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Ansuchen WBK


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Ich bin aus österreich und möchte mir eine Waffenbesitzkarte zulegen.Bisher habe ich mich eigentlich nur mit Langwaffen befasst.Mit Faustfeuerwaffen habe ich am Schiesstand schon geschossen.Jetzt möchte ich mir selbst eine Pistole anschaffen.

Jetzt habe ich eine Frage: Was soll ich beim Psycholgen für Gründe angeben. Mein Grund ist eigentlich nur der dass ich gerne am Schiesstand bin und auf scheiben schiesse.Ich will noch dazusagen dass ich bei keinem Verein bin sonst könnte ich ja angeben dass ich die Waffe sportlich benutze.Ich kann ihm ja nicht sagen dass waffen mein Hobby sind.Was sagt man zu so einem Psychologen?

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Dann sage halt das du Sportlich Schießen möchtest.Fertig.Bei dem Antrag auf der zuständigen Behörde gab ich Sportliches Schießen zur Konzentratiosstärkung an.Somit kann dich niemand Festnageln.

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Dann sage halt das du Sportlich Schießen möchtest.Fertig.Bei dem Antrag auf der zuständigen Behörde gab ich Sportliches Schießen zur Konzentratiosstärkung an.Somit kann dich niemand Festnageln.

Danke für die Antwort.Gute Idee. Ich habe mich bei der Bh erkundigt und die haben mir einen Psychologen in der Innsbrucker Klinik empfohlen. Gibt es da unterschiede zwischen Psychologen.Verkehrsministerium Klinik oder sonstige

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Ich bin aus österreich und möchte mir eine Waffenbesitzkarte zulegen.Bisher habe ich mich eigentlich nur mit Langwaffen befasst.Mit Faustfeuerwaffen habe ich am Schiesstand schon geschossen.Jetzt möchte ich mir selbst eine Pistole anschaffen.

Jetzt habe ich eine Frage: Was soll ich beim Psycholgen für Gründe angeben. Mein Grund ist eigentlich nur der dass ich gerne am Schiesstand bin und auf scheiben schiesse.Ich will noch dazusagen dass ich bei keinem Verein bin sonst könnte ich ja angeben dass ich die Waffe sportlich benutze.Ich kann ihm ja nicht sagen dass waffen mein Hobby sind.Was sagt man zu so einem Psychologen?

Auf jeden Fall beide relevanten Gründe angeben:

1. Bereithalten einer Waffe zur Selbstverteidigung

2. Sportschießen (ob in einem Verein oder nicht, geht ihn nichts an; in Österreich besteht keine Vereinspflicht)

Dies deshalb, damit Du bei der Erteilung der WBK auf jeden Fall zwei Plätze bekommst.

Und warum kannst Du ihm nicht sagen, dass Waffen Dein Hobby sind? Warum willst Du sonst eine WBK?

Auf der IWÖ-Homepage findest Du eine Liste der empfohlenen Psychologen. In jedem Fall das Kuratorium für Verkehrssicherheit meiden wie die Pest! Das ist eine Ansammlung von krankhaften Waffenhassern.

Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, vor dem Ansuchen um eine WBK der IWÖ beizutreten. Damit hast Du automatisch eine Rechtsschutzversicherung für alle Waffenangelegenheiten. Es gibt von einigen BHs Erfahrungsberichte über seltsame Verhaltensweisen der dortigen Sachbearbeiter. So versuchen sie fallweise, den Antragsteller mit fadenscheinigen Begründungen zum Zurückziehen seines Antragen zu bewegen ("wird eh nicht genehmigt, bla bla"). In diesem Fall ganz ruhig bleiben und eine schriftliche Ausfertigung der Ablehnung verlangen (das ist Dein Recht). Und nebenbei erwähnen, dass diese Ablehnung von Deiner Rechtsschutzversicherung beeinsprucht werden wird.

Zuletzt: bitte durch meine Worte nicht von einem WBK-Antrag abhalten lassen. Bei weitem nicht alle BHs oder Sachbearbeiter stellen sich so dämlich an, bei den Allermeisten ist die Ausstellung unproblematisch. Aber es ist immer besser, vorbereitet zu sein.

