gorillawarface Posted January 21, 2009 Posted January 21, 2009 Hi, da das Weihrauch HW97K in D um etwa 200Euro billiger zu bekommen ist als bei uns in A würde ich mir gerne beim deutschen Händler Sportwaffen Schneider eines ordern. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Darf ich mir das einfach schicken lassen und wenn ja muss die Waffe danach bei mir irgendwo gemeldet werden? Schneider verschickt mir die Waffe mit 7,5J und legt mir die starke Exportfeder bei, was ja bei uns in A kein Problem ist da die Luftgewehre keiner Joulebeschränkung unterliegen.
Sniper Posted January 21, 2009 Posted January 21, 2009 Darf ich mir das einfach schicken lassen Ja. und wenn ja muss die Waffe danach bei mir irgendwo gemeldet werden? Nein. Viel Spaß !
Promo Posted January 23, 2009 Posted January 23, 2009 Luftdruckwaffe benötigt die Einfuhrgenehmigung nur wenn das Kaliber über 6mm ist (und ist erst dann auch meldepflichtig). Aufpassen aber bei dem in Deutschland frei erhältlichem Zubehör, ein Schalldämpfer ist in Österreich ein verbotener Gegenstand. Also wenn dann die HW97k ohne SD-Einsatz bestellen! Gruß Georg
gorillawarface Posted January 25, 2009 Author Posted January 25, 2009 Danke für den Hinweis mit dem SD - hätte da bei einem Luftdruckgewehr gar nicht drauf geachtet.
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