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IGNORED

Waffenschrank nötig, auch wenn Waffe nie zuhause ist?


jpdavid

Empfohlene Beiträge

Meine Damen und Herren!

Muß man sich einen Waffenschrank leer in's Wohnzimmer hängen wenn man zwar eine Waffenbesitzkarte beantragen will aber eigentlich

-sich dzt. gar keine Waffe beschaffen will, sondern nur mit Leihwaffen auf öffentlichen Plätzen schiessen will

-die Waffe immer im Schützenverein lassen will. Kann in diesem Fall der Schiessstand mit Schrank als sicherer Verwahrungsort angegeben werden?

Besten Dank

JPD

PS Hoppla mea culpa bitte in's Waffenrecht Österreich Forum verschieben

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Servus!

Ähnliche Fragen haben mich auch gequält wie ich meine WBK beantragt habe.

Zu der 1 Frage:

Nein, du brauchst keinen Waffenschrank solange du keine Waffe zuhause hast. Ist doch logisch, oder?

Keine Waffe, kein Schrank nötig.

Das ändert sich natürlich sobald du eine Waffe bzw ein Gewehr kaufst. Ein Gewehr als Kat. C Waffe braucht zwar nicht ausdrücklich einen Waffenschrank, empfehlenswert ist es aber alle mal!

Erinnere dich nur wenn du dir ein Schießeisen kaufen möchtest, an die richtige Reihenfolge: Zuerst Schrank zuhause haben, dann Pistole/Gewehr kaufen.

Das könnte sonst ungut ausgehen.

Zu Frage 2:

Darüber kann ich dir nichts sagen.

Ich weiß allerdings nicht, ob dein Verein die Waffe für dich aufbewahren möchte. Auch weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist.

Für rechtliche Fragen lohnt sich eine IWÖ mitgliedschaft allemal. Der Mitgliedsbeitrag im Jahr ist gering, die Hilfe aber sehr gut.

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Um mit Leihwaffen auf einem behördlich genehmigten Schießstand zu schießen brauchts keine WBK.

die Waffe immer im Schützenverein lassen will.

Warum willst du das machen? Außerdem teile ich die Skepsis von Jutti ob das überheupt irgendein Verein machen würde.

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Ich weiß allerdings nicht, ob dein Verein die Waffe für dich aufbewahren möchte. Auch weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist.

Das wäre die vorauseilende Umsetzung linker Schnapsideen. Jeder vernünftige Vereinsvorstand wird sich dagegen verwehren, weil dann auf einmal Sicherheitsstandards erforderlich würden, die vorher kein Mensch gebraucht hat.

@ jpdavid:

Entweder schieß mit den am Stand vorhandenen Leihwaffen, oder steh dazu, eine Waffe zu besitzen und dann auch die Verantwortung für deren korrekte Verwahrung zu übernehmen.

Wenn Dir beides nicht zusagt, such Dir ein anderes Hobby. Häkeln oder stricken z.B. sind politisch sehr gern gesehen :gutidee:

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Um mit Leihwaffen auf einem behördlich genehmigten Schießstand zu schießen brauchts keine WBK.

Warum willst du das machen? Außerdem teile ich die Skepsis von Jutti ob das überheupt irgendein Verein machen würde.

ad 1) Lieber Egil, auf der Seidler Homepage steht, daß nur Leute mit Dokument schiessen dürfen, denke da werden einige andere Stände gleiche Politiken verfolgen.

Außerdem soll im Ausbaufall schon eine eigene Büchse her.

ad 2) Weil ich nur dort schiessen will, zuhause brauch ich keine.

lg

JPD

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Muß man sich einen Waffenschrank leer in's Wohnzimmer hängen wenn man zwar eine Waffenbesitzkarte beantragen will aber eigentlich

-sich dzt. gar keine Waffe beschaffen will, sondern nur mit Leihwaffen auf öffentlichen Plätzen schiessen will

-die Waffe immer im Schützenverein lassen will. Kann in diesem Fall der Schiessstand mit Schrank als sicherer Verwahrungsort angegeben werden?