Trenck

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Drei Grundregeln:

a) NICHT zum Kuratorium für Verkehrssicherheit, wie Trenck schon gesagt hat.

b) Beim Psychologen NICHT von der Bereithaltung zur Selbstverteidigung sprechen, sondern vom sportlichen Schießen (Faszination an der Technik, historisches Interesse ...)

c) Beim Antrag für die WBK auf JEDEN FALL!! "Bereithaltung zur Selbstverteidigung innerhalb von

Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften" lt. WaffG § 22 (1) (damit MÜSSEN sie dir, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, die WBK ausstellen)

Das IWÖ Forum und die IWÖ beraten dich diesbzgl. aber besser als der recht kleine österreich Teil hier auf WO. Siehe iwoe.org

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Drei Grundregeln:

a) NICHT zum Kuratorium für Verkehrssicherheit, wie Trenck schon gesagt hat.

B) Beim Psychologen NICHT von der Bereithaltung zur Selbstverteidigung sprechen, sondern vom sportlichen Schießen (Faszination an der Technik, historisches Interesse ...)

c) Beim Antrag für die WBK auf JEDEN FALL!! "Bereithaltung zur Selbstverteidigung innerhalb von

Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften" lt. WaffG § 22 (1) (damit MÜSSEN sie dir, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, die WBK ausstellen)

Das IWÖ Forum und die IWÖ beraten dich diesbzgl. aber besser als der recht kleine österreich Teil hier auf WO. Siehe iwoe.org

Danke für die Antworten

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Hallo!

Eigentlich zipfts mich schon wieder an, dass wie in FCUKing Germany gebukelt wird.

1. Schau bei der IWÖ - www.iwoe.at - vorbei. Wenn du mit deren Weltbild leben kannst beitreten; Rechtsschutz für Waffenverfahren ist dabei.

2. Mach deinen Narrendoktortest; geh nur zu Psychologen die die IWÖ empfiehlt. Sei ehrlich. Wenn du Waffen zur Selbstverteidigung haben willst, sag das.

Die IWÖ wird dir keinen Psychologen empfehlen, der ein Problem damit hat. Das darf der Psychologe auch gar nicht haben; gibt leider nur viele die

Beruf mit Privatmeinung verwechseln.

3. Als EINZIGEN Grund für deine WBK ist §22(1) [bereithaltung zur SV in Wohnräumen etc.] anzugeben und die Ausstellung mit 2 - ZWEI - Plätzen zu fordern.

BITTE KEIN SPORTSCHIEßEN, VEREIN Blablablabla angeben... das hätten viele Sachbearbeiter gerne, ist aber NICHT GESETZLICH GEDECKT.

Wer das angibt ist a)unwissend und B) scheinbar obrigkeitshörig und ganz sicher c) sau deppert und ein Volltrottl.

Alle anderen Späße wie Sportschießen etc. brauchst du sowieso noch irgendwann für Erweiterungen.

Außerdem kann dir mit dieser Begründung NIEMAND deine Waffen wegnehmen etc. (abgesehen davon - Waffen für SV gebe ich [auch der Staatsgewalt] nicht

zurück. PUNKT.).

4. In diesem Sinne lass dir bitte keinen Blödsinn aufquatschen, schau und lies das aktuelle WaffG inkl. der Verordnungen und Rede mit der IWÖ.

Beste Grüßé - TheRiddler

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3. BITTE KEIN SPORTSCHIEßEN, VEREIN Blablablabla angeben... das hätten viele Sachbearbeiter gerne, ist aber NICHT GESETZLICH GEDECKT.

Wer das angibt ist a)unwissend und B) scheinbar obrigkeitshörig und ganz sicher c) sau deppert und ein Volltrottl.

(...)

Außerdem kann dir mit dieser Begründung NIEMAND deine Waffen wegnehmen etc. (abgesehen davon - Waffen für SV gebe ich [auch der Staatsgewalt] nicht

zurück. PUNKT.).

Ich hab SV und Sportschiessen beim HSV angegeben, warum auch nicht wenn es der Wahrheit entspricht? Muss man wirklich gleich großkotzig mit "das ist mein Recht und mehr sag ich euch gar nicht!" kommen? Recht hast du übrigens auf genau einen Platz zur SV und eine WBK mit nur einem Platz zu bekommen nervt.

