Zum Inhalt springen
IGNORED

Ein Wechselsystem - Zwei Griffstücke?


chris42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmmm, wenn ich manches hier lese, dann müßte doch folgendes zutreffen:

Ich hätte beispielsweise eine Glock in 9 Para und eine in .40 S&W; ich reinige beide und setze anschl. versehentlich das 9er Oberteil auf das .40er Griffstück und das .40er Oberteil auf das 9er Griffstück.

Ich mache mich strafbar; mache ich mich wirklich strafbar ("Waffenherstellung)?!?

Dürfte ein Sachverständiger, der explizit die Verwendbarkeit div. Waffen für bestimmte Zwecke testet, solche Austauschprozeduren legal durchführen? (Ohne zusätzl. Vorhandensein einer Herstellungserlaubnis.)

Grüße

Iggy

Geschrieben
Ich mache mich strafbar; mache ich mich wirklich strafbar ("Waffenherstellung)?!?

Auch wenn Robert mich für meinen Fehler beim BeschussG zu Recht vertrimmt hat, meine ich immer noch: nach WaffG : "NEIN"

Es wird ja aus den vorhandenen Teilen keine Waffe "erzeugt". Vorher waren zwei Waffen da, nachher auch. "Bearbeitung" findet nicht statt, also auch kein Problem.

Nach den Zielsetzungen des BeschG dürfte ein Beschuss nach meinem Laienhaften Empfinden auch nicht notwendig sein.

(So wie in §5 beschrieben, muss stimmen: Haltbarkeit (für Griffstück nicht vom Gasdruck abhängig), Maßhaltigkeit (nicht für Griffstück definiert) Funktionssicherheit (relevant, ist aber mit 1x Prüfung erledigt, Kennzeichnung (trifft nicht zu))

Aber da sollen sich mal andere Menschen Gedanken zu machen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.