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IGNORED

warum ist eine Herstellungsnummer bei Luftpistolen zwingend erforderlich?


Gast lespaulmann

Empfohlene Beiträge

Gast lespaulmann
Geschrieben

Hallo Freunde,

Hatte schonmal im Forum an anderer Stelle gefragt aber bisher keine befriedigende Antwort bekommen.

In einem Büchlein der IHK steht, dass Luftpistolen in -D- eine Herstellungsnummer haben müssen.

Warum das so ist, steht dort nicht. Kann mir jemand verklickern, warum das so sein soll?

Auf Luftgewehren ist eine Herstellungsnummer NICHT zwingend erforderlich!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen was sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung gedacht hat..

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären!! ...also nicht DAS aufklären mit den Bienchen und den Blümchen,

das weiß/kann ich schon :rolleyes:

Gruß L.P.-Mann

Geschrieben
Hallo Freunde,

Hatte schonmal im Forum an anderer Stelle gefragt aber bisher keine befriedigende Antwort bekommen.

In einem Büchlein der IHK steht, dass Luftpistolen in -D- eine Herstellungsnummer haben müssen.

Warum das so ist, steht dort nicht. Kann mir jemand verklickern, warum das so sein soll?

Auf Luftgewehren ist eine Herstellungsnummer NICHT zwingend erforderlich!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen was sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung gedacht hat..

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären!! ...also nicht DAS aufklären mit den Bienchen und den Blümchen,

das weiß/kann ich schon :rolleyes:

Gruß L.P.-Mann

wo steht das?

seite?

auflage?

themenbereich?

Geschrieben
.......

Gruß L.P.-Mann

kann man so ungeduldig sein? hallo?.......... lern mal bissl geduld bei deiner IHK-fachkunde ;) .... DAS ist etwas das man immer brauchen kann!

dein anderer thread den du hier erwähnst ist keine 4 stunden älter als dieser hier!! ( wenn ich das richtig gesehen habe und noch rechnen kann )

gruß alzi

Edit: ... nochn kleiner tip am rande........ IHK-lehrer fragen oder büchlein-autor......AUSSER morgen ist prüfung.... das wäre natürlich ein grund für die "eile"

Gast lespaulmann
Geschrieben
kann man so ungeduldig sein? hallo?.......... lern mal bissl geduld bei deiner IHK-fachkunde ;) .... DAS ist etwas das man immer brauchen kann!

dein anderer thread den du hier erwähnst ist keine 4 stunden älter als dieser hier!! ( wenn ich das richtig gesehen habe und noch rechnen kann )

gruß alzi

Edit: ... nochn kleiner tip am rande........ IHK-lehrer fragen oder büchlein-autor......AUSSER morgen ist prüfung.... das wäre natürlich ein grund für die "eile"

Ja, stimmt, in Mathe würde ich dir definitiv ne eins verpassen. Hast richtig gerechnet! Spitze!!! Da weilt jemand unter uns, der mit Uhrzeiten umgehen kann!! Super!! Ich bin wohl etwas zu gierig... Dachte einfach, dass meine Frage hier bei den Rechtsfreunden besser aufgehoben ist als bei "Frei ab 18".

Klar kann ich nen Lehrer oder einen IHK-Menschen fragen. Ich könnte auch den lieben Gott fragen und auf eine Antwort warten...

Aber... ups... da fällt mir ein: Dann brauche ich ja kein Waffenforum mehr, oder? Und Alzi, hast du eine Idee, warum Luftpistolen ne Seriennummer haben müssen?? Ziehst du hier aus Prinzip ernst gemeinte Fragen auf eine Ebene der Dummbeutel und möchtegerne? Dann bist entweder DU hier falsch am Platz oder ich... :aggressive: Nimms nicht zu persönlich...

Gruß L.P.-Mann

PS: Suche gerade noch das Büchlein....

Geschrieben
Ja, stimmt, in Mathe würde ich dir definitiv ne eins verpassen. Hast richtig gerechnet! Spitze!!! Da weilt jemand unter uns, der mit Uhrzeiten umgehen kann!! Super!! Ich bin wohl etwas zu gierig... Dachte einfach, dass meine Frage hier bei den Rechtsfreunden besser aufgehoben ist als bei "Frei ab 18".

Klar kann ich nen Lehrer oder einen IHK-Menschen fragen. Ich könnte auch den lieben Gott fragen und auf eine Antwort warten...