Den letzteren Satz versteh ich noch weniger. Glaubst du die brauchen eine Begründung die du einsiehst um deine Waffen einsammeln zu kommen wenn der "Privatwaffen sind pöhse und hindern den Staat daran vollkommene Sicherheit für seine Bürger zu schaffen"-Wahnsinn weitergeht?

mfg gerhard86

PS:ansonsten geb ich dir recht-eine WBK die zur SV gefordert wird darf einem unbescholtenen Bürger nicht verweigert werden, eine zur Sportausübung sehr wohl.

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  • 2 Wochen später...

Hallo Gerhard!

Ich will dir da nicht unbedingt wiedersprechen aber:

- natürlich hast du für SV primär das Recht auf 1 Platz - keine Behörde (auch nicht das AB Wien) wird sich jedoch den Spaß leisten, für diesen Grund nur eine WBK mit 1 Platz auszustellen --> das würde garantiert zu einem gerichtlichen Urteil führen, welches sicherlich erkennen wird, dass 2 Waffen zur SV nicht nur vernünftig sind, sonder auch essentiell notwendig sind -> Stichwort "Backup-Waffe". Bevor sich eine Behörde so eine Feststellung antut, gibt sie dir lieber 2 Plätze und versuchts beim nächsten Antragsteller wieder mit einem Platz bzw. 2, "aber nur dann mit Sportschießen". Deshalb bin ich striktest dagegen irgendetwas wegen Sportschießen anzugeben. Meine weiteren Plätze > 2 habe ich dann wegen Sportschießen.

Übrigens hinder dich auch niemand 4 oder 6 Plätze wegen SV zu machen! Nebenwohnsitz, vielleicht einen schönen Schrot-HA oder ähnliches... Traut sich halt nur keiner, weil eh die meisten schon mit vorgebeugter Haltung zur Behörde gehen.

Das hat auch übrigens gar nichts mit dem Trotz den du vermutlich in meiner Message gelesen hast zu tun - ganz im Gegenteil.

Ich bin primär sehr höflich, nett und sage das was ich haben möchte und warum. Ich hatte bis dato auch noch kein einziges Problem, dass zu bekommen, was ich wollte [und ich bin "Kunde" des AB Wien]. Höflich, korrekt & nicht bukeln.

[nur so nebenbei: wie ich das letzte Mal beim AB war, haben sich 2 SBienen darüber unterhalten, was sie dem Typen andrehen sollen.. Conclusio: der kann sich eh keinen Anwalt leisten; ich denke das sollte einen Denkanstoß geben, wie ich mich dort verhalte - wie gesagt: Höflich, korrekt und aufrecht stehend].

- ad 2: Danke Coolhand: Out of my cold, dead hands! Und da kann der Weltuntergang inklusive Totalwaffenverbot in Ö kommen. Das interessiert mich nicht. So lange ich nichts unrechtmäßiges getan habe, keinen angesoffen Überfahren habe oder eine Bank überfallen habe, bleibt meine Glock genau dort, wo sie hin gehört - bei mir. Daran wird kein sinnloses Gesetz dass Totalverbot verordnet noch der Einsatz der Cobra was daran ändern. Maximal out of my dead cold hands. Entweder man lebt dieses MindSet oder eben nicht. Für mich ist es die primäre Maxime der Freiheit - seit anbeginn der Zeit.

Zeitgeist, irgendwelche Mainstreammeinungen oder der Hass des aufgebrachten und aufgehetzten Volkes geht mir genau so am A**** vorbei, wie diese Leute und "deren" Regierung selber.

Ich bin gerne Österreicher, bin gerne Patriot, aber selber denken kann ich halt auch noch.

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Übrigens hinder dich auch niemand 4 oder 6 Plätze wegen SV zu machen!

also ich kenne bisher keinen der das geschafft hat - heist aber nicht das es unmöglich ist. bei unserer behörde kommst du damit sicherlich nicht durch obwohl´s hier noch recht einfach geht mir der erweiterung der WBK.

gruß

sniffer

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also ich kenne bisher keinen der das geschafft hat - heist aber nicht das es unmöglich ist. bei unserer behörde kommst du damit sicherlich nicht durch obwohl´s hier noch recht einfach geht mir der erweiterung der WBK.

