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IGNORED

Aufgabe der Schießkladde beim DSB


Pusemuckel

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Geschrieben

Hallo liebe Leute,

obwohl ich schon einige Tage interessiert mitlese, komme ich jetzt erst zu meinem ersten Posting ;-)

Bei meinem, dem DSB angegliederten, Verein wird seid Jahr und Tag eine Schießkladde geführt, in der jeder Schütze eingetragen wird bevor

er auf einem der Stände schiessen darf. Egal ob Mitglied oder Gast. Die Kladde wurde primär zum Nachweis des Bedürfnisses zur

Beantragung einer WBK genutzt, da nur sehr wenige Mitglieder ein persönliches Schießbuch führen.

Gibt es eine rechtliche Verpflichtung seitens des Vereines solch eine Kladde zu führen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Hat das auch versicherungstechnische Hintergründe?

Müssen Kinder und Jugendliche, die im Verein schiessen auch in dieser Kladde verewigt werden?

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß

Pusemuckel

Geschrieben

Nun ja, wie Du schon richtig sagtest, der Nachweis der Trainingseinheiten gegenüber dem Dachverband ist sicher ein wichtiger Zweck. Parallel dazu erfüllt die Kladde bei den meisten Vereinen noch die Funktion des Kassenbuchs (Erfassung der Standgebühr, Munitionsverkäufe etc.) - schon mit diesen zwei Aspekten würde ich die Existenzberechtigung der Schießkladde als gewährleistet sehen.

Und die Versicherung hat sicher auch ein Interesse an der Erfassung der Gastschützen, bevor womöglich was passiert - daß es allerdings seitens der Assekuranzen die Verpflichtung zum Führen einer Kladde gibt, bezweifle ich. Aber die Vorteile überwiegen, würde ich mal sagen.

Warum sollen eigentlich ausgerechnet Kinder und Jugendliche nicht erfasst werden? Sind doch wohl auch versichert, und werden ggf. auch mal einen Schießnachweis brauchen...

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

Hi,

ich wollte den Sinn einer Schießkladde gar nicht in Frage stellen. Wir haben bei uns aktuell die Diskussion, ob Kinder und

Jugendliche in die Kladde eingetragen werden müssen. Der Jugentrainer wehrt sich dagegen, mit dem Hinweis, das Ki. und Ju. nicht

eingetragen werden brauchen.

Fragt man unserere Funktionäre erhält man zig verschiedenen Antworten, die alle mit "früher" beginnen ;-)

Steht vielleicht irgendwo etwas geschrieben, das zur Rechtssicherheit beiträgt?

Gruß

Pusemuckel

Geschrieben

Hallo beisammen,

eine PFLICHT für eine Schießkladde besteht sicherlich nicht.

Wir haben eine auf dem Gewehrstand, seit sich mal Beschädigungen gehäuft hatten, die hinterher mal wieder keiner verursacht haben wollte. Seitdem sind die dann auch weniger geworden .... :rolleyes:

Auf dem Pi-Stand und den LG/LP-Ständen haben wir keine Kladde.

Die Gastschützen kriegen wegen der Versicherung eine Quittung für Ihre entrichtete Gebühr, die sich auch im Kassenbuch wiederfindet, also brauchen wir auch dafür keine Schießkladde.

Mitglieder zahlen keine Standgebühr.

Für den Nachweis des regelmäßigen Trainings sind die Schützen selbst verantwortlich (Schießbuch).

Somit brauchen wir keine Kladden, und führen auch keine (Außnahme siehe oben).

Gruß

Sigges

Geschrieben

Also in unserem Verein gibt es ein Schießbuch, solange ich dabei bin und es gab es auch schon lange vorher. Jeder Schütze wird mit Name, Disziplin und der jew. Standgebühr eingetragen, i. d. R. auch das Ergebnis. Pflicht ist es nicht, aber so kann man als Verein sehen wie die Mitglieder trainieren und die Mitglieder können es als Trainingsnachweis nutzen. Auch Gastschützen werden dort eingetragen. Für Jugendliche gibt es ein Extrabuch, welches vom Jugendtrainer geführt wird.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Also in unserem Verein gibt es ein Schießbuch, solange ich dabei bin und es gab es auch schon lange vorher. Jeder Schütze wird mit Name, Disziplin und der jew. Standgebühr eingetragen, i. d. R. auch das Ergebnis. Pflicht ist es nicht, aber so kann man als Verein sehen wie die Mitglieder trainieren und die Mitglieder können es als Trainingsnachweis nutzen. Auch Gastschützen werden dort eingetragen. Für Jugendliche gibt es ein Extrabuch, welches vom Jugendtrainer geführt wird.

Viele Grüße

Blacksmith

dito

Gruß

Geschrieben
Hi,

ich wollte den Sinn einer Schießkladde gar nicht in Frage stellen. Wir haben bei uns aktuell die Diskussion, ob Kinder und

Jugendliche in die Kladde eingetragen werden müssen. Der Jugentrainer wehrt sich dagegen, mit dem Hinweis, das Ki. und Ju. nicht eingetragen werden brauchen.

Ich habe die Kladde vor mehreren Jahren auch für den Luftdruckbereich eingeführt, als Jugendtrainer hatte ich so auch für die Jugendlichen eine Nachweismöglichkeit, falls die Eltern die Anwesenheit nachfragen wollten. Geht auch relativ Problemlos.

zudem besteht nach §15 Abs. 1 Ziffer 7 b die Pflicht für den Schießsportverein einen Zitat: "Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivität jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine WBK als Sportschütze erteilt wurde " zu führen.

Mit der Pflicht des Schützen, sich in´s Standbuch eintragen zu müssen, sowie ein eigenes Schießbuch zu führen, habe ich diese Nachweispflicht erfüllt; auf Nachfrage durch die Behörde (noch nicht geschehen) kann ich das Schießbuch mit dem Standbuch vergleichen und eine gesichtert Auskunft geben.

Nach den drei Jahren entfällt zwar die Pflicht, aber warum soll man für jedes neue Mitglied das Rad neu auflegen?? Eintragen für alle und gut ist. :rolleyes:

In einem Fall war das Führen eines Standbuches schon mal Positiv! Auf Nachfrage der Kripo konnte anhand des Standbuches nachgewiesen werden, das ein Verbrecher, auch als Gastschütze, keinen Berührungspunkt mit dem Stand hatte.

Geschrieben

Wir führen die Teilnehmerkladde aus Abrechnungsgründen und zum Erstellen der Bedürnisnachweise für den Verband. Auf den verbandseigenen Nachweisen ist vom Verein gefordert, die Trainingshäufigkeit und die Disziplinen anzugeben.

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