0. du redest sehr allgemein von "waffe" - aber an was denkst du? kategorie B, C oder D? das macht einen großen unterschied. das folgende gilt wenn wir von kat. B (genehmigungspflichtig) reden.

1. gibt es so oder so in AT keine pflicht zum waffenschrank. wir haben nur eine pflicht die waffe vor zugriff unberechtigter sicher zu verwahren, und das kann je nach lebensumständen sehr unterschiedliche anforderungen bedeuten bis hinunter zur (unversperrten) schreibtisch-schublade.

2. mit leihwaffen auf öfftl. ständen zu schiessen erfordert so oder so keine WBK. es empfiehlt sich nur einen kundigen begleiter mitzuhaben.

3. eine WBK ist zwar verhältnismäßig einfach zu bekommen aber trotzdem heutzutage kein ganz billiges vergnügen mehr. wenn du keine waffe haben willst, wozu dann das geld/die zeit dafür aufwenden?

4. verwahrung im verein ist keine gute idee. erstens kenne ich zumindest keinen verein der das macht, will auch keiner aufgrund des sicherheitsrisikos (einbruch) und der kosten infolge der auflagen um das in grenzen zu halten. zweitens ist es möglicherweise sogar nicht gesetzeskonform. wenn du dort deinen eigenen schrank hast zu dem nur du zugriff hast ist das ok. aber wenn es da einen "vereinsschlüssel" dafür gibt, kann das ein problem sein (hat jedes mitglied inkl der sekretärin eine WBK und ist daher berechtigt?). das mit dem gemeinsamen zugriff auf eine große menge an waffen ist ohnehin ein dünnes gebiet...

lg

Martin

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ad 1) Lieber Egil, auf der Seidler Homepage steht, daß nur Leute mit Dokument schiessen dürfen, denke da werden einige andere Stände gleiche Politiken verfolgen.

Außerdem soll im Ausbaufall schon eine eigene Büchse her.

ad 2) Weil ich nur dort schiessen will, zuhause brauch ich keine.

ad 1) büchse? ernsthaft? dann reden wir vermutlich von kategorie C (repetierer), du brauchst sowieso keine WBK und verwahrung ist auch relativ unkritisch (solange du keine kinder im haushalt hast)

ad 2) weiterdenken: was tut man nach dem schiessen? richtig! die waffe reiningen, und dazu wirst du sie vermutlich mit nach hause nehmen und daher wohl mindestens bis zum nächsten tag ebendort verwahren müssen...

lg

Martin

p.s.: das mit seidler und wbk bedingung ist so eine sache. müsste man mal konkret telefonisch anfragen wie er sich das praktisch vorstellt wenn zb einer mit seinem KK-gewehr da schiessen möchte für das er keine WBK braucht... ich halte das für nicht praktikabel.

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Das wäre die vorauseilende Umsetzung linker Schnapsideen. Jeder vernünftige Vereinsvorstand wird sich dagegen verwehren, weil dann auf einmal Sicherheitsstandards erforderlich würden, die vorher kein Mensch gebraucht hat.

Lieber Sniper!

Der Unterschied ist halt, die Aufbewahrung im Verein weil ich es WILL nicht weil ich es muß. Warum denkst Du müßten die Sicherheitsstandards erhöht werden, ich denke die Leihwaffen stehen auch bei denen vorort und wenn ein Shop angeschlossen ist stehen da ohnehin dutzende Gewehre herum. Das Standpersonal braucht ja nur auf einer Liste schauen wer da welches gewehr nehmen darf.

@ jpdavid:

Entweder schieß mit den am Stand vorhandenen Leihwaffen, oder steh dazu, eine Waffe zu besitzen und dann auch die Verantwortung für deren korrekte Verwahrung zu übernehmen.

