Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionseintrag WBK - .357 Mag oder Kal.12/76


Berlin2004

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In wie weit gilt noch das ich mit einem Munitionseintrag für:

- .357 Magnum auch .38 spezial

- .12/76 auch .12/70 und .12/67,5

erwerben darf.

Im alten WaffG stand sinngemäß drinn:

"...berechtigt zum Erwerb der Munition, die aus der Waffe

verschossen werden kann bzw. die zum Verschießen aus

der Waffe bestimmt ist ...."

Wie ist jetzt der Gesetzesstand ????????

Muss man für jeden Mun.-Eintrag jetzt bei den Behörden bluten?

Grüße aus der Hauptstadt

Geschrieben
Wie ist jetzt der Gesetzesstand ????????

Muss man für jeden Mun.-Eintrag jetzt bei den Behörden bluten?

Grüße aus der Hauptstadt

Nein!

Der Eintrag von z.B. .357 Mag. berechtigt auch zum Erwerb von .38 Spz.

da diese Munition bestimmungsgemäß aus einer .357 Mag. verschossen werden kann.

Genau so verhält es sich z.B. mit 12/76 für den Erwerb von 12/70 /12/67,5 / 12/65.

Da hatten mal die Behörden in Sachsen-Anhalt und NRW solche Anwandlungen um noch mehr zu kassieren.

War aber nicht so ganz koscher und wurde zurückgenommen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Danke für die Hilfe und die Belehrung

:peinlich::peinlich:

Du hättest Dich auch einfach bei Rainer bedanken und den anderen Oberlehrerscheiß ignorieren können, oder?

Antwort UND Reaktion waren hier eigentlich sehr peinlich, denkt mal drüber nach.

mfg

Ralf

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.