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IGNORED

Sachkunde - Fachkunde?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann mir jemand den genauen, rechtlichen Unterschied zwischen Sach- und Fachkunde(lehrgänge) erklären?

Hintergrund: Einmal heißt es Waffensachkunde und zum Wiederladen Fachkundelehrgang.

Geschrieben

Eben.

Zum Widerladen die Fachkunde, zum Umgang mit Waffen und Mun die Sachkunde...

Ist doch auch ein ganz anderer Stoff.

Geschrieben
Kann mir jemand den genauen, rechtlichen Unterschied zwischen Sach- und Fachkunde(lehrgänge) erklären?

moin,

im sprengstoffrecht gibt es nur DIE fachkunde i.s. § 9 SprengG, sie gilt als voraussetzung für die erteilung einer sprengstoffrechtlichen erlaubnis. (gewerblicher bzw. nichtgewerblicher Umgang gem. §§ 7 / 27 SprengG)

waffenrechtlich wird zwischen der (waffen)sachkunde als voraussetzung für die erteilung einer waffenrechtlichen erwerbserlaubnis (z.b. WBK) und der fachkunde als voraussetzung für die erteilung einer handelsrechtlichen erlaubnis unterschieden. wer beispielsweise waffenrechtlich "fachkundig" ist, so z.b. als eingetragener büchsenmacher, ist automatisch "sachkundig".

grüße

Geschrieben

Ich kenne die Lehrgänge. Mir geht es um den Begriff Sachkunde und Fachkunde.

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