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IGNORED

Welche Langwaffen in Brandenburg?


Orapul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie aus der Frage hervorgeht bin ich noch recht unbeleckt im Waffenrecht und sehe zZ noch nicht so richtig durch welche Waffen man in Brandenburg nun überhaupt als Sportschütze besitzen darf.

Im Sachkundelehrgang wurd schon gesagt das man Halbautomaten wohl als Mitglied im Brandenburgischen Schützenbund überhaupt nicht haben kann/darf, aber im Berliner Verband dann doch!? Naja da war noch vieles neu und man hatte ne Menge input auf dem Lehrgang.

Im Verein bei uns hab ich bisher nur Einzellader gesehen bzw vom Büchsenmacher "zu gemachte" ehemalige Mehrlader.

Und genau da komm ich zu keiner Erklärung daher die Frage ob nicht auch Mehrlader zBsp Remington 700 in 223 mit einem 5 Schüssigen Magazin zulässig sind?

Oder ändert sich dann "nur" die WBK das die Mehrlader auf grüne WBK müssten, und man deshalb auf Einzellader umbaut damit man die auf gelbe WBK kaufen kann?

Wenn das so ist wieviel Waffen kann man dann auf die grüne WBK haben ? Die 2 Kurzwaffen UND Mehrschüssige Langwaffen oder werden die dann von den 2 Kurzen abgezogen?

Auch wenn es noch ne Weile hin ist bis ich mal eine kaufen kann macht man sich ja doch schon mal Gedanken. Ich würd mich freuen wenn mich jemand "erhellen" könnte.

Orapul

Geschrieben

Es kommt wie im gesamten Bundesgebiet darauf an, welchem Verband dein Verein angehört!

DSB?

BDS?

BDMP?

Es gibt noch weitere, aber die v.g. haben die meisten Mitglieder.

Die meisten Großkaliber-Disziplinen bietet der BDS an. Hierzu gehören auch zahlreiche Disziplinen mit Selbstladebüchsen im Kurz- und Langwaffenkaliber. Auch der BDMP verfügt über entsprechende Disziplinen.

Da man dir beim Sachkundelehrgang gesagt hat, dass in Brandenburg Halbautomaten nicht genehmigt werden, kann es sich eigentlich nur um eine Mitgliedschaft im DSB handeln, weil dieser Verband Halbautomaten nicht im Sportprogramm hat!

>>> Klick mich BDS <<<

>>> Klick Mich BDS Landesverband Berlin Brandenburg <<<

Schau mal beim BDS vorbei. Auf der Homepage ist das Sporthandbuch abgedruck.

Geschrieben
Hallo,

wie aus der Frage hervorgeht bin ich noch recht unbeleckt im Waffenrecht und sehe zZ noch nicht so richtig durch welche Waffen man in Brandenburg nun überhaupt als Sportschütze besitzen darf.

Im Sachkundelehrgang wurd schon gesagt das man Halbautomaten wohl als Mitglied im Brandenburgischen Schützenbund überhaupt nicht haben kann/darf, aber im Berliner Verband dann doch!? Naja da war noch vieles neu und man hatte ne Menge input auf dem Lehrgang.

Im Verein bei uns hab ich bisher nur Einzellader gesehen bzw vom Büchsenmacher "zu gemachte" ehemalige Mehrlader.

Und genau da komm ich zu keiner Erklärung daher die Frage ob nicht auch Mehrlader zBsp Remington 700 in 223 mit einem 5 Schüssigen Magazin zulässig sind?

Oder ändert sich dann "nur" die WBK das die Mehrlader auf grüne WBK müssten, und man deshalb auf Einzellader umbaut damit man die auf gelbe WBK kaufen kann?

Wenn das so ist wieviel Waffen kann man dann auf die grüne WBK haben ? Die 2 Kurzwaffen UND Mehrschüssige Langwaffen oder werden die dann von den 2 Kurzen abgezogen?

Auch wenn es noch ne Weile hin ist bis ich mal eine kaufen kann macht man sich ja doch schon mal Gedanken. Ich würd mich freuen wenn mich jemand "erhellen" könnte.

Orapul

Orapul,

grundsätzlich gilt auch in Brandenburg das WaffG, und damit auch die Erlaubnisvoraussetzungen die im gesamten Bundesgebiet gelten.

Demnach hast Du als Sportschütze ein Kontingent von zwei Kurzwaffen und drei halbautomatischen Langwaffen. (Diese nur auf grüne WBK mit Voreintrag.)

Auf die gelbe WBK (neu ab 1.4.2003) kannst Du neben den Einzellader Langwaffen, Repetierer Langwaffen mit gezogenem Lauf, mehrschüssige Perkusions Lang- und Kurzwaffen, sowie einschüssige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition (z.B. freie Pistole) kaufen.

Diese Waffen müssen nicht in einer Disziplin Deines Verbandes stehen,

sondern müssen nur für eine Disziplin irgendeines Verbandes brauchbar sein.

