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IGNORED

Versuchter Versicherungsbetrug, waffenrechtliche Folgen?


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen Leute,

hier eine Fragestellung, mit der sich ein Jagdfreund gerade beschäftigen muss.

Der Jagdfreund hat in 2006 "fälschlicherweise" eine zu hohe Reparaturrechnung (ein als Rechnung ausgefertigter Kostenvoranschlag...es steht aber Rechnung darauf) für sein Auto bei seiner Versicherung eingereicht.

Dies hat er jedoch knapp zwei Monate später revidiert, da er bemerkt hat, daß diese "Kostenvoranschlag-Rechnung" nicht mit seinen Mitarbeiter-Prozenten ausgeführt war, die er als Mitarbeiter in einem Autohaus bekommt.

Wie gesagt, diese korrigierte Rechnung, nun mit seinen Prozenten hat er mit einem Begleitschreiben und einer entsprechenden Entschuldigung eingereicht.

Passiert ist nichts, zwei Jahre lang, auch nicht auf Nachfragen bei der Versicherung.

Nun bekommt der Jagdfreund letzte Woche eine Vorladung von der Polizei in der er als Beschuldigter wegen Betruges der Versicherung vernommen werden soll.

Er hat jedoch niemals Geld von der Versicherung gesehen.

Er hat natürlich ersteinmal über seinen Anwalt Akteneinsicht gefordert, macht sich aber extreme Sorgen um seine Zuverlässigkeit.

An die rechtskundigen unter Euch daher die Frage,

was kann aus so einer Geschichte werden ?

Zur Info, der Jagdfreund hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und ist nicht vorbestraft.

Danke für Eure Meinungen !

Govt

Geschrieben

Wenn der Vorgang bei "Deinem Jagdfreund"... :021: ... genauso abgelaufen ist, sollte sich die Sache nach der Vernehmung erledigt haben.

Geschrieben
... ein Jagdfreund...

Der Jagdfreund ...

... der Jagdfreund...

... der Jagdfreund...

also, :eclipsee_gold_cup: deinen jagdfreund :eclipsee_gold_cup:

kannste beruhigen.

vollendeter berug: nix, da nix gezahlt

versuchter betrug - schon sehr fraglich, aber egal, da jedenfalls rücktritt.

alles aber ohne ein gewähr :rolleyes:

Geschrieben

§ 263 StGB (Betrug) setzt die ABSICHT voraus, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die sdürfte bei dem "Rücktritt", also Bemerken der falschen Rechnugsstellung, nichtnachweisbar sein, sonst wäre das Ding ja weitergelaufen.

Vermögensvorteil würde auch nicht verschafft, da keine Zahlung erfolgte.

Ob man einen Versuchh konstatiert, bleibt dahingestellt.

§ 265 (Versciherungsmißbrauch) dürfte auch entfallen, da die Beschädigung wohl nicht selbst und nicht aus dem Grund des "Vermögensvroteils" vorgenommen wurde. Auch hier ist der Versuch strafbar.

Fazit: Es wird, wohl auf Grund einer (automatischen?) Anzeige der Versicherungsgesellschaft ermittelt. Hat es sich wie geschildert zugetragen, wird es dafür Belege/Zeugen geben. Dann entscheidet die StA, ob anklage erhoben wird, ob ein anderer Weg beschritten wird oder ob eingestellt wird.

Am besten beraten ist man, hier ienen Fachanwalt einzuspannen und ihn ALLES weitere regeln zu lassen. Man muß ihm nur vorgeben, mit welchen "Sanktionen" man notfalls einverstanden ist, z.B. Einstellung gegen Geldauflage.

Geschrieben

Also danke ersteinmal für Eure Info´s !

Ich kann Euch beruhigen, es geht Gott sei Dank nicht um mich, falls das einer vermutet haben sollte !

Mein Jagdfreund hat halt nur Angst um seine Zuverlässigkeit nach dem WaffG, allerdings erwägt er jetzt seinerseits auch auf Zahlung zu klagen, da er halt für den leider selbstverschuldeten Auffahrunfall (er war Vollkasko versichert) noch nicht von seiner V-Gesellschaft bezahlt worden ist und alles selbst gezahlt hat.

Danke einstweilen !

Govt

Geschrieben
Also danke ersteinmal für Eure Info´s !

Ich kann Euch beruhigen, es geht Gott sei Dank nicht um mich, falls das einer vermutet haben sollte !

Mein Jagdfreund hat halt nur Angst um seine Zuverlässigkeit nach dem WaffG, allerdings erwägt er jetzt seinerseits auch auf Zahlung zu klagen, da er halt für den leider selbstverschuldeten Auffahrunfall (er war Vollkasko versichert) noch nicht von seiner V-Gesellschaft bezahlt worden ist und alles selbst gezahlt hat.

