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IGNORED

Verhalten gegenüber Behörde


Mopsi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Schon, aber wie verhält es sich im genannten Fall? Vorrang klar, aber ist damit die Möglichkeit nach §8 ausgeschlossen (kann ich mir nicht vorstellen)? Dann hätte man sich den §8 sparen können.

Meiner Meinung nach müßte die Möglichkeit nach §8 sehr wohl bestehen, wenngleich sich wahrscheinlich die meisten Behörden erstmal spreizen werden, oder liege ich da falsch?

Hallo Thorsten,

da hast Du Recht.

Zunächst ist jedoch § 14 WaffG zu prüfen.

Kann daraus kein Honig gesaugt werden, wird § 8 WaffG auf Anwendbarkeit geprüft.

Diese Bestimmung verdankt ihre Existenz übrigens u. a. aus der Tatsache,

dass in der BRD niemand gezwungen werden kann, sich einem Verein (Partei, etc.) anzuschließen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
da hast Du Recht.

Zunächst ist jedoch § 14 WaffG zu prüfen.

Kann daraus kein Honig gesaugt werden, wird § 8 WaffG auf Anwendbarkeit geprüft.

So hatte ich die Sache auch gesehen. Bin gespannt, was die Behörde nun meint, da mir bei "ungewöhnlichen" Sachen trotz bestehender Möglichkeit schon öfter ablehnende SB bekannt wurden.

Geschrieben

Also lieber Ker ich muß schon mal sagen, du bist der Glückspilz des Jahrzehnts was unser deutsches Verwaltungsrecht angeht :eclipsee_gold_cup:

Normalereise hat man seine Beantragungen in Hülle und Fülle beizuschaffen, muß sich mit peniblen Verbandsfürsten, schlecht gelaunten SBs, Fristen etc. rumquälen, bei dir hingegen läuft alles wie von selbst :eclipsee_gold_cup:

Kurz mal auf die Waffen-Behörde geschlurft, völlig ahnungslosen SB angetroffen, der ohne groß nachzufragen und ohne den ausgefüllten Bedürfnisnachweis gemäß § 14 Abs.2 WaffG.(den normalsterbliche Sportschützen benötigen!) dir einen Voreintrag für nen Halbautomaten erteilt. Das gleiche Spiel gelingt dir bei deiner KW, niemand will von dir irgendwelche Unterlagen :eclipsee_gold_cup: Ich stelle dich hiermit als meinen Ultimativen Glücks-Berater ein, kannst sofort anfangen!!

Übrigens: § 8 ist lediglich als Grundnorm gedacht, die Konkretisierungen des Bedürfnisses erfolgen in §§ 13-20, 26,28

WaffG. Und nach diesen wird in der Praxis dann verfahren!!

Grüße Enforcer

Geschrieben
... Also lieber Ker ich muß schon mal sagen, du bist der Glückspilz des Jahrzehnts was unser deutsches Verwaltungsrecht angeht...

Sollte es sich so zugetragen haben wie geschildert, kann jeder froh sein, der NICHT in seiner Haut steckt. Von daher zweifle ich das mit dem Glückspilz ernsthaft an...

Geschrieben

Was das Bedürfnis anbelangt, so ist § 8 WaffG lex specialis. Gehen wir mal nur vom Sportschützen aus, so wird diesem dort in Absatz 1 Nummer 1. und 2. aufgegeben, das er das Bedürfnis glaubhaft machen muss.

In Absatz 2 ist das Wort insbesondere wichtig. Hiermit definiert der Gesetzgeber quasi den Normalfall, wann jemand immer als Sportschütze zu gelten hat. Die §§14ff. regeln dann Einzelheiten für diese Personengruppe.

Der Ursprung für diese Form der Anerkennung eines Bedürfnisses, bzw. der Eigenschaft das jemand Sportschütze ist, dürfte wohl in der Historie des Schießsports (Schützengilden etc.) liegen. Der Mensch ist halt ein soziales/geselliges Wesen.

Die negative Koalitionsfreiheit unseres Grundgesetzes brachte aber mit sich, das man jedermann das Recht zugestehen musste, sich schießsportlich zu betätigen. Das geht dann eben nur über den §8 WaffG und kann im Zweifelsfall durch die Waffenbehörde peinlichst geprüft werden, indem sie nach pflichtgemäßen Ermessen Auflagen zum Nachweis des Bedürfnisses und damit der Eigenschaft als Sportschütze macht. Und wenn die diesen Weg gehen und dabei auch noch von einer hochnotpeinlichen Befragung absehen, um so besser.

Vielleicht war der ahnungslose SB gar nicht ahnungslos, sondern hat das beherzigt was er mal in Verwaltungsrecht gelernt hat: Der Bürger hat Rechte und ich muss ihm den Weg dorthin ebenen.

