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IGNORED

Machete


mölli

Empfohlene Beiträge

Hi,

hab ne machete fällt die unters Waffengesetz?

So ca. 45cm (mit Griff vielleicht 50) lang.

Für paar Euro mal in einem Versandhaus (bereich Garten) erworben.

Es wurde weder ein altersnachweis noch sonst was verlangt.

Hatte mir das teil zum ausästen und gestrüpp beseitigen gekauft aber nie

verwendet jetzt liegt es hier nur rum (in Futeral/Hülle).

Muss man was beachten?

Gruß

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Eine Machete ist wie immer schon KEINE Waffe. Ergo kein Altersnachweis beim Kauf.

Aber in Absurdistan fallen auch Nichtwaffen seit 1.4.08 unters WaffG.

Da eine Machete eine Art Messer mit Klingenlaenge ueber 12 cm ist, darf sie nur noch mit "gutem Grund" (Brauchtum, Arbeit, etc...) in der Oeffentlichkeit gefuehrt werden.

Wenn man diesen guten Grund nicht hat, ists ne Owi, es sei denn, man verpackt es gut.

Unrechtsgrundlage: §42(a) WaffG.

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Eine Machete sollte, nach meiner Auffassung, nicht vom WaffG erfasst sein. Es ist der Widmung nach ein Werkzeug (wie bspw. eine Sichel ) und wird weder als Hieb- und Stichwaffe, noch als Messer beworben.

Nachtrag:

Wer möchte, kann in beiden tatsächlich ein Messer sehen: Sichel->Erntemesser, Machete->Buschmesser. Mal wieder so ein Grenzfall. Es wird wohl auf die Umstände ankommen.

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Eine Machete sollte, nach meiner Auffassung, nicht vom WaffG erfasst sein. Es ist der Widmung nach ein Werkzeug (wie bspw. eine Sichel ) und wird weder als Hieb- und Stichwaffe, noch als Messer beworben.

Nachtrag:

Wer möchte, kann in beiden tatsächlich ein Messer sehen: Sichel->Erntemesser, Machete->Buschmesser. Mal wieder so ein Grenzfall. Es wird wohl auf die Umstände ankommen.

Auch wenn ich mich schon versucht habe dazu schlau zu machen so habe ich auch im Internet

dazu wenig gefunden,also weiterhin besessen werden darf sie wohl wenn ich das richtig entnehmen kann?

Klar so ne Machete ist zweifelsohne ein sehr gefährliches Teil vor allem in entsprechenden

Händen, in bestimmten Ländern soll sie ja neben der allgemeneinen Arbeit im Busch immer

noch als Waffe genutzt werden.

Klar ein hackebeil ist ja auch als waffe sowie halt zum Bäumefällen zu gebrauchen dazu

steht nun auch nichts im Waffenrecht ob man die Axt führen darf oder nicht. <_<

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Auch wenn ich mich schon versucht habe dazu schlau zu machen so habe ich auch im Internet

dazu wenig gefunden,also weiterhin besessen werden darf sie wohl wenn ich das richtig entnehmen kann?

Natürlich darfst Du eine Machete besitzen. Genauso wie eine Heckenschere, ein Brotmesser, einen Klappspaten, u.s.w.

Klar so ne Machete ist zweifelsohne ein sehr gefährliches Teil vor allem in entsprechenden

Händen, in bestimmten Ländern soll sie ja neben der allgemeneinen Arbeit im Busch immer

noch als Waffe genutzt werden.

Fast jeder Gebrauchsgegenstand kann als "Waffe" gebraucht werden.

Klar ein hackebeil ist ja auch als waffe sowie halt zum Bäumefällen zu gebrauchen dazu

steht nun auch nichts im Waffenrecht ob man die Axt führen darf oder nicht. <_<

Schaffer hat Dich schon drauf hingewiesen:

"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Quelle: Juris.de

Gruß Tauschi

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Natürlich darfst Du eine Machete besitzen. Genauso wie eine Heckenschere, ein Brotmesser, einen Klappspaten, u.s.w.

Fast jeder Gebrauchsgegenstand kann als "Waffe" gebraucht werden.

Schaffer hat Dich schon drauf hingewiesen:

"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Quelle: Juris.de

Gruß Tauschi

Denke mal das wenn man angibt Foto und Filmaufnahmen ne gültige Drehgenehmigung

vorlegen muss.

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Denke mal das wenn man angibt Foto und Filmaufnahmen ne gültige Drehgenehmigung

vorlegen muss.

Denke mal, wenn man angibt Gartenarbeiten, sollte man nicht wie ein Protagonist vom "Texas Chainsaw Massacre" aussehen sondern wie ein Gärtner bei Gartenarbeiten.

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  • 2 Wochen später...

Ich hab so nen Fiskars HauMESSER im LKW liegen und zwar schon immer.

Ist schön rostig und liegt bei dem anderen Werkzeugkrams in meiner Werkzeugkiste im LKW.

Wenn ich an nem Ast vorbei muss zerkratz ich mir doch nicht die Hütte.

Machete raus.

*ZACK*

Ast weg.

Machete wieder weg.

Weiterfahren.

ist in 1Minute vorbei und ich muss mich nicht am Kratzer ärgern und den dann am Wochenene auch noch rauspolieren.

DAS ist meiner meinung nach ARBEITEN mit dem Gerät und somit auch ein anerkannter Zweck.

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