Jochen75 Posted December 14, 2008 Posted December 14, 2008 Hallo habe da mal eine ganz wichtige Frage. Ich stehe jetzt kurz vor meiner WBK beantragung und wollte mal fragen. Ich habe jetzt in unseren Verein größtenteils KK Gewehr geschossen in unserem Nachbarverein Schwedenkarabiener weil man auf unserem Schießplatz kein Großkaliebergewehr schießen darf. Jetzt meine Frage ich hatte auf dem Sachkundelehrgang gehört das man jede Waffe min. 18x geschossen haben muss ich habe aber größtenteils KK geschossen und 5x nur Schwedenkarabiener, bekomme ich dann nur einen KK eintrag in der WBK . Ich wollte eigentlich KK und 6,5x55 beantragen im Verein konnte mir das keiner so richtig beantworten.
SirSydom Posted December 14, 2008 Posted December 14, 2008 Hallo habe da mal eine ganz wichtige Frage. Ich stehe jetzt kurz vor meiner WBK beantragung und wollte mal fragen. Ich habe jetzt in unseren Verein größtenteils KK Gewehr geschossen in unserem Nachbarverein Schwedenkarabiener weil man auf unserem Schießplatz kein Großkaliebergewehr schießen darf. Jetzt meine Frage ich hatte auf dem Sachkundelehrgang gehört das man jede Waffe min. 18x geschossen haben muss ich habe aber größtenteils KK geschossen und 5x nur Schwedenkarabiener, bekomme ich dann nur einen KK eintrag in der WBK . Ich wollte eigentlich KK und 6,5x55 beantragen im Verein konnte mir das keiner so richtig beantworten. Das Gesetz erfordert das regelmäßige Schießen seit 12 Monaten mit einer erlaubnispflichtigen Waffe. Die Verbände gehen teilweise darüber hinaus. Der BSSB z.B. fordert für KW, das auch mit KWs trainiert wird. In deinem Fall sehe ich aber nicht mal beim BSSB ein Problem, den du beantragst ja keine Waffe, sondern einfach nur eine gelbe WBK. Darauf kannst du dann kaufen soviel du willst (2 pro Halbjahr) und (grob vereinfacht) nur einschüssige KWs und Einzel/Mehrlader bei LW (aber keine VRF z.B.) Mehr Infos im Wiki
steven Posted December 14, 2008 Posted December 14, 2008 Hallo Jochen75 du mußt lediglich 12 Monate regelmäßig oder 18 mal im Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert haben. D. h. wenn du mit KK trainiert hast, spricht nichts dagegen eine Büchse im kaliber 600 NE zu beantragen. Ich würde dir aber den Rat geben, eine .22 Büchse zu beantragen. Du bekommst dann eine sogenannte Gelbe WBK, die nach § 14 Abs 4 ausgestellt wird. Damit kannst du jede mehrschüssige Langwaffe mit gezogenem Lauf kaufen, die in irgendeiner Sportordnung irgendeines Verbandes erlaubt ist. Mit meinem Beispiel gesprochen: .22LR beantragt, Gelbe WBK bekommen, 600NE Büchse gekauft= vollkommen in Ordnung. Falls du mit KK auch eine Pistole meinst: auch da gilt, mit einer erlaubnispflichtigen Waffe 12 Monate regelmäßig trainiert, ist ausreichen. Danach kannst du eine .50 AE von IMI beantragen. Steven
ill phil Posted December 14, 2008 Posted December 14, 2008 Hallo habe da mal eine ganz wichtige Frage. Ich stehe jetzt kurz vor meiner WBK beantragung und wollte mal fragen. Ich habe jetzt in unseren Verein größtenteils KK Gewehr geschossen in unserem Nachbarverein Schwedenkarabiener weil man auf unserem Schießplatz kein Großkaliebergewehr schießen darf. Jetzt meine Frage ich hatte auf dem Sachkundelehrgang gehört das man jede Waffe min. 18x geschossen haben muss ich habe aber größtenteils KK geschossen und 5x nur Schwedenkarabiener, bekomme ich dann nur einen KK eintrag in der WBK . Ich wollte eigentlich KK und 6,5x55 beantragen im Verein konnte mir das keiner so richtig beantworten. erstmal: tut mir leid das dir DAS keiner in deinem verein erklären kann ( ) wenn du deine Waffen Sachkund hast, und seit mindestens EINEM Jahr im Verein bist (mit MINDESTENS 18 mal schießtraining) dann sollte dir der verein/verband deine Waffenantrag unterzeichnen und da kannst du (je nachdem ob gelb oder grüne WBK) eigentlich BEIDE der genannten waffen beantragen ...allerdings, wie alt bist du ?