Geschrieben

:icon14:

So sehe ich das auch. § 8 regelt Allgemeines (vor allem, und in Abs. 2 liegt insbesondere vor - nicht ausschließlich!!) zum Bedürfnis, § 14 regelt dann die Sportschützengruppe wie § 13 die Jäger.

Also alles im Grpünen Bereich - welwegen sollte er da "Ärger" bekommen? Ist doch alles gesetzlich korrekt gelaufen. Er hat sein Bedürfnis so nahgewiesen, dass es nachvollzoehbar begründet wure. Aus. Damit hat er das RECHT die WBK zu bekommen. Das ist kein guter Wille, sondern ein Anspruch, den er notfalls gerichtlich durchsetzen kann. Auch ohne Verband/Verein.

Geschrieben

Ich habe bei meinem SB letztes Jahr einen Sonderfall gehabt den die Behörde so noch nicht hatte.

Wir, der SB und ich, haben uns dann zur Klärung an das BVA gewandt, die haben dann Endgültig entschieden :gutidee: und somit war die Sache für SB und mich klar.

Im Zweifelsfall mal dort anfragen und hören was die dazu sagen.

Gruß

Topper, dessen Antrag bewilligt wurde :00000733:

Geschrieben
Was das Bedürfnis anbelangt, so ist § 8 WaffG lex specialis. Gehen wir mal nur vom Sportschützen aus, so wird diesem dort in Absatz 1 Nummer 1. und 2. aufgegeben, das er das Bedürfnis glaubhaft machen muss.

In Absatz 2 ist das Wort insbesondere wichtig. Hiermit definiert der Gesetzgeber quasi den Normalfall, wann jemand immer als Sportschütze zu gelten hat. Die §§14ff. regeln dann Einzelheiten für diese Personengruppe.

Der Ursprung für diese Form der Anerkennung eines Bedürfnisses, bzw. der Eigenschaft das jemand Sportschütze ist, dürfte wohl in der Historie des Schießsports (Schützengilden etc.) liegen. Der Mensch ist halt ein soziales/geselliges Wesen.

Die negative Koalitionsfreiheit unseres Grundgesetzes brachte aber mit sich, das man jedermann das Recht zugestehen musste, sich schießsportlich zu betätigen. Das geht dann eben nur über den §8 WaffG und kann im Zweifelsfall durch die Waffenbehörde peinlichst geprüft werden, indem sie nach pflichtgemäßen Ermessen Auflagen zum Nachweis des Bedürfnisses und damit der Eigenschaft als Sportschütze macht. Und wenn die diesen Weg gehen und dabei auch noch von einer hochnotpeinlichen Befragung absehen, um so besser.

Vielleicht war der ahnungslose SB gar nicht ahnungslos, sondern hat das beherzigt was er mal in Verwaltungsrecht gelernt hat: Der Bürger hat Rechte und ich muss ihm den Weg dorthin ebenen.

@Reinicken.Fuchs

Wie ging das alte Hippie-Lied nochmal: You are a Daydreamer, you dream your day away....

Glaubst du das wirklich, was du da vor dich hin-philosophierst:

Der Bürger hat Rechte und ich muß ihm den Weg dorthin ebnen

Ich sag dir mal meine Meinung dazu: Restriktivste Auslegung des WaffG vor allem durch das Hilfsmittel AWaffV, anzustrebendes Ziel: sowenig Waffen in Privat-Besitz wie nur irgend möglich, und das alles unter dem Diktat der Innenministerien der Länder, das sind die Prämissen der Waffen-Behörden.

Gruß Enforcer

Geschrieben

@ Enforcer:

Zweifelsfrei ist das WaffG dazu da genau zu regeln unter welchen Voraussetzungen ein Bürger eine Schußwaffe besitzen darf (den anderen Kram darin lassen wir mal beiseite). Damit hat der Gesetzgeber auch schon den Rahmen gesteckt, wie er "so wenig Waffen im Volk" haben will. Wer hat diesen Spruch eigentlich geprägt? Bemüh mal Google.

Wollte er "keine Waffen im Volk" - wir hätten längst keine mehr.

Wie gesagt, wer nicht die Negativmerkmale wie Ungeeignetheit und/oder Unzuverlässigkeit erfüllt, der hat ein Anrecht (der "Insbesondere-Fall"). Die Waffenbehörden müssen hier sogar in gebundenem Ermessen handeln. D.h. der Bürger erfüllt die Bedingungen also bekommt er was er will.