Wie gesagt ich frage für den Fall daß ich mir mal ein Gewehr kaufe und damit ausschliesslich am Stand dort schiesse.

Wenn Dir beides nicht zusagt, such Dir ein anderes Hobby. Häkeln oder stricken z.B. sind politisch sehr gern gesehen :gutidee:

Ich weiß daß Steirer aufbrausend sind, es tut mir leid wenn mein Posting Dich in Rage gebracht hat.

lg

JPD

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Warum denkst Du müßten die Sicherheitsstandards erhöht werden, ich denke die Leihwaffen stehen auch bei denen vorort und wenn ein Shop angeschlossen ist stehen da ohnehin dutzende Gewehre herum. Das Standpersonal braucht ja nur auf einer Liste schauen wer da welches gewehr nehmen darf.

waffengeschäft =/= verein!

ein waffengeschäft (mit angeschlossenem stand) hat von natur aus viele waffen herumstehen und entsprechende sicherheitsvorschriften, das ist ihr business. allerdings haben waffengeschäfte (im gegensatz zu vereinen) nur zu geschäftszeiten offen, nicht am abend oder wochenende wenn du deine freizeit hast...

in AT darf nur eine natürliche person eine waffe besitzen, keine rechtsperson, daher kann ein verein keine waffen haben. sie gehören allenfalls den mitgliedern und sind auf deren WBK eingetragen, sie sind dafür voll persönlich verantwortlich - ein grund mehr die dinger nicht einfach im vereinslokal zum freien zugriff zu belassen.

90% der vereine haben gerade mal eine bessere baracke als vereinsheim und müssten massiv aufrüsten um den sicherheitsvorschriften gerecht zu werden.

bei meinem verein wäre das theoretisch kein thema (viel sicherer als in einem polizeigebäude geht ja wohl nicht), dennoch wollen sie das nicht weil die haftungsfrage wenn irgendetwas ist eine absolut unklare ist.

lg

Martin

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ad 1) büchse? ernsthaft? dann reden wir vermutlich von kategorie C (repetierer), du brauchst sowieso keine WBK und verwahrung ist auch relativ unkritisch (solange du keine kinder im haushalt hast)

ad 2) weiterdenken: was tut man nach dem schiessen? richtig! die waffe reiningen, und dazu wirst du sie vermutlich mit nach hause nehmen und daher wohl mindestens bis zum nächsten tag ebendort verwahren müssen...

lg

Martin

p.s.: das mit seidler und wbk bedingung ist so eine sache. müsste man mal konkret telefonisch anfragen wie er sich das praktisch vorstellt wenn zb einer mit seinem KK-gewehr da schiessen möchte für das er keine WBK braucht... ich halte das für nicht praktikabel.

Lieber Martin alles klar ich versteh' den Punkt jetzt. Ein unbewachter reiner Schiessstand gefüllt mit 40 Gewehren wäre zu verlockend.

Gedacht habe ich aber an einen Stand der ohnehin an einen Waffenhändler angeschlossen ist und in dem dementsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein müssen. Im derzeitigen Gesetz steht ohnehin eine " Depotmöglichkeit" für die eigene Waffe bei einem Waffenhändler, warum nicht diese nutzen.

Das mit dem Putzen ist auch ein Punkt, dachte aber das könne man vorort machen, ein quasi geselliges Waffenreinigen wie beim BH.

Zur Büchse: denke an ein K98k für den brauch ich die WBK.

lg und danke an alle für die Kommentare.

JPD

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Gedacht habe ich aber an einen Stand der ohnehin an einen Waffenhändler angeschlossen ist und in dem dementsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein müssen. Im derzeitigen Gesetz steht ohnehin eine " Depotmöglichkeit" für die eigene Waffe bei einem Waffenhändler, warum nicht diese nutzen.