Mit Nebenwohnsitz funktioniert das regelmäßig. Mit lediglich einem Wohnsitz werden die "4-6 Plätze" wohl eher ein Wunschtraum bleiben. Generell sind aber zusätzliche Plätze lediglich zu rechtfertigen, d.h. wenn ich sage ich will "IPSC Pistole, IPSC Flinte, X, Y und Z" schießen, dann müssen mir die 5 Plätze schon genehmigt werden. Ein "Beweis" der akuten Notwendigkeit anhand von Ergebnislisten etc. ist nicht vorgesehen, wenngleich einige Behörden das gerne (illegalerweise) praktizieren.

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Mit Nebenwohnsitz funktioniert das regelmäßig. Mit lediglich einem Wohnsitz werden die "4-6 Plätze" wohl eher ein Wunschtraum bleiben. Generell sind aber zusätzliche Plätze lediglich zu rechtfertigen, d.h. wenn ich sage ich will "IPSC Pistole, IPSC Flinte, X, Y und Z" schießen, dann müssen mir die 5 Plätze schon genehmigt werden. Ein "Beweis" der akuten Notwendigkeit anhand von Ergebnislisten etc. ist nicht vorgesehen, wenngleich einige Behörden das gerne (illegalerweise) praktizieren.

So wie du das Ausdrückst, wird es auch gerne "illegal" Praktiziert, dass man in Österreich ... genauer in Wien einen Verein angehören muss, um die möglichkeit auf eine Erweiterung zu haben.

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Wenn man das mit sich machen lasst, vielleicht, wenn man mit Hilfe einer Verwaltungsrechtschutzversicherung Einspruch erhebt bzw. den Einspruch ankündigt bzw. sich einen negativen Bescheid ausstellen lässt und den Einspruch ankündigt wird "was man so hört" auch das allzu üble AB Wien einsichtig.

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Wenn du mit deren Weltbild leben kannst beitreten;

Ich würde zu gern wissen, was Du damit meinst.

Ansonsten:

--> Beim Psychologen nur Sportschießen anzugeben, ist nicht blöd. Die Gefahr,

einen linken Gutmenschen zu erwischen, ist bei dieser Berufsgruppe sicher groß. Und ein solcher kann eine Rechtfertigung nur schwer nachvollziehen, die das Erschießen von kriminellem Drecksgesindel in Notwehr für möglich erachtet.

Im Übrigen ist der Psychologe nur für die Beurteilung zuständig, ob jemand mit Waffen gefährlich umzugehen neigt. Die Rechtfertigung zu beurteilen steht ihm nicht zu und daher gehen ihn die Gründe auch nichts an. Das heißt aber nicht, daß er es nicht trotzdem fragt, und somit seine Kompetenz überschreitet.

--> 4-6 Plätze wegen Selbstverteidigung spielt's nicht. Wenn man neben Haupt- und Nebenwohnsitz noch ein Geschäftslokal hat, kann man 3 bekommen, aber mehr geht nicht (was nicht ausschließt, daß das jemand im Einzelfall bekommt).

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....... "was man so hört" auch das allzu üble AB Wien einsichtig.

Bei dem rechne ich mittlerweile mit allem ...

Letztens glaubwürdig erzählt bekommen:

kommt eine voll verschleierte Frau in einen Wiener Waffenladen, legt WBK mit Passfoto mit ebensolcher Gesichtswindel vor und begehrt FFW-Munition.

Der Händler ziert sich - imho - zu recht, sie besteht darauf. Er ruft beim AB an - das die WBK ausgestellt hat - und die bescheiden ihm, ja, er müsse (!) der Frau dann die Mun aushändigen wegen sonstiger Diskriminierung. ....

Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen: jedes x-beliebige Weib kann da drunterstecken, und diese Wahnsinnigen stellen so eine WBK aus.

Also, sollte ich irgendwo sein - Bank, Waffengeschäft, etc - und ein Maskierter (Vollschleier ist nichts anderes) kommt rein und ich seh ihn rechtzeitig, glaube ich, zu wissen, was ich zu tun hätte ...

