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IGNORED

Wechsellauf größeren Kalibers


karlk

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Geschrieben

Lt. meinem SB kann ein Wechsellauf größeren Kalibers für eine Jagdwaffe (Jagscheininhaber/WBK grün) nicht eingetragen werden.

Konkret müsste für eine komplette Büchse Mauser M03 (.30-06), die sich seit längerem in meinem Besitz befindet, der neue, größere WL (9,3x62) zunächst als komplette Waffe eingetragen werden. Anschließend würde der Lauf in .30-06 dann als WL eingetragen!?

Ist das die Praxis einzelner Behörden?

Geschrieben

Quark. Du kannst das Teil zwar nicht nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 erlaubnisfrei erwerben und besitzen, es aber natürlich in die WBK eintragen lassen, wenn Du ein Bedürfnis dafür nachweisen kannst. Und wenn aktuell ein Jagdschein gelöst ist und der größere Lauf nicht nach BJagdG verboten ist, wüsste ich nicht, was dem entgegenstehen sollte.

Eingetragen wird das Ding dann wie gehabt als "Wechsellauf zu lfd. Nr. x".

Alles andere ist umständlich, teuer und absolut sinnlos.

Geschrieben
Quark. Du kannst das Teil zwar nicht nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 erlaubnisfrei erwerben und besitzen, es aber natürlich in die WBK eintragen lassen, wenn Du ein Bedürfnis dafür nachweisen kannst. Und wenn aktuell ein Jagdschein gelöst ist und der größere Lauf nicht nach BJagdG verboten ist, wüsste ich nicht, was dem entgegenstehen sollte.

Eingetragen wird das Ding dann wie gehabt als "Wechsellauf zu lfd. Nr. x".

Alles andere ist umständlich, teuer und absolut sinnlos.

Danke!!!

So war auch mein bisheriger Informationsstand.

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