Das mit dem Putzen ist auch ein Punkt, dachte aber das könne man vorort machen, ein quasi geselliges Waffenreinigen wie beim BH.

Zur Büchse: denke an ein K98k für den brauch ich die WBK.

händler -> öffnungszeiten & kosten; die beiden händler mit schiesstand in wien betreiben keinen feuerwaffen-verein. als gewerbetreibende vermute ich mal werden sie für ausreicehnd geld deine wünsche erfüllen, aber steht das dafür?

am nächsten kommt dem evtl der felsenkeller, fritz hatte immer einige schau-/leihstücke in der vitrine. weiss nicht wie er es bzgl ohne WBK schiessen handhabt bzw ob er bereit wäre eine verwahrung zu machen, glaube ich kaum. der verein der im felsenkeller eingemietet ist ist wieder eine andere sache als die betriebsgesmbh, auch dort müsstest du ggf nachfragen, rechne aber nicht mit positivem echo.

ich weiss jetzt nicht was du mit der "depotmöglichkeit" aus dem gesetz genau meinst?

geselliges putzen: hast du in einem geschäft schon mal leute gesellig rumsitzen und putzen gesehen?

K98k: als repetierer Kat. C, WBK benötigst du nur wenn du VM-munition erwerben willst.

jetzt werde ich aber langsam neugierig - was sind für dich gründe die waffe nicht zuhause haben zu wollen?

lg

Martin

edit @putzen: üblicherweise ist in den vereinslokalen das hantieren mit den waffen strengstens untersagt, dürfen nur am stand ausgepackt werden! beim herumzeigen / putzen könnte zu leicht jemandem etwas passieren. ein grund mehr dass das jeder zuhause macht.

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Du wolltest bei einem Händler schießen mit angeschlossenem Schießstand?

Da gibts AFAIK nur den Seidler in Wien.

Ich geh ab und an auch zum Seidler schießen. Aber eher weil er sehr nahe zu mir ist, und nicht weil ich mich dort so wohl fühle.. Der nimmt gute 8 Euronen pro angefangene 1/2 Stunde (!!) Dafür bekommst du bei einem anständigen Verein schon ne ganze Stunde.

Ich selber hab auch mal beim Seidler KK Gewehr (Kat. C) geschossen. Das ist garkein Problem. Kat C schießen kann man auch ohne Waffenrechtliches Dokument. Allerdings gibt es für dich ein paar Probleme.

Der Schießstand vom Seidler ist NUR für Faustfeuerwaffen oder KK-gewehre. Großkaliber-Gewehre (Wie dein genannter K98k) sind NICHT für den Stand geeignet wegen zu hoher Geschoßenergie für den Kugelfang. Ausserdem vermietet der Seidler seine Leihwaffen nur an WBK/WP-Inhaber.

Wie ich noch keine WBK hatte, wollte ich mir mal ne Glock ausborgen. Wie ich gesagt habe, ich habe keine WBK, da wurde mir gesagt ich müsse den Waffenführerschein mal bei denen machen (Sachgemäßer umgang mit Waffen) und man müsse wegen einem Waffenverbot gegen mich überprüfen - dauer: ein paar Tage. Mit dem Waffenführerschein und einem Führerschein als "Pfand" bei der KAssa hinterlegt, könnte ich dann eine Glock ausborgen. Insofern konnte ich da nicht mit einer Leihwaffe schießen. Ich hab auch drauf gepfiffen...

Für dich fällt das Thema Seidler sowieso also vom Tisch, weil der Stand für dich nicht geeignet ist. Eine Alternative wäre für dich das Beschussamt in Süssenbrunn.

Die nehmen ähnliche Preise (20 Euro/Stunde), brauchen aber kein Waffenrechtliches Dokument. Dort hab ich mein M91/30 und M39 (beides Kat. C)geschossen und eine H&K P30 (Kat B!) ohne das irgendjemand nach einer WBK gefragt hatte...

