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IGNORED

Aufbewahrung von Waffen bei mehrtätigen überregionalen Wettkämpfen


patty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich werde wohl dieses Jahr das erste Mal mehrfach an überegionalen Wettkämpfen teilnehmen und muss mir überlegen wie ich das mit der Waffenaufbewahrung löse.

Es wird schon so sein das ich da mehr als 2-3 Waffen dabei habe ohne dass ich die über Nacht irgendwo beim Veranstalter im Tresor lagern kann. Vermutlich Hotelübernachtung.....

Wer hat mit der Situation Erfahrung und wie stellt sich das aus waffenrechtlicher Sicht dar?

Bin mir da ein wenig unsicher was rechtlich gerade noch tolerierbar ist und was nicht?

Klar, natürlich kann ich alles ins Hotelzimmer schleppen und ins Bad einschließen und mir nicht soviel Gedanken machen.

Dennoch wär mir schon wichtig die rechtlich saubere Variante zu wählen, nur wie sieht die aus und welche Varianten gibts.

Gruß Patty

Geschrieben

Hallo Patty,

leider bietet das WaffG hier keine explizite Lösung z.B. in Form von Ausnahmen an.

Eine Aufbewahrung im Hotelsafe ist dann verboten, wenn außer Dir noch weitere Personen Zugang zur Waffe haben. Eine Kurzwaffe kann man im Zimmersafe einschließen - aber nicht zusammen mit der Munition! Was ist mit Langwaffen? Zimmersafes sind hier nicht groß genug, kein Hotel hat einen Einzelsafe, der einem Gast zur Verfügung gestellt wird und nur diesem Gast zugänglich ist.

Wie man es auch dreht und wendet, rein rechtlich gesehen bleibt nichts anderes übrig als Waffen und Munition ständig in Reich- und Blickweite zu lassen. Gut ist, mit mehreren Berechtigten i.S. des WaffG zu fahren und immer einer berechtigten Person die Aufsicht über die Waffen zu lassen.

glockero

Geschrieben

Die Waffen im Hotelzimmer zu lassen ist die schlechteste Variante,

da nicht nur du , sondern auch das Reinigungspersonal einen Zugang zum Zimmer hat.

Die meisten größeren Hotels haben einen Tresor, (siehe Beitrag glockero)

der in der Größe ausreicht, um mehrere Kurzwaffen darin zu lagern.

Geschrieben

Natuerlich bietet das WaffG (naja, eher die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ) GENAU fuer solche Faelle Erleichterungen an.

§13 (11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Geschrieben
Natuerlich bietet das WaffG (naja, eher die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ) GENAU fuer solche Faelle Erleichterungen an.

§13 (11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Das wüde evtl. bedeuten wenn das hotel einen Raum anbieten könnte (bspw. durch T30 Tür gesichert, Heizraum o.ä.) und der zutritt ( Verfügungsgewalt über Schlüssel) wäre sauber geregelt., dürften keine probleme entstehen? :00000733:

Geschrieben
Natuerlich bietet das WaffG (naja, eher die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ) GENAU fuer solche Faelle Erleichterungen an.

§13 (11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Richtig - aber alles sehr schwammig formuliert. Da nichts konkret festgelegt ist, steht der Schütze wieder "im Regen".

Also: Alles nach bestem Wissen und Gewissen möglich tun .. und hoffen, daß nichts schief geht.

Schon die Information an das Hotelpersonal, daß sich Waffen im Hotel befinden, könnte gegen den Schützen ausgelegt werden.

glockero

Geschrieben

Das Dilemma des deutschen Waffenbesitzers:

Ich möchte obrigkeitsfürchtig stets sicher sein, den Willen meines Staates bereits vorauseilend zu erfüllen. Da er mir das Wollen und Sinnen nicht offenbarte, versuche ich durch ausreichende Selbstkasteiung mein gewissen und meine Furcht zu beruhigen.

Denn ich will meine Waffenschätze behalten, weil sie mir Spaß machen, der dräuende Beamte draußen, soll im Panzer meiner Rechtschaffenheit keine Lücke finden, mich in meiner Idylle zu verwunden.

Sorry für die Flapsigkeit. Leider mal wieder ein Körnchen Wahrheit drin.

Fakt ist: Wenn man mit seinen Kanonen auf Reisen geht, ist sogar dem Gesetzgeber klar, daß die Regeln der Aufbewahrung (A mit B Innenfach, Munition und Waffen streng getrennt...) nicht gelten können. Auch die Regeln des Transports (Nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit, am besten im Verschlossenen Behältnis...) sind unpassend. schließlich schützen diese Regeln ja vor der Gefahr des Schützen.

Also schreibt der Gesetzgeber: "Angemessene Aufsicht / erforderliche Vorkehrungen" Und jeder muss es selber wissen.

1.) Solange nix passiert, ist alles in Ordnung.

2.) Lasst die Waffen nicht allein. Wenn man auf den Wettkampf fährt, kann man eben nicht in die Disco. Nehmt sie mit.

3.) Wenn's nicht geht, mit dem Mitnehmen: Wegschließen, wenn's möglich ist. In's Auto und das in die Tiefgarage(Im Zimmer: Dienstmädchen, Portier etc. haben Zugang)

4.) Wenn das auch nicht geht: im Zimmer, und die Taschen abschließen.

Und macht Euch nicht ins Hemd, aber tut was für die Sicherheit und Ordnung.

