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IGNORED

EU WAFFENRICHTLINIE Online - 8. JUli 2008


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:...SOM%3a%44E:HTML

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...%3a%44E%3a%50DF

Artikel 3 : Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft

Geschrieben

Tja,

haben alle verpennt.

Hab ich bereits vor Monaten gepostet.

Geschrieben

Nachdem das wieder so ein Änderungstext ist (ersetze Nummer 3 mit 5, streiche Nummer 6,...), gibt es hier die ursprüngliche Regelung:

Hier bei der ELF findet sich ein Link zu dem Dokument. Es ist die 91/477/EWG. Wer will kann ja ein komplett neues Dokument zusammen basteln.

Geschrieben

Hallo!

Hier zwei Punkte, die mich ob der Möglichkeiten aufhorchen lassen:

Munition, Seite 3, 1C)

Als Munition gelten auch ihre Komponenten, wenn im Mitgliedsstaat genehmigungspflichtig.

War schon einmal hier in der Diskussion, könnte man ohne Mißtrauen als harmlos bewerten.

Im Zuge der EU-weiten Harmonisierung ist klar, wo die Reise hingeht.

Besitz von Waffen, Seite 5)

"Die Mitgliedsstaaten können die Genehmigung für den Besitz von Waffen entziehen, wenn eine der

Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt ist."

Mal abgesehen davon, daß das Bedürfnisprinzip ewig bleiben wird, (das "können" ist wohl mit "werden"

gleichzusetzen), ist diese Regelung für Altbesitz problematisch, und für die

"Nicht-mehr-18-Termine"-Sportschützen.

Aber vielleicht bin ich auch nur zu mißtrauisch.

Grüße

GS

Geschrieben
Betrifft ja auch nur die Gesetzgeber und nicht die User hier. :rolleyes:

Aber ist natürlich schon interessant, was noch umzusetzen ist.

Sorry Sachbearbeiter,

aber da muss ich Dir vehement wiedersprechen.

Oder bist Du der Meinung, dass diese Richtlinie - wenn umgesetzt - nur für Bundestag und Bundesrat gelten ? :rolleyes: Wohl kaum !

EU - Richtlinien sind für die EU - Staaten bindend !

Innerhalb der gesetzten Frist muss sie jede Regierung in nationales Recht umgesetzt haben - und auf wen wird dies dann wohl angewandt ?

In dem Metier bin ich nun etwas bewanderter als Mancher hier.

Wir hätten dazumal versuchen müssen Druck auf Brüssel auszuüben und zwar länderübergreifend.

Eine verpasste Chance mehr.

Geschrieben
Hallo!

Hier zwei Punkte, die mich ob der Möglichkeiten aufhorchen lassen:

Munition, Seite 3, 1C)

Besitz von Waffen, Seite 5)

"D.........das "können" ist wohl mit "werden"

gleichzusetzen), ist diese Regelung für Altbesitz problematisch, und für die

"Nicht-mehr-18-Termine"-Sportschützen.

Aber vielleicht bin ich auch nur zu mißtrauisch.

Grüße

GS

Garantiert NICHT! Wartet mal ab, was ohne entsprechenden Gegenwind durch eine Partei oder eine Gruppierung von den Spezialspezialisten/innen um SvN ins WAffG 2010 gepackt wird. Und wieder schön unlogisch auf- und um- und eingebaut, damit die meisten es erst beim 10ten lesen bemerken, wenn sie sich zudem intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Wenn man bedenkt, welcher Kenntnisstand hier z.T. (kein Vorwurf, sondern normal und einfach ein Fakt) offenbart wird, ist klar, dass diese Rechnung auch dann wieder aufgehen wird. Wieder werden jede Menge anständige Menschen meist ohne es erstmal zu bemerken, kriminalisiert. Der Weg wird zur Zeit wieder fein säuberlich durch verschiedene "Auslegungen", "Interpretationen" Rechtsauffassungen" mit entsprechenden Versuchen am lebenden Objekt bereitet.

Jeder, der sich jetzt planieren lässt, steht nicht mehr als Hindernis im Weg und die Steine drumrum lassen sich besser eindrücken. Immer an den einzelnen Ast und die Äste denken.

Geschrieben

Fast jeden Tag werden neue Richtlinien, Verordnungen usw. im EU-Amtsblatt veröffentlicht, dabei verweist ein EU - Amtsblatt i.d.Regel auf mehrere neue Rechtsvorschriften die darin verlinkt werden.

Dieses Jahr bis jetzt 184 Amtsblätter und entsprechend hunderte dahinterstehende Texte.

Logischerweise schaffen es nur die lt. EU wichtigsten davon, schon auf der der EU Amtsblatt Portalseite zu stehen und direkt verlinkt zu werden, ohne das man über die Suche oder das entsprechende Amtsblatt gehen muß,

und dort auf der Portalseite auch einige Tage "stehen zu dürfen".

Die Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG ist so ein - offensichtlich wichtiges - Dokument .

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