ill phil Posted December 14, 2008 Posted December 14, 2008 PS: ich hatte (aufgrund der "beschaffenheit meines erstvereines !) SEHR selten die gelegenheit LW zu schiessen. aber habe dennoch mir direkt meine erste LW vom Verein und dann natürlich vom Verband genehmigen lassen ! (das ist halt deutschland, sagte ich auch schon meinem SB: man ist halt tierisch eingeschränkt und wird es auch in 1 jahr kaum schaffen, alles zu schiessen worauf man lust hätte, daher beantrage was du gerne schiessen willst, vorausgesetzt du hast einen stand wo du das dann auch benutzen kanns ! (nen pepetierer in .50 BMG wäre schlecht, wenn der nächste passende stand 400 kilometer enfernt wäre ;-)
Jochen75 Posted December 14, 2008 Author Posted December 14, 2008 danke für die antworten ich bin übrigens 35 jahre alt. bei uns im verein kann man nur pistole aller kalieber, kk gewehr und trapp schießen. bei unserem nachbarverein mit dem wir ein vertrag haben alles. ich habe nur gefragt weil der sachkundelehrer gesagt hat man müsse halt jedes kalieber was man beantragen will auch regelmäßig geschossen haben muß und das die behörden irgendwie versuchen wollen die gelbe wbk abzuschaffen, sodas jede waffe die man sich zulegen möchte erst bei der behörde erfragt werden muß ob man sich die zulegen darf.
ill phil Posted December 15, 2008 Posted December 15, 2008 danke für die antworten ich bin übrigens 35 jahre alt. bei uns im verein kann man nur pistole aller kalieber, kk gewehr und trapp schießen. bei unserem nachbarverein mit dem wir ein vertrag haben alles. ich habe nur gefragt weil der sachkundelehrer gesagt hat man müsse halt jedes kalieber was man beantragen will auch regelmäßig geschossen haben muß und das die behörden irgendwie versuchen wollen die gelbe wbk abzuschaffen, sodas jede waffe die man sich zulegen möchte erst bei der behörde erfragt werden muß ob man sich die zulegen darf. ne, ne...das is quark ! ich stimme bedingt zu, das die "meisten" behörden die gelbe WBK als "dorn im auge" empfinden. ansonsten kann ich mir nicht erklären warum auch mein SB mich MEHRMALS darauf hinwies, das diese WBK "NUR VORLÄUFIG" besteht !(wie auch immer er das meint ;-) heheh ! und: eine "einkaufsliste" darstellt (mit ziemlich NEGATIVEN unetrton ! -da sich das gesetz diesbezüglich ja ändern kann- (was meiner meinung nach vollkommener humbug ist, aber egal !)- zudem: wie ich ja sagte: in meinem verein hatte ich doch sage und schreibe 2-3 mal gelegenheit ein FR8 zu schiessen, da in meinem erst verein ausschliesslich KW schützen sind...für mich stand aber von anfang an klar: " ich steh mehr auf LW " (ausgenommen IPSC ;-) und daher hab ich meine anträge fertig gemacht für a) eine KW meiner Wahl und B) eine LW die ich schon immer haben wollte ! und da hat keiner was gesagt...nicht mal die polizei behörde ! wäre auch echt ne frechheit...was kann man halt dafür, wenn man nicht alles regelmässig schiessen kann, wenn es nicht vorhanden ist !? beantrage was du möchtest, sprich mit deinem verein und gut ist.
El Marinero Posted December 15, 2008 Posted December 15, 2008 ... ich habe nur gefragt weil der sachkundelehrer gesagt hat man müsse halt jedes kalieber was man beantragen will auch regelmäßig geschossen haben muß und das die behörden irgendwie versuchen wollen die gelbe wbk abzuschaffen, sodas jede waffe die man sich zulegen möchte erst bei der behörde erfragt werden muß ob man sich die zulegen darf. Bei wem hast Du denn die Sachkunde abgelegt ? (Ich meine ja nur, weil ich auch einen kenne. Der ist päpstlicher als der Papst )
MarlboroMan Posted December 15, 2008 Posted December 15, 2008 vorausgesetzt du hast einen stand wo du das dann auch benutzen kanns ! (nen pepetierer in .50 BMG wäre schlecht, wenn der nächste passende stand 400 kilometer enfernt wäre ;-) Nö, ist kein Problem. Gibt jede Menge Leute, die sich solche Gewehre kaufen und dan halt nur 2-3x im Jahr nen Wochenende "die Sau rauslassen", aber dafür halt 400km fahren müssen.
ill phil Posted December 15, 2008 Posted December 15, 2008 ja, möglich ist das ...und ich hätte da zum Beispiel auch Bock drauf ;-) ! die frage ist nur wenn man das als anfänger "OFT" schiessen will, dann sollte man zu allererst nen taschenrechner zur hand nehmen !
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