Wir müssen uns hier auch nicht darüber streiten, das die Innenminister und deren nachgeordnete Waffenbehörden den an Waffen nicht interessierten Bürgern, bzw. denen die damit sogar eine Gefahr für sich selbst sehen, vormachen wollen dass sie alles dafür tun um diese Anscheinsgefahr die Waffen anscheinend ausstrahlen zu mindern, und dass das unsinnig und manchmal auch unrechtmäßig ist. Das sind aber zwei Paar Schuhe, das was der (Bundes-) Gesetzgeber will und das was die Innenminister wollen. Die werden nämlich von den Bürgern unter Druck gesetzt was gegen die ausufernde Kriminalität zu tun und verfallen dann in blindwütigen Aktionismus (siehe Messer-Verbote etc.).

Wenn die also auf stur schalten, dann muss man die Verwaltungsgerichte bemühen.

Das sind die Fakten. Wovon ich träume? Das die Waffenbehörden (oder andere Verwaltungen) sich mal wieder darauf besinnen das sie Vorgaben aus der Politik nur dann zu befolgen haben, wenn sie der Rechtslage entsprechen.

PS.: Mit Philosophie habe ich wenig am Hut aber Verwaltungsrecht habe ich mal gelernt.

Geschrieben

@Reinicken.Fuchs

Eigentlich war's meine Absicht, die Troll-Geschichte von "Ker" ad absurdum zu führen, abenteuerlicher gehts ja wohl kaum!

Verwundert hat mich dabei, daß ihn soviele ernst genommen haben und sich voller Inbrunst den Kopf zerbrechen :00000733:

Zu deinem Thema: Bundesrat und Bundestag divergieren nicht so sehr wie du behauptest, die Länder winken die meisten Gesetzes-Vorlagen durch, ansonsten gehts wieder zurück in den Vermittlungs-Ausschuss, danach wirds der Bundesrat absegnen. Eine Krähe hackt nun mal der anderen kein Auge aus!!

Grüße Enforcer

Geschrieben
@Reinicken.Fuchs

Eigentlich war's meine Absicht, die Troll-Geschichte von "Ker" ad absurdum zu führen, abenteuerlicher gehts ja wohl kaum!

Verwundert hat mich dabei, daß ihn soviele ernst genommen haben und sich voller Inbrunst den Kopf zerbrechen :00000733:

Zu deinem Thema: Bundesrat und Bundestag divergieren nicht so sehr wie du behauptest, die Länder winken die meisten Gesetzes-Vorlagen durch, ansonsten gehts wieder zurück in den Vermittlungs-Ausschuss, danach wirds der Bundesrat absegnen. Eine Krähe hackt nun mal der anderen kein Auge aus!!

Grüße Enforcer

Vom "Gefühl" her magst du Recht haben, von den Tatsachen her aber unser Bärliner Fuchs. Ist tatsächlich so, auch wenn ab und an auch ein Bundesmichel meint, sich irgendwie auf diesem Gebiet hervortun zu müssen.

So abenteuerlich ist die Sche "Ker" gar icht, habe ich schon ganz andere Dinge erlebt. Da werden jahrelange Runden durch ide Instanzen und über ide MInisterien (Landesministerium) gedreht und mit allen Mitteln, auch mit Falschaussagen, bestimmte Dinge zu verhindern. Dann landet die SAche- oh Wunder- wieder bei der ursprünglich zuständigen Behörde (diese wollte von Anfang an genehmigen) und diese kann nach einem Widerspruchsverfahren ihre (uraprüngliche) Entscheidung nun vollziehen. Im Interesse des Bürgers. Aber einige besonders "engagierte" Mitarbeiter in Mittelbehörden haben ihren Auftrit gehabt. Dafür gibts dann kräftig Mecker. Aber was nicht verboten ist, müssen sie genehmigen, auch wenn es ihnen nicht schmeckt.

Dass schon mal eine besonders klar denkende "Krähe" den blinden die Augen öffnet, sieht man ja auch an Entscheidungen des BGH. Aber auch die Verwaltungsgerichtshöfe haben ihren Anteil daran, dass ich noch immer der Meinung bin, einen besseren Staat hat momentan niemand. Können sie alle viel erzählen, wenn man hinter dei Kulissen schaut, ist in nahezu jedem Land der Bürger letztendlich gewollter Willkür mehr ausgeliefert als in D. Dummheit habe ich dabei bewußt außen vor gelassen.

Geschrieben
He Ker,

was ist den jetzt??

Haste mit dem SB gesprochen?

Wie´s aussieht hat er es getan, denn warum sonst sollte er sich nicht mehr melden.... Internet in U-Haftzelle??????? :s75:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Und schon wieder zwei Wochen rum ohne Neuigkeiten.

Ker

Zuletzt gesehen: 09.02.2009 - 08:25

Wieder ein Troll halt........................

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