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IGNORED

10er Regelung bei Langwaffen


rugerclub

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
bezieht sich die 10 Partonenbegrenzung auf alle Kaliber, also auch auf KK?

Auf alle SELBSTLADERlangwaffen, auch KK!

Geschrieben
Magazine mit grösserer Kapazität müssen also begrenzt werden? Oder reicht es auch nur 10 Patronen zu laden?

BEGRENZT!

Bei BDS Max. 20iger als ausgangsmagazin.

Geschrieben
häää ?! da bin ich trotzdem noch nicht schlau draus gewurden (ich habe bei http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/B...03BJNG000600000 geschaut) ?!

naja, ich lese es mir nachher nochmal in aller ruhe durch.

- grüße -

Könnte es sein , daß Du Abschnitt 6 mit § 6 verwechselt hast :confused: ?

Der Absatz über die Waffen mit HiCaps (habe ich hier gelernt im Forum :D )

in § 6 ist doch nicht mißzuverstehen ?

Geschrieben

ach tut mir leid, ich bin da wohl doch etwas durcheinander gekommen.

also heißt das praktisch, dass man keine waffen (also langwaffen mit einer mag-kapazität über 10 patronen besitzen / ... darf)

danke jetzt hab ichs gefunden ;-)

grüße und noch nen schönen abend

Geschrieben
ach tut mir leid, ich bin da wohl doch etwas durcheinander gekommen.

also heißt das praktisch, dass man keine waffen (also langwaffen mit einer mag-kapazität über 10 patronen besitzen / ... darf)

...

Kurze berichtigung:

es heisst, dass du praktisch keine Waffen mit Mag-Kap. > 10 schuss zum sportlichen schießen verwenden darfst.

Funktionstests / SV / als Jäger Jagdschutzaufgaben usw... bieten einen Grund selbst ein Doppel C Magazin mit 100 schuss zu füllen... :-)

Gruss

B

Geschrieben

es heisst, dass du praktisch keine Waffen mit Mag-Kap. > 10 schuss zum sportlichen schießen verwenden darfst.

Gruss

B

Also Winchester Uhr in .22lfb mit 18 Schuss Röhre nicht zulässig :confused:

Beselin01

Geschrieben
es heisst, dass du praktisch keine Waffen mit Mag-Kap. > 10 schuss zum sportlichen schießen verwenden darfst.

Gruss

B

Also Winchester Uhr in .22lfb mit 18 Schuss Röhre nicht zulässig :confused:

Beselin01

von der bescheuerten Regelung sind nur Halbautomaten betroffen, Repetierer nicht.

Geschrieben
Also Winchester Uhr in .22lfb mit 18 Schuss Röhre nicht zulässig :confused:

Beselin01

In § 6 der AWaffV ist zu lesen:

"halbautomatische"- Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als 10 Patronen hat

Sorry, dynamic war schneller........

Geschrieben
.... also heißt das praktisch, dass man keine waffen (also langwaffen mit einer mag-kapazität über 10 patronen besitzen / ... darf)

Himmel! Ist das denn so schwer zu lesen? Da steht doch "halbautomatische Schusswaffen". Zwischen "halbautomatische Schusswaffen" und "Langwaffen" besteht ein geringfügiger Unterschied.

Mit der Zeit wird mir immer klarer worauf das PISA-Problem gründet.

Geschrieben
Himmel! Ist das denn so schwer zu lesen? Da steht doch "halbautomatische Schusswaffen". Zwischen "halbautomatische Schusswaffen" und "Langwaffen" besteht ein geringfügiger Unterschied.

Mit der Zeit wird mir immer klarer worauf das PISA-Problem gründet.

danke danke für deine freundlichen worte am abend, danke, dass du eine falsche formulierung gleich auf pisa beziehst - danke. :rolleyes:

ich meinte damit die in diesem text bezogenen halbautomaten, aber egal.

Geschrieben

Bei Wettkämpfen, Meiterschaften etc. darfst Du mit HA Langwaffen nur mit einem auf 10 Schuss begrenzten Mag. starten. Bei Repetierern ist es egal. Es ja einige UHG bei denen deutlich mehr ins Röhrenmagazin passt.

Solltest Du mal Bedürfnis besitzen mal mehr als 10 Schuss ohne Magwechsel aus einem HA zu lassen, kann dir das keiner verbieten mit Außnahme des Betreibers des Schießstandes.

Geschrieben
Himmel! Ist das denn so schwer zu lesen? Da steht doch "halbautomatische Schusswaffen". Zwischen "halbautomatische Schusswaffen" und "Langwaffen" besteht ein geringfügiger Unterschied.

Mit der Zeit wird mir immer klarer worauf das PISA-Problem gründet.

Thema des Tread ist und bleibt 10 Regelung bei Langwaffen

Das sich die Regelung nur auf HA bezieht ist mir auch klar und hat nichts mit Pisa zutun!!

Hatte mich bloß an der Äußerung von Beretta_92 gestört da er von allen Langwaffen sprach!!

