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IGNORED

Polizei droht Führverbot von Einhandmessern!


MAUSERich

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Geschrieben
Der Bürger klappt sein Schweizer Zweihandmesser mit gesetzeskonformer Kingenlänge auf und bereitet dem Polizisten sein Frühstück.

Wo ich das gerade lese: Gibt es nach den neuen Regelungen überhaupt eine Beschränkung der Klingenlänge bei zweihändig zu öffnenden (bzw. zweihändig feststellbaren) Klappmessern? Die 12cm-Beschränkung gilt doch nur für feststehende, und nicht für (zweihändig) feststellbare Messer, oder?

MfG Andy

Geschrieben
Die Klingenlänge interessiert nur bei Einhandmessern, wenn es ums Führen geht.

Eben gerade nicht, das Führen von Einhandmessern ist jetzt ja grundsätzlich verboten, unabhängig von der Klingenlänge.

Ich befürchte nur, daß die jetzt eventuell versuchen, zweihändig feststellbare Klappmesser bezüglich des Klingenlängen-Limits von 12 cm mit feststehenden Messern auf eine Stufe zu stellen, auch wenn es im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist.

Ich hatte das in einem anderen Thread hier zwar schon mal angesprochen, und demnach scheint meine Befürchtung eigentlich nicht zuzutreffen.... Aber wer weiss das schon so genau?

Falls hier ein Polizist mitliest: wie seht Ihr die Sachlage? Ist das (Mit)Führen von zweihändig feststellbaren Klappmessern mit Klingenlänge über 12 cm zulässig? Oder würdet Ihr ne Owi schreiben? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

MfG Andy

Geschrieben

Ich gestehe: ich habe Quatsch geschrieben. Ich meinte natürlich:

Die Klingenlänge interessiert nur bei feststehenden Messern, wenn es ums Führen geht. Und es sich nicht um Hieb- und Stoßwaffen handelt.

Geschrieben
Falls hier ein Polizist mitliest: wie seht Ihr die Sachlage? Ist das (Mit)Führen von zweihändig feststellbaren Klappmessern mit Klingenlänge über 12 cm zulässig?

Meiner Ansicht nach ja, und ich würde keine OWi schreiben.

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