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IGNORED

Sicherheitsfachkraft - RAM Waffe..


Flooo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi all,

Ich weiss das im Sicherheitsbereich das führen einer Gaspistole nicht zulässig ist und wollte daher mal fragen wie es

mit RAM (Real Action Marker) Waffen die Hartgummigeschosse verschiessen aussieht?

Braucht man dafür eine Sonergenehmigung oder sind selbst diese Waffen nicht zulässig für diesen Bereich?

MfG Flooo

Geschrieben

Hallo,

wie du schon richtg erkannt hast ist das führen von Gas- und Schreckschußwaffen im Sicherheitsgewerbe nicht zulässig!

Bezüglich der Waffe welche du genannt hast, RAM (Real Action Marker) Waffe, ist Vorsicht geboten da diese Waffe ein Hartgummigeschoß verschießt ist diese einer Schußwaffe als solches gleich zusetzen und somit benötigst du zu Führen dieser in der Öffentlichkeit einen Waffenschein bzw. Waffentrageerlaubnis!

Ob diese Waffe im Sicherheitsgewerbe als solches zulässig ist oder nicht kann ich dir im Moment nicht beantworten!

Es macht allerdings keinen Sinn einen Waffenschein für eine solche Waffe zu beantragen wenn man in besagtem Gewerbe eine richtige Schußwaffe besser einsetzen kann.

Gruss 1991

Geschrieben
... RAM (Real Action Marker)...

Für den genannten Einsatzbereich absoluter Schwachsinn.

Ich gebe mal zu bedenken, dass selbst dort, wo im LE-Bereich teilweise Paintball-Markierer (.68er) mit Pepperballs eingesetzt werden, diese Waffen mit einer E0 von mindestens 16 Joule, eher mehr arbeiten.

In .de zulässige (d.h. frei erwerbbare - und darum geht es wohl hier) Markierer können aber gesetzesbedingt nur die 7,5J-Grenze ausnutzen, was meistens auch sehr gut gegeben ist.

Nun zu den RAMs im Klaiber .43: Hier kommst Du nicht einmal ansatzweise in die Nähe von 7,5J.

Auch wenn ein marktschreierischer deutscher Versender bei den RAMs mit "Heimverteidigung" titelt, so ist das trotzdem absoluter Blödsinn.

Ein Angreifer den Du damit beschießt wird dadurch erst so richtig sauer...

Nichts desto trotz würdest Du auch für so eine frei erwerbliche Plempe zum Führen einen Waffenschein benötigen. Die Dinger sind Schusswaffen, mit einer E0 von mehr als 0,5J und tragen ein „F im Fünfeck“ – ganz abgesehen vom Begriff des Führens von Anscheinswaffen (§ 42a also ausgeblendet).

Geschrieben

Hallo,

das Verbot des Führens von Schreckschusswaffen im Sicherheitsgewerbe resultiert ja aus den Unfallverhütungsvorschriften, BGV C7. Nach dem WaffG ist das nicht verboten. Trotzdem kann man da gewerberechtliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme bekommen.

Eine Alternative wäre evtl. ein JPX Jetprotector?!

jpxshop.jpg

Dieser wäre natürlich nur als "getuntes Pefferspray" gegen Tiere zu betrachten! Ist aber sicherlich wirkungsvoller als eine Schreckschusswaffe und eine normale Pfefferdose.

Es gab mal vor ca. 1,5 Jahren rührige Bestrebungen, für Sicherheitsdienstangestellte eine allgemeine Eigengefährdung im Dienst anzuerkennen, welche das Bedürfnis für einen Waffenschein zum Ziel hatte. Leider sind die verantwortlichen Juristen damit nicht ganz durchgedrungen. Denn oftmals sind z.B. Alarmfahrer, wie auch Polizisten, einer hohen Gefährdung ausgesetzt. Auch wenn sie zu Objekten fahren die keiner besonderen Gefährdung unterliegen.

Die privaten Sicherheitsdienste sind immer stärker in die deutsche Sicherheitsarchitektur eingebunden. Die Zeiten, in denen vom Security ein reines Melden an die Polizei erwartet wird, sind lange vorbei. Da wäre es nur konsequent, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu einem wirksamen Schutz des eigenen Leben zu ermöglichen. Vorallem, wenn man sich einmal den Verdienst in diesem Gewerbe anschaut.

Hier ist mal ein Link zu der wissenschaftlichen Betrachtung des Themas:

Versagung der Bewaffnung des Sicherheitsgewerbes aus grundrechtlicher und gewerberechtlicher Sicht

Es bleibt also nur die Hoffnung, dass die Berufsverbände weiter kämpfen, den ein Ausweichen auf RAM-Waffen ist keine Alternative.

Gruß...

Geschrieben

Hallo,

mir ging es darum das ich etwas zur SV habe, aber keine *scharfe* Schusswaffe.

Bei allen respekt, Schusswaffen gehören nur in Hände die damit umgehen können, sprich den Schein haben und dann

In der Öffentlichkeit auch nur wenn es absolut notwendig ist.

CS-Gas ist in der hinsicht meiner Meinung nach nicht zuverlässig genug.

Die RAM Alternative hatte ich überlegt um damit einen Angreifer zeitweise ausser Gefecht zu setzen.

Wenn nun aber gesagt wird das die 1,5J oder 2,5J die es so gibt dafür nicht ausreichen, dann fällt dies wohl auch wieder

flach..

@xfire

Der Jet Protector ist eigentlich keine gute Alternative.