Aber... ups... da fällt mir ein: Dann brauche ich ja kein Waffenforum mehr, oder? Und Alzi, hast du eine Idee, warum Luftpistolen ne Seriennummer haben müssen?? Ziehst du hier aus Prinzip ernst gemeinte Fragen auf eine Ebene der Dummbeutel und möchtegerne? Dann bist entweder DU hier falsch am Platz oder ich... :aggressive: Nimms nicht zu persönlich...

Gruß L.P.-Mann

PS: Suche gerade noch das Büchlein....

ein paar kleine allgemeine anregungen ( das leben ist echt grausam):

- "dummbeutel" und "möchtegerne" stammen von dir, nur um das deutlich klarzustellen!

- nicht jeder hier hat oder braucht die "fach"-kunde, kann, muss oder will sich da auskennen. jemand der das aber augenscheinlich grade "lernt", sollte doch genug wissen haben um sich diese informationen selbst beschaffen zu können (verlässlich nachvollziehbar in schriftlicher form, mitunter wird in "büchlein" ja sogar angegeben woher die verkündeten weisheiten stammen. stichworte: Zitate, Literaturstellen..................NEIN, jetzt hab ich es verraten!)

- "zum thema "falsch am platz", wenn schon fachkunde lernen, dann doch bitte auch inkl. selbständiger "arbeitsweise" ( inkl. informationsbeschaffung) und "geduld".....um dich mal zitieren zu dürfen "nimms nicht zu persönlich"

- man KÖNNTE, so man WOLLTE und schon so lange in diesem forum "verweilt" und die gepflogenheiten ETWAS kennengelernt hat(falls man das wollte), auf die idee kommen einen thread im passenden bzw. geeigneten bereich eröffnen

- ..... und falls doch versehentlich "falsch" gepostet, dann evtl. einen Mod. (dafür sind die u.A. auch da) bitten den thread an den "rechten" platz zu rücken? ...zeugt von eigenverantwortlichem und rücksichtsvollem handeln.. auch das musst du nicht persönlich nehmen.

- dies zusammenfassend und ganz allgemein: erst denken, dann tippen! ...... hat bislang fast jedem noch geholfen ;)

- nur weils evtl. trifft ( die sache mit dem hund), musst nicht persönlich werden und schon aus prinzip alles ins lächerliche ziehen( will an dieser stelle jetzt nicht den sinn und zweck dessen analysieren, das darf jeder für sich in seinem stillen kämmerlein). in der "entwicklungshilfe" (in der Pädagogik mag man das anders nennen) nennt man das was ich getan oder zumindest versucht habe (in meinem vorigen post, wie auch in diesem hier) "hilfe zur selbsthilfe"..... aber manche lernens halt doch nie ( allgemein gesprochen und keineswegs persönlich gemeint) und wollen alles ( ACHTUNG es folgt eine grobe verbale Entgleisung!!!!! sorry im Voraus!) möglichst schnell,d.h. sofort, und auch bitte gefälligst noch umfassend, in den Arsch geblasen bekommen, nur um selbst nichts tun oder selbst nachdenken zu müssen.

- nur zur klarstellung: mein erster beitrag war als hinweis und als anregung geschrieben und nicht als anklageschrift!.... aber man kann ja alles so verstehen wie es nicht gemeint war.....( die sache mit dem hund?)..... muss man nicht gleich aggressiv werden, auch nicht per smiley. die einen verstehen halt kritik, andere widerum nicht.

nur meine meinung....... muss keiner teilen ( jetzt mal NICHT mathematisch gesprochen bzw. wortwörtlich zu verstehen).

aber auf manche dinge sollte man schon selbst kommen können, zumal es hier im forum und in bezug auf waffen schon mitunter auch um "ernste" (passendere bezeichnung dafür fällt mir grade nicht ein) dinge geht. und zu waffen gehört nach meiner meinung nicht nur der nachweis der sach- bzw. fachkunde auf einem blatt papier sondern auch das selbständige und eigenverantwortliche handeln im umfeld dessen; das sollte man schon auch mitbringen. (und ich habe NICHTS gegen spaß und freude an waffen und im umgang mit diesen oder bin ein verfechter des tierischen ernstes in verbindung mit waffen)

gruß alzi

(klick und raus.....)

Edith hat mich zurückgeholt ... ich sollte gefälligst sofort meine tippfehler korrigieren!

... und wieder wech ....

Geschrieben
Hallo Freunde,

In einem Büchlein der IHK steht, dass Luftpistolen in -D- eine Herstellungsnummer haben müssen.

Gruß L.P.-Mann

Wie viele Prüfungen veranschlagst du? Es ist auch ohne IHK möglich! :00000733:

Schnuffi

Geschrieben
Wie viele Prüfungen veranschlagst du? Es ist auch ohne IHK möglich!

