mölli Posted December 30, 2008 Posted December 30, 2008 Hi, hab ne machete fällt die unters Waffengesetz? So ca. 45cm (mit Griff vielleicht 50) lang. Für paar Euro mal in einem Versandhaus (bereich Garten) erworben. Es wurde weder ein altersnachweis noch sonst was verlangt. Hatte mir das teil zum ausästen und gestrüpp beseitigen gekauft aber nie verwendet jetzt liegt es hier nur rum (in Futeral/Hülle). Muss man was beachten? Gruß
Hermes Posted December 30, 2008 Posted December 30, 2008 Muss man was beachten?Gruß Nimms nicht mit in die Disco....
Guest Posted December 30, 2008 Posted December 30, 2008 Eine Machete ist wie immer schon KEINE Waffe. Ergo kein Altersnachweis beim Kauf. Aber in Absurdistan fallen auch Nichtwaffen seit 1.4.08 unters WaffG. Da eine Machete eine Art Messer mit Klingenlaenge ueber 12 cm ist, darf sie nur noch mit "gutem Grund" (Brauchtum, Arbeit, etc...) in der Oeffentlichkeit gefuehrt werden. Wenn man diesen guten Grund nicht hat, ists ne Owi, es sei denn, man verpackt es gut. Unrechtsgrundlage: §42(a) WaffG.
Guest germaican Posted December 30, 2008 Posted December 30, 2008 Eine Machete sollte, nach meiner Auffassung, nicht vom WaffG erfasst sein. Es ist der Widmung nach ein Werkzeug (wie bspw. eine Sichel ) und wird weder als Hieb- und Stichwaffe, noch als Messer beworben. Nachtrag: Wer möchte, kann in beiden tatsächlich ein Messer sehen: Sichel->Erntemesser, Machete->Buschmesser. Mal wieder so ein Grenzfall. Es wird wohl auf die Umstände ankommen.
mölli Posted December 30, 2008 Author Posted December 30, 2008 Eine Machete sollte, nach meiner Auffassung, nicht vom WaffG erfasst sein. Es ist der Widmung nach ein Werkzeug (wie bspw. eine Sichel ) und wird weder als Hieb- und Stichwaffe, noch als Messer beworben.Nachtrag: Wer möchte, kann in beiden tatsächlich ein Messer sehen: Sichel->Erntemesser, Machete->Buschmesser. Mal wieder so ein Grenzfall. Es wird wohl auf die Umstände ankommen. Auch wenn ich mich schon versucht habe dazu schlau zu machen so habe ich auch im Internet dazu wenig gefunden,also weiterhin besessen werden darf sie wohl wenn ich das richtig entnehmen kann? Klar so ne Machete ist zweifelsohne ein sehr gefährliches Teil vor allem in entsprechenden Händen, in bestimmten Ländern soll sie ja neben der allgemeneinen Arbeit im Busch immer noch als Waffe genutzt werden. Klar ein hackebeil ist ja auch als waffe sowie halt zum Bäumefällen zu gebrauchen dazu steht nun auch nichts im Waffenrecht ob man die Axt führen darf oder nicht.
Tauschi Posted December 31, 2008 Posted December 31, 2008 Auch wenn ich mich schon versucht habe dazu schlau zu machen so habe ich auch im Internetdazu wenig gefunden,also weiterhin besessen werden darf sie wohl wenn ich das richtig entnehmen kann? Natürlich darfst Du eine Machete besitzen. Genauso wie eine Heckenschere, ein Brotmesser, einen Klappspaten, u.s.w. Klar so ne Machete ist zweifelsohne ein sehr gefährliches Teil vor allem in entsprechendenHänden, in bestimmten Ländern soll sie ja neben der allgemeneinen Arbeit im Busch immer noch als Waffe genutzt werden. Fast jeder Gebrauchsgegenstand kann als "Waffe" gebraucht werden. Klar ein hackebeil ist ja auch als waffe sowie halt zum Bäumefällen zu gebrauchen dazusteht nun auch nichts im Waffenrecht ob man die Axt führen darf oder nicht. Schaffer hat Dich schon drauf hingewiesen: "§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen, 2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Quelle: Juris.de Gruß Tauschi
mölli Posted December 31, 2008 Author Posted December 31, 2008 Natürlich darfst Du eine Machete besitzen. Genauso wie eine Heckenschere, ein Brotmesser, einen Klappspaten, u.s.w.Fast jeder Gebrauchsgegenstand kann als "Waffe" gebraucht werden. Schaffer hat Dich schon drauf hingewiesen: "§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen, 2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Quelle: Juris.de Gruß Tauschi Denke mal das wenn man angibt Foto und Filmaufnahmen ne gültige Drehgenehmigung vorlegen muss.
Tauschi Posted January 1, 2009 Posted January 1, 2009 Denke mal das wenn man angibt Foto und Filmaufnahmen ne gültige Drehgenehmigungvorlegen muss. Denke mal, wenn man angibt Gartenarbeiten, sollte man nicht wie ein Protagonist vom "Texas Chainsaw Massacre" aussehen sondern wie ein Gärtner bei Gartenarbeiten.
illumi0 Posted January 11, 2009 Posted January 11, 2009 Macheten wären für mich unter "Fischereibedarf" einzuordnen. mfg
Guest germaican Posted January 11, 2009 Posted January 11, 2009 Zuckerrohr eignet sich nicht als werkstoff für eine angelrute.
illumi0 Posted January 11, 2009 Posted January 11, 2009 Die guten unbefischten Plätze die muss man finden und sind auch nicht leicht zugänglich, was besseres gibts nicht gegen Brennnessel (man achte auf die neue Rechtschreibung)und Unkraut. mfg
Combat Wombat Posted January 11, 2009 Posted January 11, 2009 Ich hab so nen Fiskars HauMESSER im LKW liegen und zwar schon immer. Ist schön rostig und liegt bei dem anderen Werkzeugkrams in meiner Werkzeugkiste im LKW. Wenn ich an nem Ast vorbei muss zerkratz ich mir doch nicht die Hütte. Machete raus. *ZACK* Ast weg. Machete wieder weg. Weiterfahren. ist in 1Minute vorbei und ich muss mich nicht am Kratzer ärgern und den dann am Wochenene auch noch rauspolieren. DAS ist meiner meinung nach ARBEITEN mit dem Gerät und somit auch ein anerkannter Zweck.
Tauschi Posted January 12, 2009 Posted January 12, 2009 @Combat Wombat Ja ja, Äste abschneiden und so.... Ist schön rostig ...... Du willst doch bloß, dass deine Gegner an der Infektion jämmerlich zugrunde gehen Gruß Tauschi
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