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kommt eine voll verschleierte Frau in einen Wiener Waffenladen, legt WBK mit Passfoto mit ebensolcher Gesichtswindel vor und begehrt FFW-Munition.

Der Händler ziert sich - imho - zu recht, sie besteht darauf. Er ruft beim AB an - das die WBK ausgestellt hat - und die bescheiden ihm, ja, er müsse (!) der Frau dann die Mun aushändigen wegen sonstiger Diskriminierung. ....

Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen: jedes x-beliebige Weib kann da drunterstecken, und diese Wahnsinnigen stellen so eine WBK aus.

DAS hab ich auch schon gehört, allerdings im Zusammenhang mit anderen Ausweisdokumenten. Scheint tatsächlich immer wieder mal vorzukommen. :gaga:

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Also zu den letzten beiden Beiträge nur eines:

http://www.passbildkriterien.at/

Das gilt sowohl für Reisepass, Führerschein etc. ... als auch für WBK

Wenn ich als Privatperson bzw. Händler selbst feststellen kann, das das Photo dagegen verstößt, dann akzeptiere ich das Dokument nicht, da kann es ausgestellt sein von wem es will. (Verdacht auf Fälschung)

Außerdem muss ein Händler jemanden dem er nichts verkaufen will, nichts verkaufen. Genau so wie sich ein Lokalbesitzer seine Kundschaft bzw. sein Kliente selber aussuchen kann. Der kann dich rausschmeißen weil’s ihm danach ist.

Übrigens mein Photo wollten sie auch nicht haben, weil ich nicht ganz gerade geschaut habe. Aber als ich dann mit dem gleichen Photo im FS und einem neuen Reisepass angekommen bin, haben sie mir die WBK doch mit dem Photo ausgestellt.

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@CEO:

ad Weltbild:

Die IWÖ vertritt ein Weltbild, das sich mit meinem in Einklang bringen lässt. Nichts desto trotz gibt es Menschen, die andere Meinung haben (richtige "Sportschützen" nach bundesdeutschem Vorbild :o ). Auch das ist zu respektieren. Da ich die IWÖ für eine ehrliche Institution halte [bin ja selber dabei ;-] sollte man schon darauf hinweisen, dass es halt kein Kegelverein ist.

ad 4-6 Plätze:

Da kann ich dir nicht zustimmen. Wieso gerade 3? Für einen Wohnsitz gibts 2, warum für den Nebenwohnsitz nicht auch? Das sich die Behörde zieren kann, mag schon sein. Mit "Gwalt" wie's so schön heißt geht das aber schon [wenn der Richter dann den Hammer klopft]. Also 4 Plätze sind durchwegs sehr realistisch. Kenne halt niemanden mit mehr als 2 (österreichischen) Wohnsitzen [und dementsprechend 6 Plätzen ;) ]

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@CEO:

ad Weltbild:

Die IWÖ vertritt ein Weltbild, das sich mit meinem in Einklang bringen lässt. Nichts desto trotz gibt es Menschen, die andere Meinung haben (richtige "Sportschützen" nach bundesdeutschem Vorbild :o ). Auch das ist zu respektieren. Da ich die IWÖ für eine ehrliche Institution halte [bin ja selber dabei ;-] sollte man schon darauf hinweisen, dass es halt kein Kegelverein ist.

ad 4-6 Plätze:

Da kann ich dir nicht zustimmen. Wieso gerade 3? Für einen Wohnsitz gibts 2, warum für den Nebenwohnsitz nicht auch? Das sich die Behörde zieren kann, mag schon sein. Mit "Gwalt" wie's so schön heißt geht das aber schon [wenn der Richter dann den Hammer klopft]. Also 4 Plätze sind durchwegs sehr realistisch. Kenne halt niemanden mit mehr als 2 (österreichischen) Wohnsitzen [und dementsprechend 6 Plätzen ;) ]

Schau ich habe 3 Wohnsitze, aber nur 2 Plätze :traurig_16: (noch)

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  • 1 Monat später...
Außerdem muss ein Händler jemanden dem er nichts verkaufen will, nichts verkaufen. Genau so wie sich ein Lokalbesitzer seine Kundschaft bzw. sein Kliente selber aussuchen kann. Der kann dich rausschmeißen weil’s ihm danach ist.