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Ich weiß daß Steirer aufbrausend sind, es tut mir leid wenn mein Posting Dich in Rage gebracht hat.

Gemessen an dem Posting bezweifle ich Deine intellektuelle und charakterliche Kapazität, eine Waffe handzuhaben.

Ich war mitnichten in Rage, bin es auch jetzt nicht. Im wesentlichen hab ich nur in Kurzform das geschrieben, was Martin sehr ausführlich geschildert hat.

Hättest Du gleich gesagt, daß es Dir um eine Büchse geht, wäre mir auch der Gedanke an eine Leihwaffe gar nicht gekommen.

Wie hast Du Dir diverse Reinigungs - und Pflegetätigkeiten vorgestellt ?

Ich bleibe dabei: Häkeln oder stricken. Ist besser, wenn man die Verantwortung für die sachgerechte Aufbewahrung einer Waffe nicht übernehmen will.

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händler -> öffnungszeiten & kosten; die beiden händler mit schiesstand in wien betreiben keinen feuerwaffen-verein. als gewerbetreibende vermute ich mal werden sie für ausreicehnd geld deine wünsche erfüllen, aber steht das dafür?

am nächsten kommt dem evtl der felsenkeller, fritz hatte immer einige schau-/leihstücke in der vitrine. weiss nicht wie er es bzgl ohne WBK schiessen handhabt bzw ob er bereit wäre eine verwahrung zu machen, glaube ich kaum. der verein der im felsenkeller eingemietet ist ist wieder eine andere sache als die betriebsgesmbh, auch dort müsstest du ggf nachfragen, rechne aber nicht mit positivem echo.

ich weiss jetzt nicht was du mit der "depotmöglichkeit" aus dem gesetz genau meinst?

geselliges putzen: hast du in einem geschäft schon mal leute gesellig rumsitzen und putzen gesehen?

K98k: als repetierer Kat. C, WBK benötigst du nur wenn du VM-munition erwerben willst.

jetzt werde ich aber langsam neugierig - was sind für dich gründe die waffe nicht zuhause haben zu wollen?

lg

Martin

edit @putzen: üblicherweise ist in den vereinslokalen das hantieren mit den waffen strengstens untersagt, dürfen nur am stand ausgepackt werden! beim herumzeigen / putzen könnte zu leicht jemandem etwas passieren. ein grund mehr dass das jeder zuhause macht.

Lieber Martin,

die Gründe sind folgende:

Ich habe nur eine freie Wand im Wohnzimmer direkt über dem Fernseher, dort einen Waffentresor hinzuhängen in der Form und Größe wie man sie im Internet abgebildet findet, will ich vermeiden. Das Kellerabteil ist feucht und praktisch "öffentlich". Die Nutzräume bereits überfüllt.

Öffnungszeiten sind kein Thema, da ich selbstständig bin. Mein Idealfall hätte so ausgesehen: Hin zum Stand, Waffe ausfassen, 50 Schuss schiessen, Waffe putzen, abgeben und ab nach Hause. D.h. es handelt sich rein um ein Übungsgerät. Deswegen will ich es auch vermeiden es wöchentlich in der U-Bahn hin- und herzutragen.

In Unkenntnis der aktuellen Regeln habe ich wirklich angenommen, es gäbe beim Stand eine Art Vorzimmer in dem geputzt werden kann.

Zum Thema Depot: habe vor kurzem im Internet gelesen, daß man eine Waffe beim Waffenhändler deponieren kann, diese wird dann sogar aus der WBK ausgetragen, gehört einem aber noch. Nachteil ist halt, daß man sie halt nicht mitnehmen kann.

Vielen Dank nochmal für Eure Antworten, sie haben geholfen viele Dinge vorab zu klären.

lg

JPD

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Also reden wir jetzt von Langwaffe oder FFW?

