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IGNORED

Mehrladergewehr auf alte gelbe WBK?


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich soll für nen Bekannten fragen, der noch die alte gelbe WBK hat, ob er auf diese WBK ein Mehrladergewehr eintragen lassen kann? Auf der neuen gehts ja.

Da ich selbst noch keine WBK habe bzw eine Sachkunde, ist mir die rechtliche Lage leider nicht geläufig.

Hoffe mir (bzw meinem Bekannten) kann hier jemand weiterhelfen. :)

Gruß Jochen

Geschrieben
Hallo,

ich soll für nen Bekannten fragen, der noch die alte gelbe WBK hat, ob er auf diese WBK ein Mehrladergewehr eintragen lassen kann? Auf der neuen gehts ja.

Da ich selbst noch keine WBK habe bzw eine Sachkunde, ist mir die rechtliche Lage leider nicht geläufig.

Hoffe mir (bzw meinem Bekannten) kann hier jemand weiterhelfen. :)

Gruß Jochen

NEIN!

Er darf das erwerben was auf der WBK steht! Auf der "alten" sind das nur EINZELLADERLANGWAFFEN

Geschrieben
NEIN!

Er darf das erwerben was auf der WBK steht! Auf der "alten" sind das nur EINZELLADERLANGWAFFEN

Man kann die "alte" gelbe WBK aber aufwerten lassen, in dem man sich eine Erweiterung eintragen läßt, daß auch der Erwerb von Mehrlade-Langwaffen (Repetiersysteme aller Art) erlaubt ist. Hatte ich auch getan, da der Rest (an Erwerbsmöglichkeiten der neuen gelben WBK) mich nicht interessierte und erst jetzt, wo die alte gelbe "voll ist" habe ich eine "neue" gelbe bekommen.

Geschrieben
Man kann die "alte" gelbe WBK aber aufwerten lassen, in dem man sich eine Erweiterung eintragen läßt,

Hallo

das machen einige OAs. Sie versuchen damit, die Vorteile der "Alten Gelben" zu torpedieren. Es ist blödsinn die alte Gelbe zu erweitern. Notwendig ist auf alle Fälle eine Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband. Damit beantrage ich eine "Neue Gelbe" und habe somit zwei verschiedene Gelbe.

Steven

Geschrieben
das machen einige OAs. Sie versuchen damit, die Vorteile der "Alten Gelben" zu torpedieren. Es ist blödsinn die alte Gelbe zu erweitern. Notwendig ist auf alle Fälle eine Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband. Damit beantrage ich eine "Neue Gelbe" und habe somit zwei verschiedene Gelbe.

Ich habe es <b>beantragt</b> und nicht das Ordnungsamt hat von sich aus eingetragen. Ein Hinweis mit 6/2 war in der Erweiterung nicht enthalten.

Ich konnte somit bis zum Erschöpfen der Eintragsspalten weiter so kaufen wie bisher, nur eben auch als Mehrlader.

Als die alte Gelbe voll war, brauchte ich auch keine neue Bescheinigung vom Verband, da ich ja meine Sportschützeneigenschaft schon bei der alten WBK gelb nachgewiesen habe. Sie wurde einfach ausgestellt.

Geschrieben
Als die alte Gelbe voll war,

brauchte ich auch keine neue Bescheinigung vom Verband, Sie wurde einfach ausgestellt.

Hallo Luger008

eine Gelbe WBK, ob alt oder neu, ist nie "voll". Die Zeilen sind "voll". Die Erlaubnis besteht weiter und es wird einfach ein Folgedokument ausgestellt.

Wenn du keine Bescheinigung vom Verband vorgelegt hast, hat deine Behörde schlicht und einfach gegen das WaffG verstoßen.

Steven

Geschrieben
Wenn du keine Bescheinigung vom Verband vorgelegt hast, hat deine Behörde schlicht und einfach gegen das WaffG verstoßen.

Mir nicht verständlich!

Erstens weiß der Sachbearbeiter, daß ich eine "alte" gelbe WBK habe. Damit ist der Nachweis, daß ich Sportschütze bin, beigebracht (beim ersten Eintrag auf der WBK war dies nachzuweisen).

Zweitens habe ich schon ein paar Kurz- und Langwaffen (HA ) mit erweiterten Bedürfnisnachweisen erhalten.

Drittens weiß der Sachbearbeiter von meinen schießsportlichen Aktivitäten (im BDMP und z. B. in den NL beim KNSA) z. B. durch meine Einträge der Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass etc. und der Unterhaltung während dieser Amtshandlung.

Wozu denn dann noch eine Bescheinigung. Ich glaube manchmal, wenn es keine Behörden gebe, gäbe es genug "Regulierer" in unserern eigenen Reihen, die uns den Sport und das Leben schwer machen.

Geschrieben
Ein Hinweis mit 6/2 war in der Erweiterung nicht enthalten.

Ich konnte somit bis zum Erschöpfen der Eintragsspalten weiter so kaufen wie bisher, nur eben auch als Mehrlader.

Irrtum! Nur weil es nicht draufsteht, heißt es damit nicht, dass diese Erwerbsregel nicht für Dich gilt. Diese Erwerbsbeschränkung ist für alle bindend! (Für "alte" und neue "Gelbe" und "Grüne" zusammengerechnet) Ausnahme Jäger und Sammler.

Geschrieben
Irrtum! Nur weil es nicht draufsteht, heißt es damit nicht, dass diese Erwerbsregel nicht für Dich gilt. Diese Erwerbsbeschränkung ist für alle bindend! (Für "alte" und neue "Gelbe" und "Grüne" zusammengerechnet) Ausnahme Jäger und Sammler.

6/2????? Lass ich mir jetzt auch eintragen, 6Gewehrchen in 2 Monaten, ich brauch noch nen Job!

Duckundwech

Dadde

Geschrieben
Mir nicht verständlich!

Erstens weiß der Sachbearbeiter,

Zweitens habe ich schon ein paar Kurz- und Langwaffen (HA ) mit erweiterten Bedürfnisnachweisen erhalten.

Drittens weiß der Sachbearbeiter von meinen schießsportlichen Aktivitäten (

Wozu denn dann noch eine Bescheinigung.

Ich glaube manchmal, wenn es keine Behörden gebe, gäbe es genug "Regulierer" in unserern eigenen Reihen, die uns den Sport und das Leben schwer machen.

Hallo Luger008

daß wir uns nicht falsch verstehen: ich gönne dir die "Neue Gelbe" auf dem kleinen Dienstweg von ganzen Herzen. Aber das Gesetz fordert schließlich ein bestimmtes Szenario. Dies wurde von deinem SB nicht eingehalten. Höchstwahrscheinlich wirst du bis an dein Lebensende damit Freude haben. Falls jedoch eine harte Überprüfung kommt, gilt der Satz: wenn nachträglich....

Steven

Archiviert

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