Habe zwar kein HA aber die Wini mit voller Röhre macht auch Spaß---Und darum soll es ja beim Schießen auch gehen

Beselin01

Geschrieben
Himmel! Ist das denn so schwer zu lesen? Da steht doch "halbautomatische Schusswaffen". Zwischen "halbautomatische Schusswaffen" und "Langwaffen" besteht ein geringfügiger Unterschied.

Mit der Zeit wird mir immer klarer worauf das PISA-Problem gründet.

DU hast es gerade nötig , Dich über PISA Probleme bei anderen Leuten aufzuregen :rolleyes:

Selbst bist aber nicht in der Lage , richtig zu lesen und wiederzugeben , was da wirklich steht !

Wäre dort tatsächlich die Rede von "halbautomatischen Schußwaffen", so wie DU es behauptest , dann wären auch alle

Pistolen mit Mags von mehr als 10 Patronen ausgeschlossen.

Deshalb steht dort auch , tatsächlich ganz einfach zu lesen und zu kapieren

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat

Ich sag da nur :peinlich::peinlich::peinlich:

Geschrieben
Kurze berichtigung:

es heisst, dass du praktisch keine Waffen mit Mag-Kap. > 10 schuss zum sportlichen schießen verwenden darfst.

Funktionstests ..

bieten einen Grund selbst ein Doppel C Magazin mit 100 schuss zu füllen... :-)

Gruss

B

Hm , die Überlegung hatte ich auch schon .

Meinst Du das geht als Begründung bei einem Sportschützen zur Benutzung eines z.B. 20er Magazins durch ?

Natürlich nicht im Wettkampf , das ist klar.

Hat ein Sportschütze überhaupt eine Berechtigung für anderes , als "sportliches" Schießen ?

Funktionstest >könnte< m.E. als "vom Bedürfnis umfaßter Zweck" eine derartige Benutzung rechtfertigen , so nach dem Motto

"mir ist aufgefallen , daß die Waffe bei starker Erhitzung Repetierprobleme bekommt , ich hab mir deshalb HiCaps besorgt um das mal zu überprüfen " .

Wie ist die Rechtslage ?

Geht das so o.k. ?

Oder ist eine Verwendung dieser Mags für Sportschützen generell tabu , weil sie ausschließlich eine Berechtigung zum sportlichen Schießen haben und

Waffen mit solchen Mags davon ausgeschlossen sind ?

ICH kann das nicht richtig beurteilen .

Kingofglock sieht es ja ähnlich wie Du :

Solltest Du mal Bedürfnis besitzen mal mehr als 10 Schuss ohne Magwechsel aus einem HA zu lassen, kann dir das keiner verbieten mit Außnahme des Betreibers des Schießstandes.

Gruß

GG

Geschrieben

Im Training kannst Du von der Sportordnung abweichen. Da muss ja auch keiner neben Dir stehen und die Kommandos geben, oder auch nicht auf exakt die Scheiben geschossen werden, die vorgesehen sind.

Denkbar wäre:

Ich mache Intervall-Schießen mit dem Selbstlader. Weil's mir zu nervig ist, zwischen den Serien aufzumunitionieren mach ich mir eben ein 30er Mag voll. Wenn es nur um's Einschleifen des Ablaufs geht. Hab's selber schon mit 20ern gemacht.

Aber Vorsicht: "Spaß" ist nicht ein vom Bedürfnis umfasster Zweck, OK ? Ich muss da immer wieder drauf hinweisen, weil die Sportschützenkollegen da öfters mal grinsen. SOFORT ABSTELLEN !

Geschrieben

Gibt ja auch noch den Paragraphen 9.....

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) 1Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1.die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

2.geschossen wird

a)auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

b)im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),

c)zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder

d)in der jagdlichen Ausbildung, oder

3.es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

Damit hat sich imho auch das schießen mit 30er Mags für Training, Funktionsprüfung, Belastungstests........... usw. erledigt.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

ich hoffe mal, dass jetzt mal keiner was zu meckern hat, an dem was ich schreibe, wenn jetzt hier wieder nur was mit pisa kommt, gebe ich es hier langsam auf.

zum thema. undzwar steht als §6 abs. 4 "zuständige behörde für die beurteilung der schusswaffen nach absatz 1 ist das bka."

ich schätze mal, dass man sich wenn der bedarf besteht ans bka wenden müsste, denn die sind ja für die "beurteilung der schusswaffe" zuständig und selbst wenn da "schusswaffen" steht.

Geschrieben

Nach dem Paragraphen der AWaffV darfst Du auch keinen neuen Schützen ausbilden, denn wer noch keine Erlaubnis hat, darf ja nicht schießen :huh: Ich staune, was sich da wieder für Konstrukte auftun. Läuft doch der Erlaubnisbefreiung des Schießens auf Schießstätten zuwider.

Also ich interpretiere das jetzt mal so: Mein AR hat ein 10er Magazin. Damit ist das per §6 nicht vom Schießen ausgeschlossen. Andere Magazine darf ich auf Wettkämpfen nicht verwenden.

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