Wenn du alleine lebst, dann reicht eine ordentliche "Außensicherung"(bei Wohnungen in oberen Stockwerken zB eine einbruchshemmende Türe) schon aus. "Innen" reicht dann zB eine Geldkasette(gegen Zugriff durch zB deine Gäste) oder eine versperrbare Lade, Kommode, Schranktüre.

Das AB in Wien hat da tlw. leider ganz eigen Ansichten, aber auch denen ist slebst bei geringem Platzbedarf nachzukommen.

Für eine Langwaffe(so KatC, angenommener Fall K98 wäre das) reicht in diesem Fall ebenfalls eine zB versperrbare Schranktüre(fürs AB Wien aus Massivholz und nicht Presspan :gaga: )

Zum Seidler: Im IWÖ Forum gabs eine Geshcihte da hat sich jemand dr keine WBK hatte beim Seidler eine Pistole "gekauft" und ging regelmäßig beim Seidler schießen. Manche haben das angezweifelt, aber ich halte das durchaus für möglich. Die rechtliche Seite ist dann eben soetwas wie eine "Dauermiete" oder exclsives Nutzungsrecht. Waffe bleibt Eigentum des Händlers, nur er garantiert dir für die geleistete Summe das nur du damit schießt und das er sie nicht verkauft. Geht dann natürlich nur und exclusiv auf seinem Schießstand weil verbringen darfst du sie ja nicht. Rechtlich völlig ok.

Deshalb glaube ich auch das die Einschränkung nur für Dokumenteninhaber nicht so streng zu sehen ist.

Wie du allerdings siehst ruft das reine "konsumieren" unter Waffenbesitzern etwas Irritationen aus. Ist halt eigentlich kein "Jahrmarktsgeschäft" und gewöhnliche "Gaudi" und ein Waffenbesitzer nimmt die "Mühen" und die Verantwortung normalerweise schon bewußt auf sich.

Aber jeder wie er will.

edit und PS: Ich habe den Eindruck, daß du teilweise mit Vorstellungen aus dem deutschen Waffenrecht und Bestimmungen die bei uns nicht zutreffen, die bei uns aber offenbar durch die Kettner und Frankoniakataloge Eingang in die Köpfe mancher Waffenbesitzer und leider auch Händler bekommen haben, an die Sache rangehst.

Hast du dich schon mal mit dem Waffengesetz 1996 auseinandergesetzt? Ich meine selbst gelesen? Vieles was einem nämlich tlw. vermittelt wird (und leider eben auch durch manche Händler oder Vereinskaiser) stimmt einfach nicht.

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Ich habe nur eine freie Wand im Wohnzimmer direkt über dem Fernseher, dort einen Waffentresor hinzuhängen in der Form und Größe wie man sie im Internet abgebildet findet, will ich vermeiden. Das Kellerabteil ist feucht und praktisch "öffentlich". Die Nutzräume bereits überfüllt.

Öffnungszeiten sind kein Thema, da ich selbstständig bin. Mein Idealfall hätte so ausgesehen: Hin zum Stand, Waffe ausfassen, 50 Schuss schiessen, Waffe putzen, abgeben und ab nach Hause. D.h. es handelt sich rein um ein Übungsgerät. Deswegen will ich es auch vermeiden es wöchentlich in der U-Bahn hin- und herzutragen.

In Unkenntnis der aktuellen Regeln habe ich wirklich angenommen, es gäbe beim Stand eine Art Vorzimmer in dem geputzt werden kann.

ich freue mich ja über jeden, der ein interesse am schiessport aufbringt und ich bin sicher dass es eine akzeptable lösung für deine situation gibt. also wie gesagt, das waffengesetz fordert eine vor zugriff unberechtigter sichere verwahrung, keine speziellen schränke.

kellerabteil würde ich auch für in jeder hinsicht ungeeignet halten.

