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IGNORED

Grundlage für Datenerhebung


TanteMarta

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Genau, es ist nicht weit von Passau und Fürstenzell. 64km sind doch nichts, ich habe auch nicht viel weniger und bin bei wenig Verkehr in etwas über einer halben Stunde da, bei mehr Verkehr in vielleicht 45 Minuten.

Geschrieben

Also ich wills mal so formulieren der Verein ansich ist in Ordnung, Habe da eigentlich keine Probleme. Nur gibts es wohl zuviele die diese geforderten Daten einfach rausgeben und deswegen wird das wohl vom Vorstand als Normal angesehen. Ich sehe es nicht als Normal an.

Ich habe auch nichts zu verbergen. Im gegentgeil auch bei uns wird sich darüber unterhalten wer was erworben hat oder will. Nur ist das in meinen Augen ein Unterschied zum archivieren sämtlicher Mitgliederdaten. Das wird es bei mir definitiv nicht geben.

Danke schonmal für die ganzen Antworten, war im Grunde eigentlich der Tenor den ich erwartet hatte.

Geschrieben
- die Verantwortlichen auflisten wollen, wer Inhaber einer WBK ist, da diese beim Ausscheiden aus dem Verein an die Behörde gemeldet werden müssen.

Das vermute ich auch, wobei hierzu ausreichend wäre, wenn nach WBK vorhanden oder nicht gefragt werden würde.

Die Grundfrage hierbei ist halt obs besser ist, wenn

a) jedes aus dem Verein ausgeschiedene Mitglied pauschal der Waffenbehörde gemeldet wird (im Gesetz steht, nur die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse) oder

B) zur Vermeidung dieser Pauschalmeldungen, die sowohl dem Verein als auch den Behörden unnötige Arbeit macht und abgesehen davon auch datenschutzrechtlich bedenklich ist, vorab ein Datenabgleich durchgeführt wird.

Was von jedem Verein erwartet werden kann, dass er jedes Neumitglied im Aufnahmeantrag ankreuzen lässt, ob WBK vorhanden ist und jedes Mitglied, von dem man es nicht weiß, beim Austritt fragt, ob WBK-Inhaber oder nicht.

Geschrieben
und jedes Mitglied, von dem man es nicht weiß, beim Austritt fragt, ob WBK-Inhaber oder nicht.

Nicht jeder verläßt den Verein im Guten, diese Frage wird also des Öfteren unbeantwortet bleiben, weil:

- der Ausgetretene sich mit dem Verein überworfen hat

- ein Ausschluß aus dem Verein erfolgte

- der ausgetretene oder ausgeschlossene nicht mehr erreichbar ist, weil auf die Malediven verzogen etc.

Pauschalmeldung jedes ausgetretenen Mitgliedes halte ich für unzulässig. Man müßte also bei Neuaufnahme wie von Dir beschrieben vorgehen (WBK-Anträge über den Verein sind eh bekannt) und ggf. zusätzlich bei Einführung dieser Sache einmalig alle Mitglieder nach WBK oder nicht fragen.

Was mich am Gesetz stört:

Man scheint in Teilen davon auszugehen, daß der Schütze und WBK-Inhaber grundsätzlich nur in einem Verein ist. Wenn man wie ich in mehreren Vereinen ist, kann es passieren, daß der Schütze und WBK-Inhaber aus einem Verein austritt und laut Gesetz gemeldet wird, über den er weder eine WBK noch einzelne Waffen beantragt und erhalten hatte. Er muß also in dem Fall der Behörde gegenüber beweisen, daß er in den anderen Vereinen/Verbänden noch aktiv ist (zumindest bei uns hier wird man nach solch einer Meldung sofort von der Behörde angeschrieben).

Es erfolgt also eine erneute Bedürfnisprüfung, obwohl der Schütze evtl. schon 25 Jahre lang in den verbleibenden Vereinen schießt. Schlimm wird die Sache, wenn dieser Schütze keine Schießnachweise mehr führt oder warum auch immer in der Zeit zuvor nicht mehr regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist.

Auch § 15 (1) 7 b (bei Neuschützen) scheint sich auf die Mitgliedschaft und Aktivitäten in nur einem Verein zu beziehen. Was, wenn der Schütze regelmäßig oder gar dauernd (mancher geht 2x die Woche schießen) trainiert, nur eben auf verschiedenen Ständen? Wie soll sein Verein dann dem § 15 (1) 7b nachkommen?

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Weils so schön hier reinpasst: ein sächsisches LRA verschickt neuerdings (mit Anlaß "Winnenden"!) unter Bezug auf die Waffenaufbewahrung Schreiben an die Vereine, bei denen im letzten Absatz steht (aus dem Gedächtnis):

"Wir bitten, zur Vervollständigung unserer Datenbestände um die Meldung Ihrer Vereinsmitglieder" !!! :rotfl2:

Ohne jeden Bezug auf eine Rechtsgrundlage o.ä.! Wieder mal voll der Dummenfang :peinlich:

Leider konnte ich unseren Vereinsvorstand noch nicht dazu interviewen... (werd ich aber morgen nachholen!)

Interessant dürfte die Meinung des sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten dazu sein (der bekommt auch morgen Post)

Archiviert

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