Sollte sich herausstellen das ich mit Pfefferspray auf einen Angreifen geschossen habe

mache ich mich auch Strafbar und genau das versuche ich zu vermeiden.

Mir geht es auch nicht darum unbedingt eine Schusswaffe in irgendeiner Form zu haben,

jedoch ist mir aufgefallen das solche eben schon im Vorfeld etwas abschrecken *können*..

Ich könnte mir so gesehen auch eine Karnevals Peng Peng in das Holster stecken.. ;)

MfG Flooo

Geschrieben
mir ging es darum das ich etwas zur SV habe, aber keine *scharfe* Schusswaffe.

Pfefferspray (in welcher Form auch immer) und - in Absprache mit deinem Ordnungsamt - irgendein Schlagstock (plus entsprechendes regelmäßiges Training).

Geschrieben
[...]Protector in Pistolenform ist schon eine gute legale Alternative und er darf wie dieser normale

(Schweizer) Protector den es in rot oder schwarz gibt geführt werden[...]

Auch seit dem 1.April?

Welche Berechtigung bedarf es eigentlich zum Führen von so genannten “Anscheinswaffen”

Geschrieben

Also verstehe ich das nun richtig das ein JPX Protector zwar erlaubt ist, ich ihn aber nicht zur SV gegen Menschen richten darf?

Habe das bei dem geposteten Link nicht ganz verstanden..

Geschrieben
Also verstehe ich das nun richtig das ein JPX Protector zwar erlaubt ist, ich ihn aber nicht zur SV gegen Menschen richten darf?

Habe das bei dem geposteten Link nicht ganz verstanden..

Hi Flooo,

eigentlich richtig.

Wenn Reizstoffe zum Einsatz gegen Menschen bestimmt sind, unterliegen sie dem WaffG und müssen geprüft sein. Geprüft ist nur CS/CN.

Pfefferspray, egal ob OC/Pava, ist nicht geprüft und für den Einsatz gegen Menschen verboten. (Behörden ausgenommen, da sie nicht ans WaffG gebunden sind)

Ein Pfefferspray unterliegt aber nicht dem Verbot des WaffG, wenn es zur Tierabwehr gedacht ist. Daher auch die Aufkleber auf zivilen Pfeffersprays. Dann darf das Pfefferspray gekauft und geführt werden. (trotzdem nicht bei Veranstaltungen!)

Wenn Du jetzt das Spray oder den JPX dabei hast, und nicht von einem Hund angegriffen wirst, sondern einem Menschen, kannst Du in Notwehr natürlich auch das nutzen.

Hast Du eigentlich eine Unterweisung oder Sachkundeprfg. für das Bewachungsgewerbe?

Geschrieben

Hi xfive,

danke für die Infos.. :)

Ja, habe ich, ich habe über die Dekra eine Schulung gemacht die 6 Monate gedauert hat da ich nach der Pleite meines Gewerbes nicht so recht wusste was ich machen soll.

Bin jetzt schon einige Zeit in diesem Beruf tätig, macht auch Spass, trotz der recht *miesen* Bezahlung..

Geschrieben
Bin jetzt schon einige Zeit in diesem Beruf tätig, macht auch Spass, trotz der recht *miesen* Bezahlung..

gerade bei der dürftigen Bezahlung ist ein JPX natürlich ne teure Angelegenheit... (und Deine Firma wird sowas wohl nicht bezahlen)

Da läuft es auf das hinaus was Trooper geschrieben hat. Ein Stock und ne Dose Pfeffer. Als Stock wäre der Bonowi EKA klasse, aber der kostet auch schon über 100€.

Mit dem neuen Führverboten nach 42a WaffG hast Du als Security ja keine Probleme.

Gruß

Geschrieben

Hi Flooo,

ich hab noch nen Link (als Nachtrag quasi) über den JPX auf der Herstellerseite gefunden.

Artikel über den JPX

Wirklich brauchbare Videos oder Anwendererfahrungen gibts im Netz ja nicht soviele. Würde so ein Ding ja gerne mal ausprobieren, nur der Preis....!

Gruß

Geschrieben
[...]

Mit dem neuen Führverboten nach 42a WaffG hast Du als Security ja keine Probleme.

[...]

Sorry, nochmal nachgelesen, nehme alles zurück. Hatte die Ausnahmen nur auf Messer bezogen im Kopf.

Wie göst die Kartusche eigentlich aus? Schlagstück oder elektrisch?

Geschrieben
Sorry, nochmal nachgelesen, nehme alles zurück. Hatte die Ausnahmen nur auf Messer bezogen im Kopf.

Wie göst die Kartusche eigentlich aus? Schlagstück oder elektrisch?

Hi,

selbst wenn die Ausnahme nicht zutreffen würde, soll der JPX wohl keine Anscheinswaffe sein. Sieht ja auch aus ne Wasserpistole. :rolleyes:

Die Auslösung funktioniert über zwei Schlagbolzen für die jeweilige Ladung. In den USA wird das Ding teilweise als Schusswaffe angesehen.

Gruß

  • 10 Monate später...
Geschrieben
Auch seit dem 1.April?

Welche Berechtigung bedarf es eigentlich zum Führen von so genannten “Anscheinswaffen”

Hallo,

seit kurzem hat der BKA einen aktuellen Festestellungsbescheid zu dem JPX herausgegeben. Da wird auch darauf hingewiesen, das der Jet Protector JPX keine Anscheinwaffe ist.

Hier könnt ihr es nachlesen: www.jet-protector-jpx.de

Vielleicht interessiert es den einen oder den anderen :)

Gruß

Dennis

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