Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachkunde - Fachkunde?


Floppyk

Empfohlene Beiträge

Kann mir jemand den genauen, rechtlichen Unterschied zwischen Sach- und Fachkunde(lehrgänge) erklären?

moin,

im sprengstoffrecht gibt es nur DIE fachkunde i.s. § 9 SprengG, sie gilt als voraussetzung für die erteilung einer sprengstoffrechtlichen erlaubnis. (gewerblicher bzw. nichtgewerblicher Umgang gem. §§ 7 / 27 SprengG)

waffenrechtlich wird zwischen der (waffen)sachkunde als voraussetzung für die erteilung einer waffenrechtlichen erwerbserlaubnis (z.b. WBK) und der fachkunde als voraussetzung für die erteilung einer handelsrechtlichen erlaubnis unterschieden. wer beispielsweise waffenrechtlich "fachkundig" ist, so z.b. als eingetragener büchsenmacher, ist automatisch "sachkundig".

grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.