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Munitionseintrag WBK - .357 Mag oder Kal.12/76


Berlin2004

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In wie weit gilt noch das ich mit einem Munitionseintrag für:

- .357 Magnum auch .38 spezial

- .12/76 auch .12/70 und .12/67,5

erwerben darf.

Im alten WaffG stand sinngemäß drinn:

"...berechtigt zum Erwerb der Munition, die aus der Waffe

verschossen werden kann bzw. die zum Verschießen aus

der Waffe bestimmt ist ...."

Wie ist jetzt der Gesetzesstand ????????

Muss man für jeden Mun.-Eintrag jetzt bei den Behörden bluten?

Grüße aus der Hauptstadt

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Wie ist jetzt der Gesetzesstand ????????

Muss man für jeden Mun.-Eintrag jetzt bei den Behörden bluten?

Grüße aus der Hauptstadt

Nein!

Der Eintrag von z.B. .357 Mag. berechtigt auch zum Erwerb von .38 Spz.

da diese Munition bestimmungsgemäß aus einer .357 Mag. verschossen werden kann.

Genau so verhält es sich z.B. mit 12/76 für den Erwerb von 12/70 /12/67,5 / 12/65.

Da hatten mal die Behörden in Sachsen-Anhalt und NRW solche Anwandlungen um noch mehr zu kassieren.

War aber nicht so ganz koscher und wurde zurückgenommen.

Gruß

Rainer

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