botack Posted November 14, 2008 Posted November 14, 2008 Bevor jemand wieder fragt: Ich habe gesucht und es nicht gefunden ! Will auch kein Faß aufmachen, sondern nur fragen, ob mir jemand bitte die Quelle nennen kann, nach der mit dem diesjährigen neuen WaffG Kids ab 14J auch schon Pfefferspray führen dürfen ??? Besten Dank - und macht keine lange Sache draus !
Tyr13 Posted November 14, 2008 Posted November 14, 2008 Das wird explizit so nicht im Gesetz stehen. Die Systematik ist eben eine andere. Dem Waffengesetz unterliegen Waffen und tragbare Gegenstände.... Unter anderem auch Reizstoff-Sprühgeräte. Da muss man wieder ein Haar spalten. Pfefferspray, daß zur Tierabwehr zugelassen ist, ist nach Def. der Anlage1, 5. kein Reizstoff. Und im Text weiter oben findest Du ansonsten: § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. Der Umgang schließt alles mit ein: Erwerb, Besitz, Führen, Kauf... Und zum Alter: Anlage 1, Abschnitt 2 11. sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind;
botack Posted November 14, 2008 Author Posted November 14, 2008 Passt aber - vielen Dank. Ist zwar recht umständlich formuliert, aber in sich schlüssig. (Hoffentlich wird jetzt kein endloses Gelaber draus)
rainers-messerwelt Posted November 16, 2008 Posted November 16, 2008 Tyr hat schon im Prinzip schon Recht. (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. Es heißt aber: geprüfte Reizstoffsprühgeräte und geprüft sind nur die CS. Pfefferspray ist zur Abwehr gegen Tiere vom WaffG ausgenommen. Daraus ergibt sich das Kuriosum, daß ein 13-jähriger zwar kein CS Gas kaufen darf, da frei ab 14 Pfefferspray aber schon.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.