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Gast We are Borg

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Gast We are Borg

Dick Heller, der Kläger, der das Waffengesetz von Washington DC zu Fall brachte, klagt erneut gegen den Bürgermeister und die Stadtverwaltung.

Nach seiner Meinung ist die praktische Umsetzung der waffenrechtlichen Vorgaben des Obersten Gerichtshof der USA völlig unzureichend.

http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/conte...8072801357.html

D.C. Is Sued Again Over Handgun Rules

The man who successfully challenged the D.C. handgun ban before the U.S. Supreme Court filed a second federal lawsuit yesterday, alleging that the District's new gun-registration system is burdensome and continues to unlawfully outlaw most semiautomatic pistols.

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:eclipsee_gold_cup::icon14::icon14::icon14:

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Tja, diese miesen ....... in D.C. spekulieren ganz klar darauf, dass sich das Verfahren nochmal bis ganz nach oben durchschleppt und sich dann die Zusammensetzung des Höchsten Gerichts geändert hat (war damals ja nur eine Entscheidung 5:4 PROGun).

Heller lässt sich jedenfalls nichts gefallen - Chapeau!

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...und Ihr heult über die Waffengesetzgebung in Deutschland :traurig_16: und wünscht Euch "amerikanische Verhältnisse" :bud:

Ich denke/hoffe, dass nach der grundsätzlichen Entscheidung des Supreme Court pro privaten Waffenbesitz dies nicht durch eine nachrangige Rechtsinstanz in Form einer verworrenen Einzelgesetzgebung wieder ad absurdum geführt wird.

Leider liesse das amerikanische Rechtssystem solche Fälle zu - "state law beats federal law"

Eine klassische 1911er in die Kategorie "Maschinengewehr" einzureihen zeigt doch sehr deutlich, dass nicht nur in Deutschland kranke Gehirne kranke Gesetze machen. :gaga:

so long,

CM :)

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...und Ihr heult über die Waffengesetzgebung in Deutschland :traurig_16: und wünscht Euch "amerikanische Verhältnisse" :bud:

Der Ausdruck "amerikanische Verhältnisse" ist im Zusammenhang mit dem Waffenrecht eben absurd und zeigt nur, dass der jeweilige Sprecher keine Ahnung hat (ich meine jetzt nicht Dich).

Ich denke/hoffe, dass nach der grundsätzlichen Entscheidung des Supreme Court pro privaten Waffenbesitz dies nicht durch eine nachrangige Rechtsinstanz in Form einer verworrenen Einzelgesetzgebung wieder ad absurdum geführt wird.

Leider liesse das amerikanische Rechtssystem solche Fälle zu - "state law beats federal law"

Der Begriff "state law beats federal law" gilt hier nicht, da Dick Heller sich hier nicht auf ein Bundesgesetz, sondern auf die Verfassung beruft; und dagegen darf selbstverständlich kein Bundesstaat verstoßen.

Eine klassische 1911er in die Kategorie "Maschinengewehr" einzureihen zeigt doch sehr deutlich, dass nicht nur in Deutschland kranke Gehirne kranke Gesetze machen. :gaga:

Vollkommen richtig. Und weil die amerikanischen Gründerväter vorausgesehen haben, welche seltsamen Politiker-Kreaturen ihnen über kurz oder lang nachfolgen werden, haben sie die Bill of Rights verfasst. Leider noch nicht deutlich genug. Sie hätten schreiben sollen:

"Jeder Bürger hat das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen. Jeder Politiker, der dies anzweifelt, ist mit Gewalt aus dem Amt zu jagen."

Und was das dzt. gültige Waffenrecht betrifft - das aus Arizona oder aus New Hampshire würde ich mir hier auch gefallen lassen! :pro:

Trenck

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Ihr scheint das Urteil nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden zu haben.

Positiv ist, das waffenbesitz als grundrecht anerkannt ist.