Schnuffi

Erzähl......................................

Geschrieben
Büma anstellen, ich kenne jamenden der auf diese Weise seine WHE bekommen hat.

na, ich denke das er was anderes gemeint hat....oder????

Geschrieben
sag mal alzi, hast Du etwa zu viel Zeit?

Bitte um kurze Antwort, damit ich nicht so viel lesen muss.

extra kurze antwort: du brauchst nicht persönlich werden. mehr ist da nicht zu sagen.

kurz genug? gut!

Gast lespaulmann
Geschrieben

...ihr wisst es also auch nicht. Danke für die netten Antworten!

Gruß L.P.-Mann

Geschrieben
...ihr wisst es also auch nicht. Danke für die netten Antworten!

Gruß L.P.-Mann

DASS es so ist und so sein muss, das hast du ja schon in deinem anderen thread festgestellt und als "gegeben" bestätigt, es muss nach deiner aussage also so sein!

NOCHMAL: wenns dir keiner erklären kann, dann frag halt einfach endlich den autoren des büchleins woher er seine weisheiten hat. ER ist der einzige der dir sagen kann woher er diese informationen hat und worauf sie sich begründen. omg, ist das so schwer ?

gruß alzi

Geschrieben

Ein Blick ins Gesetz bringt mehr, als seitenlanges Blafasel und gegenseitiges Anmotzen.

§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166),

3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und

5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).

Die Seriennummer nach Satz 1 Nr. 5 ist bei zusammengesetzten Langwaffen auf dem Lauf und bei zusammengesetzten Kurzwaffen auf dem Griffstück anzubringen. Satz 2 gilt nur für Schusswaffen, die ab dem 1. April 2008 hergestellt, auf Dauer erworben oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden. Auf erlaubnispflichtige Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen, sind Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht anzuwenden. Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

(2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.

Geschrieben

gut Schaffer! beide daumen nach oben..........nur wirst du ihm das jetzt noch übersetzen dürfen......oder? falls ich mich irren sollte, hier schon vorab meine entschuldigung und seht es als gegeben an, dass ich jetzt das gegenteil behaupte.

gruß alzi

Edit: ich finde es löblich dass du ihn mit der nase drauf stößt. andererseits, hätte er, da er ja die FACHkunde anstrebt, selbst auf eben diese stelle kommen können bzw. müssen. bezüglich der fachkunde (und deren praxisbezug) ist das eine der zentralen stellen im gesetz..... zumindest meiner meinung nach. ... aber ich soll ja nicht blafaseln oder rummotzen.... aber so wird das mit der selbständigkeit nix..... ups......bin schon still!

Geschrieben
Ein Blick ins Gesetz bringt mehr, als seitenlanges Blafasel und gegenseitiges Anmotzen.

Ein zweiter Blick bringt die Ausnahmen von der Regel:

§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(...)Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 2, 4 und 5 ((also die Nummerierung)) nicht anzuwenden.

Das wäre dann jene Passage hier:

§ 23 Abs. 1:

§ 23 Waffenbücher

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt, hat ein Waffenherstellungsbuch zu führen, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgehen. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schusswaffen, deren Bauart nach den §§ 7 und 8 des Beschussgesetzes zugelassen ist oder die der Anzeigepflicht nach § 9 des Beschussgesetzes unterliegen, sowie auf wesentliche Teile von erlaubnisfreien Schusswaffen.

Hüpfen wir weiter zum Beschußgesetz § 9 (Grundsatz 1 der Gesetze-Schmiede: alle erkennbaren Zusammenhänge müssen vertuscht werden...)

(...)

(2) Wer

1.

Schusswaffen, die weder einer Prüfung nach § 3 noch einer Bauartzulassung nach § 7 noch der Prüfung und Zulassung nach Absatz 1 unterliegen,

(...)

eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher schriftlich anzuzeigen.

Druckluftwaffen werden nach diesem § 9 BeschußG geprüft (bei der PTB), was die regelmäßig aktualisierte veröffentlichte PTB-Liste belegt.

Füge ich die Erkenntnisse (auch bin kein Jurist!) hintereinander, müßten Druckluftwaffen nicht nummeriert werden - allerdings ohne Unterscheidung zwischen LP und LG. Daß man es trotzdem macht (bei LG UND LP), mag daran liegen, daß es auch der internen Buchführung der Hersteller dient, zu Servicezwecken, Garantiefälle usw.

Andere Theorien?

Geschrieben

Uli, Du hast schon einen Schritt zuviel gemacht, denn das selbe steht eigentlich schon in §24(2), wo auf die "F"-Waffen eingegangen wird. Ansonsten ack ;-)

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