Nein, können beide heutzutage nicht. Genauer gesagt: wird der Kunde aufgrund Rasse, Religionszugehörigkeit u.dlg. abgewiesen, kann das zumindest privatrechtliche Folgen haben (falls der Betroffene klagt), womöglich auch straf- und gewerberechtliche. Abweisungen müssen im Verhalten des Kunden oder seiner Nicht-Berechtigung zur Abnahme (z.B. Privater will bei einem Distributor kaufen) liegen.

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2. Mach deinen Narrendoktortest; geh nur zu Psychologen die die IWÖ empfiehlt. Sei ehrlich. Wenn du Waffen zur Selbstverteidigung haben willst, sag das.

Die IWÖ empfiehlt meines Wissens keine individuellen Psychologen, sie haben nur eine Liste aller zugelassenen Begutachtungsstellen.

Bei den Tests sollte man eben gerade nicht ehrlich sein. Diese sind kompletter Mumpitz und völlig veraltet. Nur eine Minderheit der Psychologen selbst hält sie für zielführend. Abseits von den ca. einem dutzend offensichtlichen "Lügenfragen" im MMPI zahlt es sich auf jeden Fall aus, sich besser darzustellen. Z.B. bei Fragen, die auf Hypochondrie abzielen (Ich habe oft Bauchschmerzen? Ohne warme Füße ist einem immer kalt? - Natürlich nicht!)

Die IWÖ wird dir keinen Psychologen empfehlen, der ein Problem damit hat. Das darf der Psychologe auch gar nicht haben; gibt leider nur viele die

Beruf mit Privatmeinung verwechseln.

Ich habe mir auf der IWÖ-Website den nächtliegenden ausgesucht und bin in eine massive Watsche gerannt. Der Typ hatte mit SV ein massives Problem, das Gesprächsklima hat sich augenblicklich verschlechtert. Ich mußte mir dann polizeiliche Verhörfragen gefallen lassen, die anders formuliert immer wiederkehrten und darauf abzielten, mich in Widersprüche zu verwickeln. Z.B. nach der Verwahrung, was den Psychologen absolut nichts angeht. Oder warum ich nicht zuerst den Waffenführerschein gemacht habe. Schließlich sei er ja schuld, wenn ich jemanden erschießen würde. Meinen Hinweis darauf, daß ich beim Militär mehrere Psychotests mit ganz normalem Befund bestanden hätte, würdigte er nicht mal einer Antwort. Die Problematik von KW-Muni-verschießenden C-Gewehren hat er übrigens negiert und mir nicht geglaubt, ich würde die WBK zum Munitionserwerb außerhalb des Schießstandes benötigen. Von Waffenrecht keinen Tau und keine Ahnung davon, daß es "freie" Kategorien gibt ...

Einblick in die schriftlichen Tests, die ich angeblich nicht geschafft hatte, wurde mir keine gewährt. Pikant war, daß er in dem Telefonat, in dem er mir mitgeteilt hat, ich wäre durchgefallen, zunächst implizit davon sprach, ich hätte die schriftlichen Tests zwar bestanden, er hätte aber Bedenken und müsse eine erweiterte Untersuchung um 200.- Euro machen. Dann hieß es plötzlich auf meinen Protest hin, ich wäre beim Stressverarbeitungsfragebogen durchgefallen und hätte den MMPI geschafft. Deshalb sollte ich um schlappe 200.- den erweiterten MMPI(!) nochmal machen. Den ich ja schon geschafft hatte??? Wechsel zu einem anderen Psychologen habe ürigens keinen Sinn.

Habe ich dann doch gemacht und sogar das vorherige Durchfallen angegeben. Bin mit fliegenden Fahnen durchgekommen. Die Vorgangsweise des Kollegen entlockte dem neuen Psychologen zwar keine Kritik aber spontane Äußerungen der Verwunderung. Daß es bei dem ganzen Theater um die zusätzlichen 200.- ging, hielt er ausdrücklich für möglich.

