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IGNORED

Waffentransport zum Schießstand ohne "Berechtigung"


Condor1

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Hallo zusammen

Ich habe folgende Frage an die Experten:

Ich bin im Schießverein, habe keine WBK und auch noch keine Sachkundeprüfung.

Darf ich trotzdem eine Kurzwaffe unter Beachtung aller Sicherheits und Transportvorschriften

zum Schießstand bringen oder muss mich eine Person mit entsprechender Legitimation

dabei begleiten?

§ 12 habe ich gelesen aber bin nicht ganz schlau daraus geworden.

Vielen Dank im voraus

Gruss vom Condor

Posted

Nein du darfst nichts Transportieren, solange die Waffe nicht frei ab 18 ist.

Nur jemand auf dem die Waffe eingetragen ist oder dafür einen Leischein hat.

Grüße Marc

Posted

Doch er darf, wenn er

den §12 (1) 3b WaffG erfüllt.

(aber das wurde schon seitenweise und wiederholt diskutiert...)

Posted

meinst du den:

§12(1) 3b

als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,

Grüße Marc

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