Für jede Kurzwaffe und halbautomatische Langwaffe brauchst Du natürlich die Bedürfnisbestätigung des Verbandes.

Der kann die natürlich verweigern, wenn er keine Sportdisziplin für die gewünschte Waffe anbietet.

Aber die meisten Verbände sind überregional.

Es gibt sicherlich Vereine in Deiner Region, die z.B. dem Deutschen Schützenbund oder z.B. dem BDMP oder wie sie alle sonst noch heißen, angehören.

Wenn Deine Vereinskameraden nur Einzellader haben, liegt es vielleicht daran, daß sie alle noch eine alte gelbe WBK haben.

Auf die gab es nur Einzelladerlangwaffen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
War das Fragezeichen jetzt gewollt, oder sollte es ein Ausrufezeichen werden?

Danke, ich habs geändert. Sitze hier mit einer Grippe und bin gleich wieder weg!

Geschrieben

na das mit den Halbautomaten ist nicht ganz richtig.

Es gibt bei uns in Brandenburg (Brandenburger Schützenbund Mitglied des DSB) eine HA Disziplin leider nur KK.

Also kannst D dafür zumindest ein Bedürfnis bekommen.

Mehrlader sind kein Problem werden in vielen Disziplinen dann als Einzellader verwendet Umbauen musst Du aber da nichts.

Geschrieben
na das mit den Halbautomaten ist nicht ganz richtig.

Es gibt bei uns in Brandenburg (Brandenburger Schützenbund Mitglied des DSB) eine HA Disziplin leider nur KK.

Also kannst D dafür zumindest ein Bedürfnis bekommen.

Mehrlader sind kein Problem werden in vielen Disziplinen dann als Einzellader verwendet Umbauen musst Du aber da nichts.

Sorry für das Vollzitat, aber erklär mir mal waffenrechtlich verbindlich den Unterschied zwischen "Mehrladern" und "Halbautomaten" oder "Selbstladern", WAFFENRECHTLICH bitte, das Funktionsprinzip der Waffen ist mir schon geläufig.

Bei uns in SA wurde vieles eindeutiger formuliert, aber Eure Funktionäre haben meiner Meinung nach auch versucht, was für Euch zu tun, in SA bekommst Du HA ohne Probleme über die B-Liste, in BRB würde ich einfach mal einen Antrag stellen nach z.B. Punkt BL1.91 nd dann abwarten was passiert.

mfg

Ralf

Geschrieben
Unterschied zwischen "Mehrladern" und "Halbautomaten"

Jeder Halbautomat ist sinniger Weise ein Mehrlader, aber nicht jeder Mehrlader ist ein Halbautomat.

So sind Mehrlader, wie der Name schon sagt, Waffen mit einer Mehrladeeinrichtung, vulgo Magazin genannt.

Also zählen zu den Mehrladern selbstverständlich auch Repetierwaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird (diese Definition ist so in der Anlage 1 des WaffG verankert). Bei Halbautomaten hingegen handelt es sich um Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (auch diese Definition ist so in Anlage 1 zum WaffG verortet).

Das Charakteristikum "Mehrlader" ist notwendig, aber nicht hinreichend für die Eigenschaft "Halbautomat".

sunnygun bezog sich folglich auf Repetierwaffen.

Geschrieben
Jeder Halbautomat ist sinniger Weise ein Mehrlader, aber nicht jeder Mehrlader ist ein Halbautomat.

...

Das Charakteristikum "Mehrlader" ist notwendig, aber nicht hinreichend für die Eigenschaft "Halbautomat".

sunnygun bezog sich folglich auf Repetierwaffen.

Danke für die schöne Erklärung, aber wenn in der SPO eine Disziplin "Mehrlader" angeboten wird (nicht ausdrücklich Repetierer!) und NICHT vermerkt wird, daß HA nicht zugelassen sind, bin ich der Meinung, daß man diese Disziplin eben mit Repetierern UND HA schießen kann, sind ja beides Mehrlader.

mfg

Ralf

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten!

Hab mal bissel teifer gestöbert und eine Disziplin gefunden in der Mehrlader mit ZF auf 100m geschossen werden, also alles im Lot.

Mal sehen wo sich dann noch Schiessbahnen über 100m finden lassen im Raum Berlin aber dazu gibts ja schon Themen hier im Forum.

Also Danke nochmal.

Geschrieben

@Reinickendorfer Fuchs:

ich kenne die R.F. zwar nur vom Fußball - da hat ein Bekannter mal gespielt - aber kennst du im nördlichen Berlin oder angrenzendem Brb. so im Bereich Velten, Hennigsdorf,O.-Burg einen Stand der 9mmPara, .357Mag, 8x57IS und Trapp/Skeet/Jagdpacour anbieten kann/zugelassen ist oder muss man immer auf unterschiedliche oder weiter weg - geht darum mal Leuten aus Hdf. das ganze etwas näher zu bringen.

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