Weiteres Detail zum Erstbegutachter: 500.- Euro Banknote zur Bezahlung wollte er von mir nicht annehmen. Die seien so oft gefälscht. :gaga: Er hat mich stattdessen zum Bankomaten geschickt, der ca. 15 min. zu Fuß (eine Richtung) entfernt lag.

In der ersten Wut über diese Vorgänge bin ich zur Psychoberatung des Bundesheeres gerannt. Dort hat mir ein Hr. Doktor dazu geraten, ich solle eine Sachverhaltsdarstellung beim BMI abgeben und statt dem Psychotest den Jagdschein machen. Ich könne ihn namentlich zitieren, der Psychotest sei ein Blödsinn. Naja, habe ich dann nicht gemacht, ich wollte nicht weitere Troubles und riskieren, daß meine Beschwerde in verschiedener Form auf mich zurückfällt. Die 186.- waren eh futsch.

Fazit: sich den Psychologen konkret aussuchen aufgrund von Erfahrungen aus erster Hand seitens Freunden, Vereinskollegen, ... Daß er bei der IWÖ gelistet ist, spricht noch nicht für Objektivität.

3. Als EINZIGEN Grund für deine WBK ist §22(1) [bereithaltung zur SV in Wohnräumen etc.] anzugeben und die Ausstellung mit 2 - ZWEI - Plätzen zu fordern.

BITTE KEIN SPORTSCHIEßEN, VEREIN Blablablabla angeben... das hätten viele Sachbearbeiter gerne, ist aber NICHT GESETZLICH GEDECKT.

Wer das angibt ist a)unwissend und B) scheinbar obrigkeitshörig und ganz sicher c) sau deppert und ein Volltrottl.

Alle anderen Späße wie Sportschießen etc. brauchst du sowieso noch irgendwann für Erweiterungen.

Außerdem kann dir mit dieser Begründung NIEMAND deine Waffen wegnehmen etc. (abgesehen davon - Waffen für SV gebe ich [auch der Staatsgewalt] nicht

zurück. PUNKT.).

4. In diesem Sinne lass dir bitte keinen Blödsinn aufquatschen, schau und lies das aktuelle WaffG inkl. der Verordnungen und Rede mit der IWÖ.

Beste Grüßé - TheRiddler

Richtig, wird nur SV angegeben und werden ausdrücklich 2 Plätze beantragt, dann sind diese trotzdem zu erteilen. Man hat ein Recht auf 2 Plätze.

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Wenn du beim BH bist, warum machst du dann den Psychotest??????????????????

Öffentlich Bedienstete die dienstlich im Umgang mit Waffen geschult sind (BH, Polizei) können beim Dienstgeber 2 Formulare einreichen und bestätigen lassen. Diese ersetzen den Psychotest.

Ich glaube ein Formular ist zum Nachweis der Schulung und das zweite, dass ein Dienstverhältnis besteht.

mfg

Dragon08

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Ich war Grundwehrdiener. 2x gemustert + 1xOA-Testung = 3xPsychotest.

Zählt lt. HPD nicht, weil dort "... was anderes überprüft wird ..." als bei der Waffenpsychologischen Begutachtung. Man kann also seelisch geeignet sein, als Offz. dutzende schwer bewaffnete Soldaten zu führen, aber bei der Waffenpsychologischen durchfallen und nicht mal eine KK-Sportpistole kaufen dürfen. Kommentar zu der ganzen Testerei überflüssig. :peinlich:

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Ich war Grundwehrdiener. 2x gemustert + 1xOA-Testung = 3xPsychotest.

Zählt lt. HPD nicht, weil dort "... was anderes überprüft wird ..." als bei der Waffenpsychologischen Begutachtung. Man kann also seelisch geeignet sein, als Offz. dutzende schwer bewaffnete Soldaten zu führen, aber bei der Waffenpsychologischen durchfallen und nicht mal eine KK-Sportpistole kaufen dürfen. Kommentar zu der ganzen Testerei überflüssig. :peinlich:

naja du darfst beim militär ja auch mit 18 quasi schon eine mitelstrecken rakete abfeuern wärend da im freihen markt gerade mal ne luftpistole kaufen darfst oder so ungefär

über sinn und unsinn hier zu diskutieren glaub ich macht nicht viel sinn

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