein Beschusszeichen vom Belgischen Beschussamt in Lüttich, das ist nicht besonders schwer zu ermitteln aber bei Nr.2 und Nr.3 auf dem Lauf bin ich überfragt! genauso an der Innenseite vom Griffstück die 3 (evtl das Herstellungsjahr) bzw. das Symbol...keine Ahnung!

Die Waffe ist eine 1911er und wurde in den USA gebaut. Vermutlich wurde sie nach Belgien oder Frankreich Importiert, ich frage mich nun ob die Waffe hierzulande §24 tauglich ist. Also wo ich mir Sorgen mache, ist das Fehlen von Einfuhrland und Jahr bei Importwaffen. Evtl. kennt sich hier einer mit den "Zeichenwirrwar" aus.

MFG & THX

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Geschrieben

Bin mir nicht ganz sicher, aber wird der belgische (zivile) Beschuss hier denn nicht anerkannt? Chile wird´s, aber das spielt hier ja keine Rolle. Also einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter "in die Spur" schicken. ;-))

Gruß

fj

Geschrieben
Bevor ich meine Waffe nach Ulm schicke frag ich lieber hier nochmal in die Runde. Meine Waffe hat zwei Zeichen auf dem Lauf und zwei im Griffstück die ich nicht zuordnen kann.

Was soll die Waffe denn in Ulm? Ein anerkannter Beschuss ist doch drauf?

Geschrieben

Was zählt denn als "Alt"-Waffe?

Also diese besagte Waffe ist vom Material-Zustand her neu, außer bei´m Beschuss in Lüttich ist da noch kein anderes Projektil durch den Lauf gegangen...

Nur noch als Anmerkung, die Waffe kommt von einem Niederländischen Händler, da ich sie von Holland nach D befördert habe (natürlich mit den benötigten behördlichen Genehmigungen) mach ich mir jetzt Sorgen das sie nicht dem §24 entspricht...vor allem beim Punkt "Importwaffe"!

Nachtrag:

Also der §24 sagt ja folgendes:

Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses gesetztes verbringt, hat "unverzüglich" mindestens auf einem wesentlichen Teil der waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

- Name / Firma oder eingetragene Marke [hat sie]

- Herstellungsland [hat sie]

- Bezeichnung der Munition/Geschoss [hat sie]

- fortlaufende Nummer [hat sie auch]

- bei Importwaffen zusätzlich das Einführland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr [? kein Ahnung ob sie hat?]

Beschusszeichen sind jedenfalls drann...!

Weiterhin heißt es:

Importwaffen i.S.d. §24 Abs. 1 Nr 4 WaffG sind nur solche Waffen, die von einem Drittstaat in die EU eingeführt werden.

Waffen die von einem EU- Mitgliedstaat in einem anderen verbracht werden sind keine Importwaffen. [schön also hab ich schon mal keine Importwaffe]

Eine beispielsweise aus den USA über Belgien nach Deutschland eingeführte Waffe muss deshalb nur das amerkanische und das belgische Landeskürzel aufweisen. [das ist die Frage ob meine das hat bei dem ganzen "Zeichenwirrwar"]

Sollte Belgien der Kennzeichnungspflicht nicht nachgekommen sein, so muss der deutsche Importeur ersatzweise das deutsche Landeskürzel mit dem Importjahr aufbringen.

Sehr verwirrend! Bevor ich damit auf die Schießanlage gehe möchte ich das schon geklärt wissen, denn "unverzüglich" ist das sonst nicht mehr.

Ich glaub ich werd mir doch lieber die Bestätigung vom Beschussamt ein holen...sicher ist sicher!

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