Es gibt jedoch ein grosser aber:

"2. Like most rights, the Second Amendment right is not unlimited. It is not a right to keep and carry any weapon whatsoever in any manner whatsoever and for whatever purpose: For example, concealed weapons prohibitions have been upheld under the Amendment or state analogues. The Court’s opinion should not be taken to cast doubt on longstanding prohibitions on the possession of firearms by felons and the mentally ill, or laws forbidding the carrying of firearms in sensitive places such as schools and government buildings, or laws imposing conditions and qualifications on the commercial sale of arms. Miller’s holding that the sorts of weapons protected are those “in common use at the time” finds support in the historical tradition of prohibiting the carrying of dangerous and unusual weapons. Pp. 54–56."

Dieser Satz im Urteil erlaubt eindeutig einschränkungen vom Grundrecht. Endlose Verfahren sind also vorprogrammiert über die Frage was noch eine akzeptabele einschränkung ist und was nicht.

Der NRA ist nicht so gross geworden wie sie ist, weil in der USA waffenrechtsmässig alles unumstritten ist. Im gegenteil, die regionale Unterschiede sind bei weiten extremer als bei uns.

Weiter kämpfen mussen die Ami's in so mancher Bundesstaat also "lustig" weiter, die freudeschreien sind noch etwas verfrüht.

Auch wieder positiv: die kämpfen wenigstens :bud:

Adriaan

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Es gibt jedoch ein grosser aber:

"2. Like most rights, the Second Amendment right is not unlimited. It is not a right to keep and carry any weapon whatsoever in any manner whatsoever and for whatever purpose: For example, concealed weapons prohibitions have been upheld under the Amendment or state analogues. The Court’s opinion should not be taken to cast doubt on longstanding prohibitions on the possession of firearms by felons and the mentally ill, or laws forbidding the carrying of firearms in sensitive places such as schools and government buildings, or laws imposing conditions and qualifications on the commercial sale of arms. Miller’s holding that the sorts of weapons protected are those “in common use at the time” finds support in the historical tradition of prohibiting the carrying of dangerous and unusual weapons. Pp. 54–56."

Dieser Satz im Urteil erlaubt eindeutig einschränkungen vom Grundrecht. Endlose Verfahren sind also vorprogrammiert über die Frage was noch eine akzeptabele einschränkung ist und was nicht.

Das meinte ich mit "die Gründerväter haben sich nicht klar genug ausgedrückt". Aber es ist wohl verständlich, dass sie nicht die Spitzfindigkeiten der Rechtsverdrehern der heutigen Zeit voraussehen konnten.

Trenck

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Gast We are Borg
Tja, diese miesen ....... in D.C. spekulieren ganz klar darauf, dass sich das Verfahren nochmal bis ganz nach oben durchschleppt und sich dann die Zusammensetzung des Höchsten Gerichts geändert hat (war damals ja nur eine Entscheidung 5:4 PROGun).

Die wahrscheinlichsten Anwärter auf das Ausscheiden durch Tod oder Ruhestand sind aber allesamt die linksliberalen, von den Dems nominierten Richter.

Die (semi)konservativen Richter sind alle noch nicht völlig vergreist: Samuel Alito ist Jahrgang 1950, Clarence Thomas 1948, Chief Justice John Roberts 1955, nur Anthony Kennedy und Antonin Scalia sind beide Jahrgang 1936.

John Paul Stevens hingegen ist Jahrgang 1920, Ruth Bader Ginsburg 1933, Steven Breyer 1938 und David Souter 1939.

Die wahrscheinlichsten Anwärter auf ein Ausscheiden in nächster Zeit sind also Stevens und Ginsburg. Selbst wenn ein hypothetischer Präsident Obama diese beiden durch neue Liberale ersetzen sollte, würde sich das Kräfteverhältnis im SCOTUS nicht ändern.

Natürlich könnte auch jederzeit einer der konservativen Richter plötzlich schwer krank werden oder sterben. Das wäre im Falle eines US-Präsidenten Obama wirklich ungünstig!

Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich dieses Verfahren nochmals bis zum obersten Gericht hinzieht. Spätestens beim Bundesappellationsgericht wird das Verfahren enden, da der SCOTUS höchstahrscheinlich eine abschließende Revision nicht zur Entscheidung annehmen wird, da das Präzedenzurteil von hinreichender Klarheit war.

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