MarcW Posted March 27, 2009 Posted March 27, 2009 Brauche ich zum eigenständigen Wiederladen von Patronen einen Sprengstoffschein, auch wenn Erwerb und Verwahrung des Pulvers von einem berechtigten Mitbewohner übernommen wird?
Stefan Klein Posted March 27, 2009 Posted March 27, 2009 Jaein Die Erlaubnis nach §27 SprengG erstreckt sich auch auf Hilfspersonen. Ggf. kann man also unter Anleitung (im Beisein) eines Berechtigten durchaus auch selbst Munition laden. Gruß Stefan
alzi Posted March 27, 2009 Posted March 27, 2009 Brauche ich zum eigenständigen Wiederladen von Patronen einen Sprengstoffschein, auch wenn Erwerb und Verwahrung des Pulvers von einem berechtigten Mitbewohner übernommen wird? wenn du eigenständig Munition herstellen (laden & wiederladen) willst, dann brauchst du dafür eine erlaubnis! sollte es ein angeleitetes handeln unter der aufsicht und anleitung eines berechtigten sein, so ist keine eigene erlaubnis notwendig ( wie Stefan Klein ja schon angemerkt hat). die erlaubnis zum besitz der hergestellten munition erstreckt sich natürlich nur auf den berechtigten. wenn für die entsprechenden, geladenen kaliber dann beim "ladehilfsarbeiter" eine eigene munitionsberechtigung ( zum erwerb und besitz) vorhanden ist.......... gruß alzi
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