wenn du also Kat. C hast, nicht gerade im souterrain oder erdgeschoss wohnst (sodass durch einschlagen der schreibe leicht eingebrochen werden könnte) und keine kinder im haushalt dann stell das ding einfach in eine ecke deines kleiderschranks in der es kein gewand versaut. (oder gleichwertig, es könnte auch eine schublade unter deinem bett sein). fertig.

wenn du kat. B hast, dann hast du zwei möglichkeiten: unter den gleichen bedingungen wie in ersterem fall + wenn du alleine lebst - dann ist die verwahrung so immer noch als sicher anzusehen ("vor zufallszugriffen rechtmäßig anwesender dritter geschützt" sagt das gesetz da). wenn du eine lebensgefährtin hast, dann könnte sie auch eine WBK machen (somit sind beide berechtigt) - die verwahrung in der form ist immer noch sicher. wenn sie das nicht will, dann benötigst du einen versperrbaren schank zu dem nur du zugang hast. das muss aber kein riesenkasten und kein schwerer tresor sein.

wenn du kinder im haushalt hast wirst du schon einmal aus ureigenstem interesse etwas maximal sicheres bevorzugen, da die gutesten tlw. eine erstaunliche kreativität und energie beim erkunden von geheimnissen entwickeln. so oder so wird es daher auf jeden fall das beste sein, du bindest sie von anfang an aktiv ein, zeigst ihnen was das ist, wie das funktioniert, was das anrichtet - das dämmt neugier ein.

ich würde hier mal die zeit investieren und waffenhändler aufsuchen und mich dort mal beraten lassen was für schränke / verwahrmöglichkeiten es so gibt. es muss nicht immer der unförmige riesenblechkasten sein, es gibt auch andere lösungen!

das thema des transports in der ubahn ist auch gefallen... mit einem geigenkasten fällst du in wien nicht auf ;)

nein ernsthaft, wo kannst du das K98k überhaupt schiessen... es gäbe hier den SKH (Sportklub Handelsministerium) in Süssenbrunn/Wielandweg, gleich beim Beschussamt. Öffentlich inklusive einem gewissen "hatsch" einingermassen erreichbar. die haben eine sehr große und vielseitige Anlage. das könnte ein guter verein für deine zwecke sein, kontaktier die mal!

seidler wie gesagt nur FFW + KK gewehr - daher nix für dich

springer in der josefsgasse - dort darfst du glaube ich alles schiessen, besonders prickelnd ist der 30m lange erdkeller aber nicht gerade. für FFW ganz OK, aber 25-30 m für ein Ordonnanzgewehr? naja, artgerecht ist das nicht :)

HSV Stammersdorf - die kenn ich (noch) nicht persönlich, haben aber eine 100m anlage, öffi etwas mühsam erreichbar.

recht neu, kenne ich auch noch nicht persönlich: SSCA SportSchützenClub Altmannsdorf /Sagedergasse 18, 1120 Wien hat eine 100m zuganlage, öffi gut erreichbar.

und das wars dann IMHO auch schon in wien.

nächste stationen wo du mit deinem gewehr aufkreuzen kannst: brunn am gebirge / felsenkeller (kurz!); wiener neustadt / mannlicher schiesszentrum (auch sehr lange bahn!); matzendorf-hölles / SSC MaHö und vielleicht gibt's da oder dort noch einen verein der etwas in gewehr macht, da können dir andere die sich in der langwaffen-szene besser auskennen mehr tipps geben. aber alles nur mit auto. gewehr im stadtgebeit ist halt etwas schwierig zu realisieren - wo jeder quadratmeter unsummen kostet baut man keine 100m anlagen :)

Zum Thema Depot: habe vor kurzem im Internet gelesen, daß man eine Waffe beim Waffenhändler deponieren kann, diese wird dann sogar aus der WBK ausgetragen, gehört einem aber noch. Nachteil ist halt, daß man sie halt nicht mitnehmen kann.

