epitaph Posted January 21, 2009 Posted January 21, 2009 Hallo!! Habe mir vor ewiger Zeit auf der Waffenbörse in Aschaffenburg ein BW-Fallschirmmesser gekauft!! Schon damals hatte der Verkäufer gesagt,dass ich es nicht zusammenbauen dürfte! Griffstück und Klingen habe ich getrennt gekauft! Nun meine Frage! Nicht zusammen gefügt! Legal oder Illegal? Gruß Epitaph
Guest Posted January 21, 2009 Posted January 21, 2009 Legal, denn es ist kein Messer. Nur eine Ansammlung von Teilen. Aber wesentliche Teile einer Hieb-/Stoßwaffe die so behandelt werden wie die Waffe an sich, also analog zu Schusswaffen, die kennt das WaffG nicht. Ich zumindest kann da nichts entdecken.
Tyr13 Posted January 21, 2009 Posted January 21, 2009 Scharfe Sache ! Nach meiner Meinung: gerade eben noch legal. Die Fallmesser gehören zu den Verbotenen Gegenständen. Solange Du sie nicht zusammenbaust sind es nur Metallbauteile. Aber: wegen Glock VA-Umschaltern gibt es auch Hausdurchsuchungen. So sieht es das gegnerische Team: Ein motivierter Beamter wird höchstwahrscheinlich vermuten, daß Du einen verbotenen Gegenstand besitzt. Der vorgebliche "Auseinanderbauzustand" schützt die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublick Deutschland nicht in einem ausreichenden Maß. Daher gehörst Du in den Kerker und das Messer beschlagsahnt. Hilfsweise darfst Du das Messer kostenpflichtig von der nächsten Polizeistreife abholen und höchstamtlich von der PTB vernichten lassen, dafür wird auf eine Strafverfolgung wegen Terrorismus verzichtet. (<-dieser Punkt ist grün, mkay) Wenn das Ding unter Glas in der Vitrine im Waffenraum Deiner kulturhistorisch bedeutenden Waffensammlung liegt (latürnich auseinandergebaut) Und Du eine Ausnahmegenehmigung (innerhalb einer annehmbaren Nachfrist zum Erwerbsdatum) beantragt hast, wird man diesmal noch auf den SEK-Einsatz verzichten können. Synthese: brauchst Du das Zeugs ganz doll für Dein Seelenwohl ? Wenn nicht: schmeiß weg den Schrott. Getrennt, logisch.
epitaph Posted January 21, 2009 Author Posted January 21, 2009 brauchst Du das Zeugs ganz doll für Dein Seelenwohl ? Wenn nicht: schmeiß weg den Schrott. Getrennt, logisch. Na hat halt Geld gekostet! Und einfach wegschmeissen? Getrennt geht? Oder? Wer schmeisst was? --ich suche es!
erik_fridjoffson Posted March 21, 2009 Posted March 21, 2009 Im Messermagazin ist mal gestanden, wenn man den Griff vollfüllt z.B. mit einem Stück Holz so das die Klinge nicht mehr eingeschoben werden kann sei es legal, da es sich dann um ein feststehendes Messer handelt. MfG Erik
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