Geschrieben

Man kann Hartschalenkoffer an die Heizung anketten. Man kann die Waffe selber anketten... man kann vieles. Je mehr man tut, desto besser, Aber man ist auch noch Erwachsener. Wer gaanz sicher bleiben will, bleibt halt daheim und sichert sich mit seinen Waffen im zertifizierten Panicroom mit mindestens 1er Tuer.

Geschrieben
Man kann Hartschalenkoffer an die Heizung anketten. Man kann die Waffe selber anketten... man kann vieles. Je mehr man tut, desto besser, Aber man ist auch noch Erwachsener. Wer gaanz sicher bleiben will, bleibt halt daheim und sichert sich mit seinen Waffen im zertifizierten Panicroom mit mindestens 1er Tuer.

Geht noch viel besser: nehme die Flex und mach Armierungsstahl für meine Gartenmauer draus....

Sorry, aber s'gibt Leute die bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz ihren Job verlieren... das Risiko ist halt schon nicht zu unterschätzen.

Geschrieben
Für Kurzwaffen müsste doch eine Abschließbare Bauchtasche ausreichen so ist man nicht an das Hotelzimmer gebunden .

Stimmt, aber die ist echt unhandlich mit bis zu sieben Knarren...... und ich stell mir grad vor damit zum Abendessen in die Gaststätte zu marschieren....

Geschrieben
Stimmt, aber die ist echt unhandlich mit bis zu sieben Knarren...... und ich stell mir grad vor damit zum Abendessen in die Gaststätte zu marschieren....

... und nach einem mehrgängigen Menü dem Ober zu sagen: "Patty zahlt heute nicht, was dagegen? :mad: "

Lad aber vorher noch deine Schützenkollegen ein :rolleyes:

Geschrieben
Stimmt, aber die ist echt unhandlich mit bis zu sieben Knarren...... und ich stell mir grad vor damit zum Abendessen in die Gaststätte zu marschieren....

Da wird`s im Ernstfall Probleme geben. Kenne mindestens eine Behörde, die selbst beim Hantieren in der eigenen, sonst von neimenadem bewohnten Wohnung, bei einem Besuch durch die Behörde von unerlaubtem Führen ausgeht und dies auch versucht (seit mehreren JAhren) auf allen Wegen durchzubeißen. Von wegen "nicht vom Bedürfnis gedeckt" IST KEIN WITZ!!

Aber: Schon mal was von "Freund+Helfer" gehört? Nicht immer, aber immer weniger (wegen der geschlossenen Dienststellen) trotzdem meist in relativer Nähe gibt es eine Polizeidienststelle.

Ich habe bei mehreren "Auslandsaufenthalten" innerhalb D hier sehr gute Erfahrungen gemacht. Am besten vorher abklären, sonst kann es Probleme geben. Wenn die genügend Platz haben, Entsprechenden Zettel und Kopie der WBK + BPA vorbereiten, nach dem Wettkampf hingehen, freundlich hallo sagen und abliefern. Anschließend darf man sogar in der Kneipe was trinken oder in die Disco. Am nächsten Tag (nüchtern!!) abholen und gut is.

NAch mehr als einer Nacht habe ich ein Pfund Kaffee da gelassen. Das geht (im Gegensatz zu Geld in die Kaffeekasse) immer.

Geschrieben
Aber: Schon mal was von "Freund+Helfer" gehört? Nicht immer, aber immer weniger (wegen der geschlossenen Dienststellen) trotzdem meist in relativer Nähe gibt es eine Polizeidienststelle.

Naja... ich wurde schon von unserer Polizeidienststelle angerufen und gefragt, ob ich abgenommene Langwaffen verwahren könnte, weil sie dort keinen Tresor hätten... :confused:

Geschrieben
... und nach einem mehrgängigen Menü dem Ober zu sagen: "Patty zahlt heute nicht, was dagegen? :mad: "

Lad aber vorher noch deine Schützenkollegen ein :rolleyes:

:gutidee::00000733::gutidee:

Geschrieben
Naja... ich wurde schon von unserer Polizeidienststelle angerufen und gefragt, ob ich abgenommene Langwaffen verwahren könnte, weil sie dort keinen Tresor hätten... :confused:

SO kann`s natürlich auch gehen, siehe meine Bemerkung zu den "geschlossenen" Posten. Die haben dann oft, zumindest nach meiner Info, nur Waffenfächer und bei Abwesenheit werden dort keine Waffen eingelagert sondern die befinden sich "am Mann".

Sind ja meist auch top-gesichert, die alten Hütten mit zwei Zimmern für den Tages-SB. :angry2: Nennt sich dann Dienst am Bürger innerhalb eines Sicherheitskonzeptes.

Geschrieben

Wie wäre es denn, die Waffen wie beschrieben zu sichern (Abzugsschloss, Waffenkoffer, an die Heizung ketten etc. pp.) und gleichzeitig z.B. Verschluss (bei LW) oder Lauf (bei KW, OK beim Revolver wird das schwierig) "am Mann" zu haben. Sind doch dann imho Waffenteile, die nicht unter das Führverbot fallen oder bringe ich da gerade was durcheinander ?

Ansonsten würde ich auf eine Herberge mit 1a-Zimmerservice setzen.

"Bringense mir ma das 2lbs Steak, mediumräer´ mit Bratkartoffeln und ne Flasche Cotes du Rhone... ach und wenn es geht noch ein zwei alte Lappen, ich muß das 98er noch durchputzen und will Ihre Satängbettwäsche nur ungern mit Waffenöl verschmutzen. Danke !"

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