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IGNORED

Ist so was in Deutschland auch erlaubt?


Johannes Sch.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist aus zivilen Teilen. 2x Ruger 10/22...

Besitzt aber KWKG eigenschaften: Lafette, Munitions-zuführung... Schätze, das ist vom sportlichen Schießen ausgenommen. Und zur Jagd ungeeignet.

Für verbindliche Antwort frag' das BKA, kostet ~250,-

Geschrieben
Ist ja kein Vollautomat.....

Hallo Johannes Sch.

die Fragestellung müsste lauten: Ist so was in Deutschland verboten?

Das Teil besteht aus 2 Halbautomaten, mehr nicht. Es macht Spaß (da ist der Knackpunkt) aber ich kann nirgendwo ein Verbot im WaffG finden. Ergo: kauf das Teil.

Steven

Geschrieben

Ist bei uns eine Kurbel erlaubt, die die Abzüge bedient und somit eine erhebliche Kadenz ermöglicht? Wäre ja toll, aber ich kann es fast nicht glauben...

Geschrieben

Wie ist wohl ein Vollautomat definiert?

(durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung können mehrere Schüsse abgegeben werden).

Wer am Rad drehen will, darf das - denn es handelt sich eben nicht um einen Vollautomaten.

Dass nicht jeder die notwendige Erwerbsberechtigung (Bedürfnis) für den Klimbim bekommt, steht klarer Weise auf einem anderen Blatt.

Geschrieben

Es gibt ja auch einen Nachbau der "richtigen Gatling-Gun" im Kaliber .22 lfb.

Gatling

Wäre nach deutschem Recht eine mehrläufige Repetierbüchse. Und definitiv vor Kriegsende 45 eingeführt.

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