Danke einstweilen !

Govt

Das würde ich auf jeden Fall tun. Und die Zinsen mitfordern plus Kosten des Anwaltes.

Geschrieben
Jeden ist das Beispiel mit der Kamera bekannt die nicht mehr gefällt und die dann aufeinmal im Zoo ins Nielpferdbecken

aus reinen Zufall gefallen ist.... :rolleyes:

Nö, mir nicht! Klingt aber interessant, erzähl doch mal :00000733:

Geschrieben

Solange der Sachbearbeiter für das Betrugsdelikt keine Nachfrage bezüglich einer vorhandenen waffenrechtlichen Erlaubnis hält, sehe ich vorerst kein Problem.

Entscheidend dürfte der Ausgang des Verfahrens sein, Anklage oder Einstellung, bzw. rechtskräftige Verurteilung, erst dann käme meines Erachtens eine Zuverlässigkeitsprüfung in Frage.

Also erst einmal den Ausgang des Verfahrens "aussitzen". Gegen alle dann getroffenen Negativentscheidungen bleibt dann nur der Widerspruch bzw. der Klageweg.

Geschrieben
Guten Morgen Leute,

hier eine Fragestellung, mit der sich ein Jagdfreund gerade beschäftigen muss.

Der Jagdfreund hat in 2006 "fälschlicherweise" eine zu hohe Reparaturrechnung (ein als Rechnung ausgefertigter Kostenvoranschlag...es steht aber Rechnung darauf) für sein Auto bei seiner Versicherung eingereicht.

Dies hat er jedoch knapp zwei Monate später revidiert, da er bemerkt hat, daß diese "Kostenvoranschlag-Rechnung" nicht mit seinen Mitarbeiter-Prozenten ausgeführt war, die er als Mitarbeiter in einem Autohaus bekommt.

Wie gesagt, diese korrigierte Rechnung, nun mit seinen Prozenten hat er mit einem Begleitschreiben und einer entsprechenden Entschuldigung eingereicht.

Passiert ist nichts, zwei Jahre lang, auch nicht auf Nachfragen bei der Versicherung.

Nun bekommt der Jagdfreund letzte Woche eine Vorladung von der Polizei in der er als Beschuldigter wegen Betruges der Versicherung vernommen werden soll.

Er hat jedoch niemals Geld von der Versicherung gesehen.

Er hat natürlich ersteinmal über seinen Anwalt Akteneinsicht gefordert, macht sich aber extreme Sorgen um seine Zuverlässigkeit.

An die rechtskundigen unter Euch daher die Frage,

was kann aus so einer Geschichte werden ?

Zur Info, der Jagdfreund hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und ist nicht vorbestraft.

Danke für Eure Meinungen !

Govt

Also, die Versicherung und auch die Polizei ziehen sich die Hosen auch nicht mit der Kneifzange an ...

So wie du es schreibst, hört es sich fast nach einer Verkettung "unglücklicher Umstände" an. Allein aus deinem Geschriebenen könnte ein Unbeteiligter die Sache aber auch so schildern:

Ironie an:

"Ein Mitarbeiter eines Autohauses bekommt von seinem Kollegen einen Kostenvoranschlag auf dem zufälliger Weise gar nicht Kostenvoranschlag draufsteht, sondern RECHNUNG! Upps!!! Kann ja mal passieren...

Auf dieser Rechnung vergißt man dann auch noch zufälliger Weise die Rabatte aufzuführen, die offenbar die Mitarbeiter des Autohauses bekommen. Upps!!! Kann ja mal passieren...

Vor dem Abschicken des "Kostenvoranschlages" auf dem zufälliger Weise Rechnung steht und die Rabatte vergessen wurden, liest man sich das auch gar nicht durch und schickt es schnell an die Versicherung ab. Upps! Kann ja mal passieren...

Nachdem die Versicherung nach 2 Monaten nicht zahlt, bekommt man kalte Füße. Ev. fragt man noch einmal nach und bekommt eine merkwürdige Antwort der Sachbearbeiterin. Upps - da fällt doch plötzlich auf, dass auf dem Kostenvoranschlag Rechnung steht und die Mitarbeiterprozente fehlen. Schnell einen netten Brief geschrieben. Jetzt ist alles wieder in Ordnung...

Ironie wieder aus.

Da kann man wirlich nur hoffen, dass der strafbefreiende Rücktritt vom versuchten Betrug der Versicherung auch wirklich freiwillig war, denn ansonsten ist der Rücktritt nicht strafbefreiend.

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