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IGNORED

Jungjäger


Hecktor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wird das hier jetzt plötzlich persönlich, oder wie?

Kann ich das :peinlich: im Funkgeräte-Thread auch so werten?

Du erklärst, dass man zum jagen keinen Jagdschein, aber eine Waffe benötigt. Da mache sich einen Reim d'raus wer will. Du hast bestimmt Recht.

zum Jagen braucht man weder Jadgschein noch Schußwaffe, zum JAGEN DÜRFEN aber sehr wohl! so war das gemeint!

nur ein paar kleine denkanstöße: ein wilderer wird wohl kaum seinen jadgschein vorlegen oder ?

es gibt andere möglichkeiten der jagd ausser denen bei denen es knallt, mit oder ohne waffe, oder ?

ich bin kein jäger.... aber.....mitdenken kann ich ;)

zumal das ja schon von anderen personen etliche beiträge zuvor versucht wurde in etwas lustigerer art und weise zu verdeutlichen. hat ja aber wohl nicht jeder verstanden. sich wegen fungeräten aufzuregen ist wohl einfacher :rolleyes:

gruß alzi

( das z.B. war nicht persönlich gemeint, wer das allerdings so verstanden haben will........ )

Geschrieben

solange es wirklich die ausübung der jagd ist brauchst du natürlich nicht immer eine schusswaffe, aber dennoch IMMER einen jagdschein der dich überhaupt dazu berechtigt!!!

und der "wilderer" jagt nicht!!! wie der name schon sagt "wildert" er, und das hat nix mit der jagd zu tun!

Geschrieben

Zur ursprünglichen Frage im Ausgangs-Posting zu einer angeblichen "10-Minutenregelung" habe in meinem ersten Posting hier ausführlich, ensthaft und fundiert eine Antwort gegeben. Siehe:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1050790

Die nachfolgenden Postings, enthielten teilweise ironische bzw. humorvolle Einlagen, die aber nichts desto trotz richtig waren. Ich will das nochmal erklären, dann muss aber auch gut sein:

Zur Aussage, zum "Jagen brauchst du nicht mal einen Jagdschein": Obwohl im nachfolgenden Satz im gleichen Posting, dann darauf hingewisen wurde, dass diese Handlung dann rechtswidrig wäre, wurde dies wohl von einigen wenigen falsch verstanden. Gemeint war damit, dass man zur eigentlichen Handlung des Jagens nicht die kleine grüne Pappe braucht. Unsere Altvorderen hatten in den letzten 10.000 Jahren auch keinen Jagdschein und haben mal mehr, mal weniger erfolgreich gejagt. Jagen im eigentlichen Sinne und Jagdausübung nach BJagdG bitte nicht verwechseln.

Zur Aussage, "zur Jagdausübung nach BJagdG braucht man eine Waffe": Nach dem ein User hier den § 1 BJagdG ins Spiel gebracht hat, gehe ich davon aus, er meint gesetzeskonforme Jagdausübung. Wenn Du im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes und zu diesem konform jagen willst, brauchst man selbstverständlich einen Jagdschein. Auf weitere zwingende Rahmenbedingungen (Jagdbezirke § 3 BJagdG, Jagderlaubnis usw.) will ich hier nicht eingehen. Allerdings auf die Aussage, dass man hier dann eine Waffe braucht. § 1 BjagdG beschreibt nur den Umfang des Gesetzes und verweisst darauf, dass nachfolgende Rechtsvorschriften aus dem Gesetz einzuhalten sind. Wenn ich diese einhalten will, muss ich bspw. a) meinem Abschussplan erfüllen und B) die Sachlichen Verbote hinsichtlich der Waffenwahl einhalten. Und wie das Wort Abschussplan schon asoziiert hat das etwas mit schießen zu tun und in der Regel benötigt man zum Schießen eine Waffe.

Zur Ausage, "zum Jagen brauchst du nicht mal eine Waffe": Diese Aussage hat ein anderer User ins Spiel gebracht und sie ist richtig, auch wenn sie nur eine Teilart des Jagens betrifft, nämlich die des Fallenjagens mit der sog. Totfangfalle. Sammeln von Abwurfstangen und Eiern von Federwild gehört nicht zur Jagdausübung, sondern unterliegt nur dem Aneignungsrecht des JAB.

Jagen = Beschreibung einer Tätigkeit (ob mit oder ohne Jagdschein)

Jagdausübung nach BJagdG = unterliegt dem selben

Jagdrecht = Beschreibung der rechtlichen Grundlage innerhalb derer die Jagd im Geltungsbereich des Gesetzes auszuführen ist

So, jetzt habe ich genug gefaselt und wünsche ich allen Weidmannsheil und Horrido

SWJ

P.S. Persönlich bin ich hier überhaupt nicht geworden; ich lasse mich nur nicht gerne mal so lapidar des "Müllredens" bezichtigen, wenn offensichtlich ist, dass der "Kommentator" die Ausführungen nicht oder missverstanden hat. Und was hier in diesem Thread Äußerungen aus dem "Funkgeräte-Thread zu suchen haben, verschließt sich mir leider gänzlich.

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