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Waffe ohne Lauf?


Hubertus63

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
nö...

sobald das Verbotsmerkmal wegfällt ist für die Flinte lediglich eine WBK erforderlich.Genau diese möglichkeit wurde mir vom BKA schriftlich vorgeschlagen :00000733:

Diese Aussage halte ich in Anlehnung an § 40 Abs. 5 WaffG auch für richtig, denn dort wird bei verbotenen Waffen ja unter anderem auch ausdrücklich die Befreiung von Verbotsmerkmalen (bei den VRF kann dies entweder ein Lauf mit weniger als 45cm Länge, eine mögliche Verwendungsform von weniger als 95cm Waffengesamtlänge oder ein vorhandener Pistolengriff sein) als Möglichkeit der Legalisierung genannt.

Und wenn das geschehen ist, benötigt man keine Ausnahmeerlaubnis mehr vom BKA.

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