ja das geht da das gesetz zwischen eigentum und besitz unterscheidet. ich könnte eigentümer von hunderten kat.-B waffen sein, beitzen (die tatsächliche verfügungsgewalt ausüben) darf ich nur soviele, wie meine WBK gestattet. das macht jedenfalls u.a. auch die gemeinsame verwahrung rechtlich etwas problematisch wenn auch nicht unmöglich. diese regelung gilt nämlich nicht auf behörlich genehmigten schiesständen, d.h. dort kann ich jederzeit mit einem ganzen arsenal hantieren. aber wenn alle plätze meiner WBK belegt sind eine weitere B-waffe für einen freund zuause verwahren? nicht mehr ok :)

praktisch wird dieses übertragen an den händler vor allem für verkäufe auf kommission genutzt. kein eigentumsrisiko für den händler aber du hast sofort wieder einen platz auf der WBK frei. wie immer kostet das natürlich etwas, auch ein waffenhändler hat ein limit bzgl der anzahl waffen die er auf lager haben darf und wenn diese kapazität mit waffen aufgebraucht wird, mit denen er kein geschäft macht... dann muss erdas ding natürlich auch bei jeder inventur wieder vorweisen können - er ist ja verantwortlich, muss immer schön aufpassen dass du damit nicht aus dem laden spazierst.... nunja, die begeisterung wird sich in grenzen halten.

in welcher ecke von wien bist du ungefähr? evtl kann ich dich mal wohin mitnehmen um dir das in ruhe anzusehen...

lg

Martin

p.s.: da wir dauernd von einer Kat. C waffe sprechen ist vieles ohnehin unkomplizierter, auch die frage ob ein händler sie für dich verwahren würde (kein ein- / austragen erforderlich). nur schade dass die händler keine entsprechenden stände betreiben.

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Angeblich weil die bösen, unfähigen Ordonnanzschützen die Rahmen zerschießen würden.

Habs selber nur aus dem IWÖ-Forum, da der Stand für mich mittlerweile ausserhalb wirtschaftlich vertretbarer Reichweite liegt.

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Lieber Martin, liebe Leute,

alle Fragen sind meinerseits nun hinreichend geklärt:

Auf die WBK verzichte ich, da ich vorerst ohnehin nur mit Kat C Karabiner schiessen möchte.

Die Aufbewahrung wird zuhause vorgenommen in einem versperrten Transportkoffer oben im Schrank. ( damit das Kind nicht hinkommt ). Die Problematik mit einer Verwahrung vorort habe ich eingesehen, danke nochmals für die geduldige Diskussion.

Die Fa. Seidler habe ich nur in's Spiel gebracht, weil diese die Standbenützung zumindest auf der Homepage explizit an die WBK bindet.

Das mit dem Schiesszentrum find' ich echt schade, g'rad' weil das Schiessen über Kimme und Korn für mich den Reiz ausmacht.

Besten Dank

JPD

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Lieber Martin, liebe Leute,

alle Fragen sind meinerseits nun hinreichend geklärt:

Auf die WBK verzichte ich, da ich vorerst ohnehin nur mit Kat C Karabiner schiessen möchte.

Die Aufbewahrung wird zuhause vorgenommen in einem versperrten Transportkoffer oben im Schrank. ( damit das Kind nicht hinkommt ). Die Problematik mit einer Verwahrung vorort habe ich eingesehen, danke nochmals für die geduldige Diskussion.

Die Fa. Seidler habe ich nur in's Spiel gebracht, weil diese die Standbenützung zumindest auf der Homepage explizit an die WBK bindet.

Das mit dem Schiesszentrum find' ich echt schade, g'rad' weil das Schiessen über Kimme und Korn für mich den Reiz ausmacht.

Besten Dank

JPD

Liebe Leute kurzer Nachtrag ich wohn' in der Brigittenau. Werde mal die öffentlichen Zeiten in die gabrissen und nach Süssenbrunn ausmessen.

lg

JPD

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