Condor1 Posted January 30, 2009 Posted January 30, 2009 Hallo zusammen Ich habe folgende Frage an die Experten: Ich bin im Schießverein, habe keine WBK und auch noch keine Sachkundeprüfung. Darf ich trotzdem eine Kurzwaffe unter Beachtung aller Sicherheits und Transportvorschriften zum Schießstand bringen oder muss mich eine Person mit entsprechender Legitimation dabei begleiten? § 12 habe ich gelesen aber bin nicht ganz schlau daraus geworden. Vielen Dank im voraus Gruss vom Condor
Maasch Posted January 30, 2009 Posted January 30, 2009 Nein du darfst nichts Transportieren, solange die Waffe nicht frei ab 18 ist. Nur jemand auf dem die Waffe eingetragen ist oder dafür einen Leischein hat. Grüße Marc
Lusumi Posted January 30, 2009 Posted January 30, 2009 Doch er darf, wenn er den §12 (1) 3b WaffG erfüllt. (aber das wurde schon seitenweise und wiederholt diskutiert...)
Maasch Posted January 30, 2009 Posted January 30, 2009 meinst du den: §12(1) 3b als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung, Grüße Marc
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