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IGNORED

mit PTB-Waffe auf Schießstand?


chute

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Geschrieben

Hallo,

gibt es irgendwelche rechtlichen Hürden, um mit einer PTB-Waffe (Schreckschusspistole) auf einem zugelassenen (u.a. KK) Schießstand zu knallen?

Normal braucht man ja nur ein befriedetes Grundstück und die Zustimmung des Hausrechtinhabers.

Ist das auf einem Schießstand anders, müsste der evtl. gar dafür extra zugelassen sein? Bräuchte man dort einen Beschluss des Vereins, dem der Stand gehört, um damit schießen zu dürfen - oder reicht die Erlaubnis von Standaufsicht, Vorsitzendem oder...?

Ich möchte meine Gaspistole vor Silvester noch mal testen, ohne meine Nachbarn zu behelligen.

Geschrieben

Wir befinden uns halt in Deutschland, da kann man nie wissen...

Ein offizieller Schießstand muss doch z.B. für freie F-Waffen (Luftgewehr) auch extra zugelassen werden!?

Und wie das mit dem Hausrecht nach WaffenG und der Zustimmung des Vereins ist, wenn der Schießstand nicht explizit für sowas zugelassen ist, würde mich schon auch noch interessieren.

Früher war ich mal in einem reinen Bogen-Verein (kein Schießstand) und hatte daran gedacht, die Waffe dort auf dem abgelegenen Grundstück auszuprobieren, war mir aber auch nicht sicher, wer die Instanz im Verein gewesen wäre, die mir das hätte erlauben können.

@Tauschi

Ja mir ist langweilig, das hat aber damit nichts zu tun. Mir ist die Waffe schon mal an Silvester nach ein paar Schuss kaputt gegangen, da wollte ich sie jetzt halt noch ausprobieren, damit genügend Zeit bliebe, sie reparieren zu lassen. Benutzte die das Jahr über sonst nicht.

Geschrieben

Vorsicht! Generell stimmt das, aber die PTB-Knaller stoßen größere Mengen z.T. glimmender Partikel aus. Das ist nicht auf jedem Stand ratsam, insbesondere wenn der BOden nicht entsprechend gereinigt wurde. Unverbrannte Treibladungspulverreste sind nicht ohne.

Geschrieben

Vorsicht! Auf einem Schiesstand darf man nur das Schiessen was darauf zugelassen ist. d.h. Zugelassen für Kaliber .22lfb = Platzpatronen verboten, Zugelassen für alle Kaliber bis zu 1500J = Willkommen Platzpatrone!

Geschrieben
Vorsicht! Auf einem Schiesstand darf man nur das Schiessen was darauf zugelassen ist. d.h. Zugelassen für Kaliber .22lfb = Platzpatronen verboten, Zugelassen für alle Kaliber bis zu 1500J = Willkommen Platzpatrone!

Genau sowas hatte ich im Sinn.

Allerdings könnte man dann immer noch irgendwo auf dem eingezäunten Vereinsgelände, außerhalb des Schießstandes, schießen, oder? ... Beknackt :rolleyes:

Geschrieben
Genau sowas hatte ich im Sinn.

Allerdings könnte man dann immer noch irgendwo auf dem eingezäunten Vereinsgelände, außerhalb des Schießstandes, schießen, oder? ... Beknackt :rolleyes:

Mit Schiesserlaubnis des Ordnungsamtes wie zu Sivester auch. :peinlich:

Geschrieben

Denke,

es geht wenn die E 0 weniger 2500 Joule, und ich geh ja auch auf den Wurftaubenstand vor Silvester um einen Funktionstest meiner BDF durchzuführen(wär ja peinlich, wenn ich dann den Cristbaum vor die Türe stelle, um ihn mit 12/76 er abzuschmücken, und dann meine dann Flinte nicht geht).

Aber Spass beseite, die Dinger funktionieren doch eh nicht, wenn dann ein paar Schüsse damit abgegeben worden sind (so was sehe ich jedes Jahr, bei einem Bekannten, wenn das Ding ein wenig verrusst).

Bei uns auf dem Stand würde sich sicher keinen Anstoss nehmen, wenn Du Platzpatronen abfeuerst, es wär bestimmt der Lacher.

Geschrieben
Mit Schiesserlaubnis des Ordnungsamtes wie zu Sivester auch. :peinlich:

Schießerlaubnis?

§ 12 WaffenG

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

[...]1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum [...]

b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Geschrieben
Schießerlaubnis?

§ 12 WaffenG

Ok übersehen, diesmal bekomme ich ein :peinlich:

Geschrieben

Das Schießen mit der PTB ist auf jedem zugelassenen Schießstand möglich. Es werden seit Jahren im Normalfall keine Kaliber-, sondern Energieabgabewerte der Geschosse für die Zulassungen zu Grunde gelegt.

Auch bei einem LD-Stand wird die Zulassung auf entsprechende Waffen mit einer maximalen Energieabgabe von 7,5 Joule lauten, wobei meist noch die Geschossmaterialien festgelegt sind. Da die PTB keine Energie an das Zielmedium abgibt (bei ordnungsgemäßer Benutzung), ist somit auch das Schießen auf einem LD-Stand möglich. Aber man sollte vorher den Betreiber fragen, da in diesen Ständen meist keine ausreichende Lüftungsanlage vorhanden ist.

Da das "Testschießen" aber auch an sonst den in § 12 freigegebenen Orten zulässig ist, sollte sich diese Problematik nicht stellen. Man kann es auch auf em Gelände des Standes oder auf dem eigenen Grundstück tun.

Geschrieben
Hallo,

gibt es irgendwelche rechtlichen Hürden, um mit einer PTB-Waffe (Schreckschusspistole) auf einem zugelassenen (u.a. KK) Schießstand zu knallen?

Normal braucht man ja nur ein befriedetes Grundstück und die Zustimmung des Hausrechtinhabers.

Ist das auf einem Schießstand anders, müsste der evtl. gar dafür extra zugelassen sein? Bräuchte man dort einen Beschluss des Vereins, dem der Stand gehört, um damit schießen zu dürfen - oder reicht die Erlaubnis von Standaufsicht, Vorsitzendem oder...?

Ich möchte meine Gaspistole vor Silvester noch mal testen, ohne meine Nachbarn zu behelligen.

Schießstand ist gut sofern für "krachmach" Kaliber zugelassen. Wenn es sich um Nirtropatronen handelt und du Eigenheimbesitzer bist, kannst du auch in einem Kelleraum oder so etwas rum knallen. Aber Gehörschutz nicht vergessen! 9mm knall mit Schwarzpulver würde ich nur im Freien oder Schießstand verballern. Scheppert und qualmt wie eine Sau.

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